Zahlreiche Sparkassenkunden erhalten in den kommenden Monaten Geld zurück. Der Grund dafür ist die Erhöhung von Kontogebühren - die laut der Verbraucherzentrale unzulässig war.
Banken dürfen die Kontogebühren nicht ohne die aktive Zustimmung ihrer Kunden erhöhen - das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) schon 2021. Auch die Klausel in vielen Verträgen, nach der die Zustimmung automatisch erteilt wird, wenn die Kunden nicht aktiv widersprechen, wurde damals entsprechend bewertet. Für viele Kunden ergab sich damit die Möglichkeit, das zu viel gezahlte Geld zurückzufordern.
Damit musste sich nun auch die Sparkasse Köln-Bonn befassen. Die Verbraucherzentrale hatte mithilfe einer Sammelklage wegen unzulässig erhöhter Kontogebühren gegen die Bank geklagt - jetzt einigten sich beide Seiten laut einer Mitteilung des Bundesverbands der Verbraucherzentrale auf einen Vergleich. Circa 700 Kunden dürfen sich daher bald über Zahlungen freuen. Um von günstigen Gebühren zu profitieren, lohnt sich übrigens oft auch ein Kontowechsel.
Sparkasse Köln-Bonn einigt sich mit Verbraucherzentrale auf Vergleich
"Wir haben mit der Sparkasse Köln-Bonn einen Vergleich ausgehandelt und das Verfahren damit deutlich vereinfacht und abgekürzt", erklärt Sebastian Reiling, Referent Team Sammelklagen im Verbraucherzentrale Bundesverband laut Mitteilung. Die circa 700 Personen, die sich der Sammelklage angeschlossen hatten, sollen indessen als Entschädigung von der Sparkasse pauschale Beträge je nach Fall in Höhe von entweder 60 Euro oder 195 Euro erstattet bekommen.
Darüber würden sie in den nächsten Wochen per Post von der Sparkasse informiert. Damit sie die Auszahlung erhalten, sei es zwingend notwendig, das postalisch zugestellte Vergleichsangebot zu unterzeichnen und zurückzuschicken. "Alternativ könnten sie das Angebot auch ablehnen und beispielsweise auf eigenes Risiko klagen", informiert die Verbraucherzentrale. Nicht nur gegen die Sparkasse Köln-Bonn, auch gegen die Sparkasse Berlin hatte die Verbraucherzentrale geklagt - und der Bundesgerichtshof (BGH) gab ihr recht. Nach dem Urteil können Kundinnen ab sofort die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern.
Auch wenn zahlreichen Kunden verschiedenster Banken eine Rückerstattung wegen unzulässig erhöhter Gebühren zustünde, wird diese Möglichkeit kaum genutzt. Das zeigte nun eine Umfrage des Vergleichsportals Verivox. Vier Jahre nach dem Urteil des BGH machten demnach lediglich 11 Prozent der Befragten ihre Ansprüche geltend. Dabei dürften zahlreiche Menschen Anspruch haben. Wie viel Geld wir in Deutschland durchschnittlich auf dem Girokonto haben, haben wir übrigens bereits in einem anderen Artikel beleuchtet.
Anspruch auf Erstattung: Wann die Erhöhung von Bankgebühren unzulässig ist
Ein Anspruch auf Rückerstattung von Kontogebühren besteht dann, wenn Bankgebühren ohne die aktive Zustimmung der Kunden erhöht wurden. Ob das der Fall war, können Kunden prüfen, indem sie sich die AGB ihrer Bankanbieter genau ansehen. Die Verbraucherzentrale erklärt das Vorgehen auf ihrer Internetseite ausführlich.
- Zunächst sollten Kunden laut der Verbraucherzentrale ihren Anspruch auf Rückerstattung prüfen. Dafür ist es ratsam, nach entsprechenden Klauseln in den AGB der Bankanbieter Ausschau zu halten. Diese können beispielsweise so formuliert sein: "Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat."
- Anhand der eigenen Dokumente kann nachvollzogen werden, welche Vertragsveränderungen durchgeführt wurden. Dafür sollten Mails, Kundenpostfächer und jegliche Korrespondenz mit der Bank geprüft werden, rät die Verbraucherzentrale.
- Kontoführungsgebühren checken: Wurden Entgelte für Ein- und Auszahlungen, Kontoauszüge, SMS-TAN-Verfahren oder auch andere Gebühren der Bank seit Eröffnung des Kontos eingeführt oder erhöht? Können Kunden nicht nachvollziehen, welche Gebühren die Bank von ihnen verlangt hat, kann auch eine "Entgeltaufstellung" beantragt werden.
Ungeklärt war bis vor kurzem, wann entsprechende Ansprüche verjähren. Anfang Juni 2025 wurde diese Frage auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) diskutiert. Nun steht fest: Für diese Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Folgende Fristen sind dabei zu beachten: