Auf Jobsuche? Diese finanzielle Unterstützung währenddessen kennen die wenigsten

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Du bist auf der Suche nach Arbeit? Das Vermittlungsbudget von Agentur für Arbeit und den Jobcentern bietet dir finanzielle Unterstützung bei der Jobsuche.

  • Bares für eine Bewerbung: Das steckt hinter dem Vermittlungsbudget
  • Vermittlungsbudget: Leistungen bei der Agentur für Arbeit und beim Jobcenter
  • Geld zurückbekommen: So gelangst du an deine Kostenerstattung

Wusstest du, dass du von der Agentur für Arbeit oder den Jobcentern gesonderte finanzielle Unterstützung bekommen kannst, wenn du auf Arbeitsuche bist und dich bewirbst? Das Vermittlungsbudget macht es möglich. Es soll dir dabei helfen, die finanziellen Hürden deiner Bewerbungsbemühungen so gering wie möglich zu halten. Was steckt alles im Vermittlungsbudget und wie kannst du es bekommen?

Das steckt hinter dem Vermittlungsbudget

Vermittlungsbudget – ein typisches Behördenwort. Dahinter verbirgt sich der Geldtopf, den die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter zur Verfügung haben, um Kundinnen und Kunden zu unterstützen, die sich aktiv auf Arbeitssuche befinden. Hast du zum Beispiel Ausgaben für Bewerbungsunterlagen oder für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch, dann kannst du diese bei deiner Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geltend machen.

Was ist der Unterschied im Vermittlungsbudget von Agentur für Arbeit oder Jobcenter? Zunächst einmal nichts weiter als der Rechtskreis, dem du als Kundin oder Kunde zugeordnet bist. Du bist also entweder Kundin oder Kunde bei der Arbeitsagentur, dem Rechtskreis SGB III, oder bei einem Jobcenter, dem Rechtskreis SGB II, auch besser bekannt als Bürgergeld. Beide Behörden haben ein Vermittlungsbudget, das dich finanziell unterstützt, wenn du eine neue Arbeit aufnehmen willst.

Das Vermittlungsbudget deckt alle finanziellen Aufwendungen ab, die du bei deiner aktiven Bemühung um eine neue Arbeitsstelle oder sogar bei der konkreten Anbahnung einer neuen Arbeit hast. Auch, wenn du schon eine Zusage bekommen hast und nicht mehr im Bewerbungsprozess steckst, kannst du noch aus dem Vermittlungsbudget gefördert werden. 

Diese Leistungen kannst du erhalten

Bei der Agentur für Arbeit kannst du dich arbeitslos melden, wenn du eine Arbeitsstelle verloren hast. Du kannst dich auch bereits bevor du gekündigt worden bist, arbeitssuchend melden, wenn du weißt, dass du deine Arbeitsstelle demnächst verlierst. Ab diesem Zeitpunkt kannst du Hilfen aus dem Vermittlungsbudget in Anspruch nehmen. Das gilt auch dann, wenn du auf der Suche nach einer betrieblichen Ausbildung bist.

Diese Kosten können von deiner Agentur für Arbeit übernommen werden:

  • Kosten für die Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Dazu gehören zum Beispiel Bewerbungsfotos, Bewerbungsmappen, etc.
  • Fahrkosten für Vorstellungsgespräche
  • Kosten für Dokumente, die zur Bewerbung benötigt werden. Das sind zum Beispiel beglaubigte Kopien, Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder Übersetzungen oder ähnliches.
  • Ist ein Umzug nötig, um eine neue Stelle anzufangen, können auch die Umzugskosten übernommen werden.

Wenn du eine Kundin oder ein Kunde bei einem Jobcenter bist, können dir Kosten für folgende Ausgaben erstattet werden:

  • Bewerbungsunterlagen wie zum Beispiel Bewerbungsmappen oder neue Bewerbungsfotos
  • Ausgaben für notwendige Dokumente. Das können zum Beispiel beglaubigte Kopien von Zeugnissen sein oder Übersetzungen eines ausländischen Arbeitszeugnisses oder auch das Erstellen eines polizeilichen Führungszeugnisses oder eines Gesundheitszeugnisses.
  • Ausgaben für die Fahrten zu einem Vorstellungsgespräch
  • Ausgaben für eine notwendige Übernachtung, falls das Vorstellungsgespräch in einer anderen Stadt ist und du nicht am selben Tag wieder zurückfahren kannst
  • Ausgaben für neue Arbeitskleidung, wenn dein neuer Arbeitgeber dir eine Einstellungszusage gibt
  • Kosten für einen Umzug, wenn dieser für die neue Arbeitsstelle nötig ist

So gelangst du an deine Kostenerstattung

Eine Kostenübernahme aus dem Vermittlungsbudget steht dir bei Bewerbungen nicht automatisch zu. Du musst deine Bewerbungskosten und eventuell anderweitig anfallende Kosten im Zuge einer Arbeitsaufnahme im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abklären und dort beantragen. Die Arbeitsagentur sagt dazu auf ihrer Internetseite: "Auf eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben Sie keinen Rechtsanspruch." Und: "Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit. Kontaktieren Sie Ihre Vermittlungsfachkraft, um zu klären, welche Kosten in Ihrem Fall erstattet werden können. Wurde Ihnen die Erstattung von Kosten zugesichert, können Sie diese bei Ihrer Agentur für Arbeit beantragen."

Grundsätzlich gilt die Regel: Vor dem Vorstellungsgespräch deinem persönlichen Ansprechpartner in der Arbeitsvermittlung über den Termin Bescheid geben und dabei gleich einen Antrag auf Vermittlungsbudget stellen. Das kannst du formlos und mündlich im persönlichen Gespräch tun. Es geht aber auch online über die e-Services der Agentur für Arbeit. Nach dem Vorstellungsgespräch gibst du dann deine tatsächlich entstandenen Kosten an und lädst dann deine Nachweise wie beispielsweise Tankquittungen oder dein Bahnticket online hoch.

Du möchtest deine Bewerbungskosten und Bemühungen bei deinem Jobcenter geltend machen? Dann musst du einen Antrag auf Vermittlungsbudget stellen. Online ist das ganz einfach, indem du dich bei dem Online-Portal der Jobcenter – www.jobcenter.digital – anmeldest. Du kannst aber auch in jeden Jobcenter in Deutschland vor Ort deinen Antrag auf Vermittlungsbudget ausfüllen. Spreche dafür am besten mit deinem persönlichen Berater. Auch beim Jobcenter ist wichtig, dass du alle Ausgaben mit Quittungen und anderen Nachweisen dokumentierst, die du zur Beantragung einreichst.

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