Pfändung steht bevor? Das sollten Eheleute zu Gemeinschaftskonten wissen

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Was passiert mit einem Gemeinschaftskonto, wenn einer der Ehepartner Schulden hat. Die richtige Handhabung von Einzelkonten kann entscheidend sein.

Eheleute führen in vielen Fällen ein gemeinsames Konto, über das die finanziellen Angelegenheiten in einer Ehe geregelt werden. Denn in einer Ehe stehen die Eheleute füreinander ein, auch finanziell.

Wenn nun allerdings der Fall eintritt, dass eine Person Schulden gemacht hat und die Gläubiger eine Kontopfändung anstreben, kann diese Pfändung auch die finanziellen Mittel des Ehepartners betreffen, der nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist.

Pfändung vom Gemeinschaftskonto: Leben am Existenzminimum?

Vor allem Frauen, die nicht oder in Teilzeit arbeiten gehen und somit kein eigenes volles Einkommen haben, sind von einer solchen Regelung betroffen, wenn sie mit ihrem Mann ein Gemeinschaftskonto haben. Wenn nämlich trotz Mahnungen die noch offenen Forderungen nicht beglichen werden, können Gläubiger vor Gericht einen sogenannten vollstreckbaren Titel beantragen, der sie zur Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, beispielsweise zur Kontopfändung, berechtigt. 

Zum Glück können Gläubiger dein Konto nicht einfach so pfänden und dich ohne finanzielle Mittel dastehen lassen. Die Bank und auch der Schuldner werden vom Gericht über den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Vorfeld informiert.

Dabei handelt es sich laut Schuldnerberatern um eine "Maßnahme der Zwangsvollstreckung im deutschen Zivilprozessrecht". Wenn das passiert, muss die Bank die auf das Gemeinschaftskonto eingehenden Beträge und das darauf befindliche Guthaben direkt an den Gläubiger abführen. Sie wird keine Abbuchung oder Überweisungen mehr ausführen. Für dich bleibt das Existenzminimum

So schützt du dein Vermögen auf dem Gemeinschaftskonto

Um eine gewisse Grundsicherung auf dem Konto zu behalten, die nicht von Gläubigern gepfändet werden darf, gibt es die Möglichkeit, ein Girokonto in ein sogenanntes P-Konto umzuwandeln. Mehr dazu liest du in unserem Artikel über das P-Konto. Allerdings können nur Einzelkonten in P-Konten umgewandelt werden. Beim Gemeinschaftskonto sieht das anders aus. 

Wird dein Gemeinschaftskonto gepfändet, ist es empfehlenswert, schnell zu handeln. Denn wenn ein Gemeinschaftskonto gepfändet werden soll, darf die Bank einen Monat nach Eingang der Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Beträge vom gepfändeten Konto an den Gläubiger abführen. Diese Zeit solltest du nutzen. 

Innerhalb dieser vier Wochen nach dem Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, der an die Bank und an dich als Schuldner ergangen ist, solltet du und der Ehepartner jeweils einzelne Konten eröffnen. Übertrage auf diese Einzelkonten anteilig das Guthaben des Gemeinschaftskontos. 

Einzelkonten für den Fall der Fälle

Wenn die beiden Eheleute nun jeweils einzelne Konten haben, gibt es noch ein paar Dinge zu beachten. So solltest du zum Beispiel sicherstellen, dass alle wichtigen Geldeingänge, die die Familie bzw. den Ehepartner, der nicht gepfändet wird, betreffen, auch auf dessen Konto eingezahlt werden. Das betrifft unter anderem Gehalt, Rente, Kindergeld oder Sozialleistungen

Wenn alle wichtigen Ein- und Ausgänge innerhalb eines Monats umgezogen sind, dann löst du mit deinem Ehepartner zusammen das zu pfändende Gemeinschaftskonto auf. Der Partner, der der Schuldner ist, kann anschließend sein Einzelgirokonto in ein P-Konto, also ein Pfändungsschutzkonto, umwandeln. 

Wenn solche Schritte nötig werden, liegt der Bank bereits der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor. Daher gestatten die Banken in der Regel nur noch die Eröffnung eines Basiskontos, das auf Guthabenbasis geführt wird. Dieses kann problemlos in ein P-Konto umgewandelt werden. 

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