Urteil gefallen: Nürnberger Sparkasse muss Tausenden Kunden Geld zahlen

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Der Bundesgerichtshof befasste sich jüngst mit den Prämiensparverträgen der Sparkasse Nürnberg. Das Urteil dürfte viele Kunden freuen.

Auf den Konten von rund 3000 Kunden der Sparkasse Nürnberg könnte bald eine Extra-Zahlung landen. Grund dafür ist ein jüngst gefälltes Urteil des Bundesgerichtshof (BGH). Darin geht es um Prämiensparverträge, welche die Sparkasse unter dem Namen "Prämiensparen flexibel" angeboten hatte. Die Verbraucherzentrale warf der Sparkasse vor, zu wenig Zinsen gezahlt und Verträge unrechtmäßig gekündigt zu haben. Zahlreiche Sparer schlossen sich der Sammelklage an. Der BGH entschied nun in einigen Punkten zugunsten der Sparer. Das heißt: Einige der Kunden können mit Zins-Nachzahlungen seitens der Sparkasse rechnen.

Bei der Klage der Verbraucherzentrale spielten vor allem die Berechnung von Zinsen, Kündigungsrechte und die Verjährung von Nachzahlungsansprüchen eine Rolle. Einige Kunden dürfen sich daher bald auf Zins-Nachzahlungen freuen. Verbraucherzentrale und Sparkasse betonen jedoch: Nur die Sparkassenkunden, die bei der Sammelklage mitgewirkt haben, können jetzt ihre Ansprüche geltend machen. In allen anderen Fällen seien die Nachzahlungen verjährt. Einen ähnlichen Fall gab es zuletzt bei der Sparkasse Köln-Bonn: Kunden können hier mit Rückzahlungen aufgrund von unzulässig erhöhten Kontogebühren rechnen.

Urteil zu Prämiensparverträgen der Sparkasse Nürnberg gefallen: Zahlreiche Sparer bekommen Geld

Die entsprechenden Verträge hatte die Sparkasse laut dem Gericht seit den 1990er-Jahren mit Kunden abgeschlossen. Sie sahen demnach eine variable Verzinsung der Spareinlage und ab dem dritten Sparjahr eine der Höhe nach gestaffelte verzinsliche Prämie vor. Im Jahr 2019 habe die Sparkasse Nürnberg jedoch begonnen, die Verträge unter Berufung auf die Niedrigzinsphase zu kündigen. Folgendes hat das Gericht nun entschieden:

  • Zinsanpassungsklauseln: Der BGH betont, dass die von der Sparkasse verwendeten Zinsanpassungsklauseln bereits nach gefestigter Rechtsprechung unwirksam seien und eine neue Bewertung nicht erforderlich sei.
  • Referenzzins: Als Referenz seien laut dem BGH die "in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze oder Umlaufrenditen zugrunde zu legen, die einer Laufzeit von 15 Jahren möglichst nahekommen." Das Gericht schlägt als Methode zur Nachberechnung die Verhältnismethode als sachgerechte Lösung vor. Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass dadurch die möglichen Nachzahlungen für Sparer steigen könnten.
  • Kündigungsrecht: Die Sparkasse darf Verträge laut dem BGH auch dann ordentlich kündigen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich ("aktiv"), sondern auch durch schlüssiges Verhalten ("konkludent") den neuen AGB zugestimmt hat.
  • Lange Laufzeiten: Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 99 Jahren ist eine ordentliche Kündigung durch die Sparkasse für diesen Zeitraum ausgeschlossen.
  • Verjährung: Ansprüche auf Nachzahlung von Zinsen verjähren grundsätzlich erst mit der Beendigung des Sparvertrags – Kunden können also auch für lange zurückliegende Zeiträume noch Nachforderungen stellen.

Nachdem sich bereits 2024 das Bayerische Oberste Landesgericht mit dem Fall befasst hatte, sei das neue Urteil des Bundesgerichtshofs für die Sparer der Verbraucherzentrale zufolge eine deutliche Verbesserung. "Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs sind die Zinsansprüche der Sparerinnen und Sparer im Vergleich zur Vorinstanz in vielen Fällen spürbar gestiegen", betonte Sebastian Reiling, Referent des Teams Sammelklagen beim Verbraucherzentrale Bundesverband, in einem Statement.

"Im Ergebnis ändert sich fast nichts": Sparkasse Nürnberg fühlt sich durch Urteil bestärkt

Die 3000 Kunden, die sich der Sammelklage angeschlossen haben, sollten ihre Ansprüche jetzt gegenüber der Sparkasse geltend machen, bestärkt Reiling. Bei vielen gehe es dabei um vierstellige Beträge, die unter Umständen nachgezahlt werden könnten. Die Verbraucherzentrale gehe davon aus, dass die Sparkasse Nürnberg die Forderungen begleicht. "Das sollte sie aus Rücksicht auf das öffentliche Ansehen und zur Vermeidung weiterer Klagen tun", heißt es vonseiten der Kläger.

Als Schlappe empfindet die Sparkasse Nürnberg das Urteil des BGH dennoch nicht. Mit dem Urteil sehe man die eigene Rechtsauffassung größtenteils bestätigt. "Im Ergebnis ändert sich damit für die Sparerinnen und Sparer fast nichts", betont die Bank in einer Stellungnahme. Denn zahlreiche Punkte der Sammelklage lehnte das Gericht auch klar ab.

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