Beamte, die im öffentlichen Dienst gearbeitet haben, sind klar im Vorteil: Ihre Pension ist deutlich höher als die gesetzliche Rente. Aber warum ist das so und wie groß ist der Unterschied?
Von den rund fünf Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind rund 1,7 Millionen Beamt*innen. Sie unterscheiden sich von den übrigen Arbeitnehmer*innen dadurch, dass sie dem Staat (Gemeinden, Ländern, Bund), der sie beschäftigt, zu besonderer Treue verpflichtet sind. Oft übernehmen sie staatliche, hoheitliche Aufgaben: im Finanzamt, am Gericht oder bei der Polizei. Im Gegenzug sorgt der Staat für sie, und das ein ganzes Leben lang. Im Alter zahlt der Staat dann eine Pension und die kann sich durchaus sehen lassen. Sie ist nämlich ausgesprochen hoch, im Vergleich zur gesetzlichen Rente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Pension versus Rente
Das fängt schon beim Namen an: Die einen erhalten eine Pension, die anderen eine Rente. Die unterschiedliche Bezeichnung stört kaum, wenn da nicht die Unterschiede in der Höhe wären. Eine durchschnittliche Pension für Beamte in Deutschland liegt bei 67 % (2021) – und damit deutlich über dem Rentenniveau von 48 %. Pensionszahlungen klettern bei 40 Dienstjahren auf bis zu 71,75 % der Bruttobezüge aus den beiden letzten Erwerbsjahren.
Frauen sind auch bei den Pensionen benachteiligt: Sie erhalten in der Regel deutlich weniger Geld. Eine Höhe der Frauen-Pension von durchschnittlich 60 % heißt, dass es auch Pensionärinnen gibt, die nur 50 % haben. Dieses niedrigere Niveau ist regelmäßig durch Teilzeitbeschäftigung, ausgelöst durch die Kindererziehung, entstanden. Seit 2012 liegt die Regelaltersgrenze bei Beamten bei 67 Jahren. Ein früherer Eintritt in die Pension heißt Abschläge hinzunehmen (beispielsweise 14,4 % bei einem Eintritt mit 63 Jahren).
In konkreten Zahlen sieht das bei den Pensionen so aus: Beamte erhalten je nach Beruf im Schnitt zwischen 2.000 und 4.000 Euro im Monat. Das durchschnittliche Ruhegehalt (2022) beträgt 3.170 Euro brutto im Monat, so die Daten des Statistischen Bundesamtes. Der Höchstbetrag für Spitzenbeamte des Bundes kann sogar über 4.820 Euro im Monat erreichen. Der Wirtschaftswissenschaftler Bernd Rürup berichtet im Interview mit der Süddeutschen Zeitung, wie es dagegen bei der gesetzlichen Rente aussieht: "Im Schnitt bekommt ein Rentner in Deutschland 1.230 Euro und eine Rentnerin um die 800 Euro. Die Mindestpension beim Bund beträgt gegenwärtig rund 1.860 Euro."
Warum bekommen Pensionierte höhere Altersbezüge als Rentner*innen?
Es gibt einige Besonderheiten im öffentlichen Dienst, die als Begründung für die höheren Bezüge herhalten müssen. Beamte müssen sich selbst privat krankenversichern und auch für den Pflegefall vorsorgen. Das stimmt zwar zu einem Teil, aber eben nicht ganz. Beamte erhalten zwar keinen 50-Prozentigen-Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Dafür gibt es aber die sogenannte Beihilfe, die ebenso während der Pensionszeit der Staat übernimmt. Das sind üblicherweise 50 % aller Krankheitskosten für die Beamt*innen. Gibt es Ehepartner*in und Kinder, steigt die Kostenübernahme auf 70 %.
Die privaten Krankenkassen bieten Tarife an, die nur noch die "Restkosten" absichern, die die Beihilfe nicht abdeckt. Check24 ermittelt für einen 63-jährigen Beamten, der einen Premium-Tarif wählt (Ein-Bettzimmer, Chefarzt, 85 % Kostenübernahme beim Zahnersatz) einen monatlichen Tarif von ca. 350 Euro, für den gleichaltrigen Lebenspartner würde noch einmal der gleiche Betrag fällig.