Wer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, erhält von der Krankenkasse bis zu 72 Wochen Krankengeld. Ist auch nach 78 Wochen keine Arbeit möglich, droht die Aussteuerung.
- Was ist der Unterschied zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeld?
- Wann erfolgt die Aussteuerung?
- In welchem Fall verlängert sich die Frist beim Bezug von Krankengeld?
Eine langfristige Erkrankung ist für keinen angenehm. Neben der Krankheit selbst, ihren Nebenwirkungen und Folgen bereiten auch die finanziellen Ausfälle beim Einkommen Sorgen. Mit der Entgeltfortzahlung und dem Bezug von Krankengeld kannst du immerhin anderthalb Jahre überbrücken. Danach folgt i. d. R. die Aussteuerung durch die Krankenkasse, die deinen Anspruch auf Krankengeld beendet. Ob du nach einer Aussteuerung dann Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder eine Rente beziehst, hängt im Wesentlichen davon ab, inwieweit du in Zukunft noch arbeitsfähig bist.
Was ist der Unterschied zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeld?
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall garantiert dir bei einem krankheitsbedingten Ausfall von bis zu sechs Wochen, dass du weiterhin dein Gehalt in voller Höhe erhältst. Diesen Anspruch hast du allerdings erst dann, wenn du mindestens vier Wochen ununterbrochen bei deinem neuen Arbeitgeber gearbeitet hast. Erkrankst du innerhalb dieser Frist bereits längerfristig, springt die Krankenkasse sofort ein und zahlt dir Krankengeld. Die Regelungen hierzu findest du im Entgeltfortzahlungsgesetz.
Wenn du länger als sechs Wochen wegen derselben Krankheit ausfällst, zahlt die Krankenkasse bis zu 72 Wochen Krankengeld. Wichtige Voraussetzung hierfür ist eine lückenlose Krankschreibung durch deinen Haus- oder Facharzt. Läuft beispielsweise die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) an einem Freitag aus, muss dein Arzt dir am folgenden Montag eine neue AU ausstellen. Wenn die Krankschreibungen nicht lückenlos erfolgen, kann dir die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld verwehren.
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Dein Krankengeld wird individuell berechnet und richtet sich im Wesentlichen nach deinem Einkommen. In der Regel beträgt es 70 % deines Bruttoeinkommens, derzeit kalendertäglich maximal 128,63 Euro. Dieser Betrag erklärt sich durch die sogenannte Bemessungsgrenze für Krankengeld, die 2025 bei einem monatlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 5.512,50 Euro liegt. 70 % davon entsprechen einem Krankengeld von max. 3.858,75 Euro pro Monat und 128,63 Euro pro Tag. Krankenkassen rechnen hierbei immer mit einheitlich 30 Tagen pro Monat. Du bekommst auch höchstens 90 % deines Nettoeinkommens. Solltest du über der Bemessungsgrenze verdienen, wirst du dennoch kein höheres Krankengeld erhalten. In dem Fall kannst du dich zusätzlich privat mit einer sogenannten Krankentagegeldversicherung absichern. Bist du selbstständig, bekommst du Krankengeld nur dann, wenn du deiner Krankenversicherung gegenüber eine sogenannte Wahlerklärung abgegeben hast.
Wann erfolgt die Aussteuerung?
Solltest du nach 78 Wochen weiterhin arbeitsunfähig sein, wird sich deine Krankenkasse einige Monate vor Auslauf der maximalen Leistungsfrist bei dir melden. Denn es droht die sogenannte Aussteuerung, das Ende deines Leistungsanspruchs auf Krankengeld. Bevor das geschieht, wird dich die Krankenkasse sehr wahrscheinlich zu einer Reha-Maßnahme schicken. Hier wird dann geklärt, inwieweit du generell noch arbeitsfähig bist. Wenn dir die Ärzte in der Reha-Einrichtung attestieren, dass du auch nach Ablauf der 78 Wochen weiterhin nicht arbeitsfähig sein wirst, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder schließt sich der Bezug von Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) an oder du stellst einen Antrag auf teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente.
Dauer und Höhe deines Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 (ALG-I) bestimmen sich nach deinem Alter und danach, wie lange du bereits sozialversicherungspflichtig gearbeitet und wie viel du verdient hast. Das wird individuell berechnet. Je nach Anspruchsgrundlage erhältst du zwischen 3 und 24 Monaten ALG-1-Zahlungen. Bist du danach immer noch arbeitsunfähig, musst du Bürgergeld beantragen. Auch hierfür ist es wichtig, eine lückenlose Bescheinigung über deine Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Alternativ und abhängig von der Diagnose der Ärzte, kannst du bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.