Die Diskussion über die Rolle der Beamten und Selbständigen in der Rentenversicherung wird zunehmend intensiver
Mit der neuen Arbeitsministerin Bärbel Bas hat ein ganz spezielles Renten-Thema wieder richtig an Fahrt aufgenommen: Die Frage, ob Beamte die Rente retten können. Gegenüber inFranken.de hat der Beamtenbund die Überlegungen und die Ministerin scharf kritisiert. Jetzt hat sich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) dazu geäußert. Ihr Plan: Beamte nein, aber Selbstständige könnten gerne in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Bei einem Gespräch mit der Mediengruppe Bayern hatte Gundula Roßbach, Präsidentin der DRV Bund dazu erklärt, "eine Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rente wäre aber kein Sprint", sondern wäre eher "ein sehr langer Prozess, der gut geplant werden müsste". Für die "nicht abgesicherten Selbstständigen" würde dagegen schon seit Jahren ein Start anstehen".
Verband der Gründer und Selbstständigen: Einwände gegen Beamte sind "vorgeschoben"
Auf Nachfrage beim Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) fasst der Vorstandsvorsitzende Andreas Lutz die Sichtweise des Verbandes zusammen: "Wenn Selbstständige einbezogen werden, sollte das auch für Abgeordnete und Beamte gelten, das würde die Akzeptanz erhöhen. Die Einwände gegen eine Einbeziehung von Abgeordneten und Beamten halten wir für vorgeschoben."
Für Lutz fordert zudem, dass in die geplante Kommission für die Reform der Rente, auch "die Selbstständigenverbände einbezogen werden müssen". Und der VGSD-Vorstandsvorsitzende weist auf ein entscheidendes Detail hin: "Die Einführung einer Altersvorsorgepflicht setzt eine Reform der Beitragsbemessung – auch in der Kranken- und Pflegeversicherung – voraus, da Selbstständige schon jetzt deutlich höhere Beiträge als Arbeitgeber und -nehmer zahlen müssen und es ohne eine solche Reform zu einem weiteren massiven Einbruch des Gründungsgeschehens kommen wird.
Zudem müsse zwingend das Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung reformiert werden.
Die DRV erhofft sich positive Finanzierungseffekte
Bei der Deutschen Rentenversicherung geht man davon aus, dass mit der Einbeziehung der Selbstständigen die Zahl der Beitragszahler steigen würde und sich dadurch positive Finanzierungseffekte im Umlageverfahren einstellen könnten.
Gerade wenn man nur jüngere Selbstständige, die bislang nicht in der Rentenversicherung obligatorisch versichert sind, in die Pflichtversicherung einbezogen würden, könnte sich der positive Effekt einstellen.
Der Grund: mit dieser Gruppe an Personen würden sich kurzfristig die Leistungsansprüche nicht im gleichen Umfang verändern, wie die Beitritte ins System.
Verband sieht keine wirkliche Lösung
Eine wirkliche Lösung für das Rentenproblem sieht man beim Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland in beiden Vorschlägen nicht: "Für Abgeordnete, Beamte wie Selbstständige gilt – die Einbeziehung jeder dieser Gruppen wird der Rentenversicherung kurzfristig zusätzliche, wenn auch überschaubare Einnahmen verschaffen, mittel- und langfristig wird es deren Finanzierungsprobleme weiter verschärfen."
Statt die Finanzierungsprobleme kurzfristig zu übertünchen, so heißt es weiter, "sollte die Politik sich ehrlich machen und die wahren Probleme angehen. Nur so lässt sich das Vertrauen und die langfristige Finanzierung der Rente sicherstellen".
Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) spricht dafür aus, dass man "die Verbände der Selbstständigen frühzeitig in geplante Reformprozesse einbindet". Jörn Freynick, Generalsekretär der BAGSV erklärt dazu: "Bevor erneut gesetzliche Änderungen auf den Weg gebracht werden, die die wirtschaftliche Situation von Selbstständigen verschärfen, braucht es eine Gesamtstrategie für selbstständige Erwerbsarbeit."
Selbstständige unter Bedingungen gesprächsbereit
Eine mögliche Altersvorsorgepflicht, so macht es der BAGSV deutlich, werde nicht grundsätzlich abgelehnt von den Selbstständigen. Wichtig wäre demnach "die faire und praxisnahe Ausgestaltung". Entscheidende Punkte dafür wären:
ein klarer Bestandsschutz für bestehende Selbstständigkeiten,
eine realistische und faire Beitragsbemessung,
die Entkopplung der Rentenreform von der SFV-Reform sowie
eine Opt-Out-Regelung mit wettbewerbsfähigen Anlageformen
Freynick betont dabei den Willen zur Zusammenarbeit: "Wir sind gesprächsbereit und bringen Erfahrung und konkrete Lösungsvorschläge mit."