Du bist auf der Suche nach Arbeit? Das Vermittlungsbudget von Agentur für Arbeit und den Jobcentern bietet dir finanzielle Unterstützung bei der Jobsuche.
- Bares für eine Bewerbung: Das steckt hinter dem Vermittlungsbudget
- Vermittlungsbudget: Leistungen bei der Agentur für Arbeit und beim Jobcenter
- Geld zurückbekommen: So gelangst du an deine Kostenerstattung
Wusstest du, dass du von der Agentur für Arbeit oder den Jobcentern gesonderte finanzielle Unterstützung bekommen kannst, wenn du auf Arbeitsuche bist und dich bewirbst? Das Vermittlungsbudget macht es möglich. Es soll dir dabei helfen, die finanziellen Hürden deiner Bewerbungsbemühungen so gering wie möglich zu halten. Was steckt alles im Vermittlungsbudget und wie kannst du es bekommen?
Das steckt hinter dem Vermittlungsbudget
Vermittlungsbudget – ein typisches Behördenwort. Dahinter verbirgt sich der Geldtopf, den die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter zur Verfügung haben, um Kundinnen und Kunden zu unterstützen, die sich aktiv auf Arbeitssuche befinden. Hast du zum Beispiel Ausgaben für Bewerbungsunterlagen oder für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch, dann kannst du diese bei deiner Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geltend machen.
Was ist der Unterschied im Vermittlungsbudget von Agentur für Arbeit oder Jobcenter? Zunächst einmal nichts weiter als der Rechtskreis, dem du als Kundin oder Kunde zugeordnet bist. Du bist also entweder Kundin oder Kunde bei der Arbeitsagentur, dem Rechtskreis SGB III, oder bei einem Jobcenter, dem Rechtskreis SGB II, auch besser bekannt als Bürgergeld. Beide Behörden haben ein Vermittlungsbudget, das dich finanziell unterstützt, wenn du eine neue Arbeit aufnehmen willst.
Das Vermittlungsbudget deckt alle finanziellen Aufwendungen ab, die du bei deiner aktiven Bemühung um eine neue Arbeitsstelle oder sogar bei der konkreten Anbahnung einer neuen Arbeit hast. Auch, wenn du schon eine Zusage bekommen hast und nicht mehr im Bewerbungsprozess steckst, kannst du noch aus dem Vermittlungsbudget gefördert werden.
Diese Leistungen kannst du erhalten
Bei der Agentur für Arbeit kannst du dich arbeitslos melden, wenn du eine Arbeitsstelle verloren hast. Du kannst dich auch bereits bevor du gekündigt worden bist, arbeitssuchend melden, wenn du weißt, dass du deine Arbeitsstelle demnächst verlierst. Ab diesem Zeitpunkt kannst du Hilfen aus dem Vermittlungsbudget in Anspruch nehmen. Das gilt auch dann, wenn du auf der Suche nach einer betrieblichen Ausbildung bist.
Diese Kosten können von deiner Agentur für Arbeit übernommen werden: