Verschiedene Regelungen erlauben es bestimmten Berufsgruppen, früher in den Ruhestand zu gehen. Personen in einem bestimmten Beruf können sogar bereits mit 41 Jahren in den Ruhestand treten.
Viele Menschen sehnen sich nach einem möglichst frühen Ruhestand. Derzeit liegt das Rentenalter für ab 1964 Geborene bei 67 Jahren und du musst mindestens 45 Jahre gearbeitet haben. In manchen Fällen ist das Ausscheiden in früheren Jahren aus der Berufstätigkeit jedoch sogar Pflicht. Der Europäische Gerichtshof entschied im Jahre 2016, Aktenzeichen C-341/08, dass zum Schutz der Bevölkerung manche Berufe nur bis zu einem gewissen Alter ausgeübt werden dürfen.
Welche Berufe sind besonders anstrengend im Alter?
Zu den Tätigkeiten, die man im Alter nicht mehr so gut ausüben kann, zählen vor allem Berufe mit starker körperlicher und/oder psychischer Belastung und großer Verantwortung, bei der es um Leben und Tod gehen kann. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sind folgende Bereiche betroffen:
Gartenbau
Fleischverarbeitung
Maurerhandwerk
Fliesen-, Platten- und Mosaikverlegung
Kassieren und Kartenverkauf
Gastronomie
Gesundheits- und Krankenpflege
Altenpflege
Laut deutschem Rentenrecht gibt es jedoch außer für Bergleute keine niedrigere Altersgrenze für eine Altersrente. Vorzeitig in Rente gehen können nur Personen, die besonders viele Jahre eingezahlt haben oder schwerbehindert, mindestens 50 %, sind. Im Folgenden führen wir jedoch einige Ausnahmen auf.
Welche Tätigkeiten darf man nicht bis zum 67. Lebensjahr ausführen?
Ärzte und Zahnärzte durften bis Oktober 2008, obwohl sie als Freiberufler gelten, mit 68 Jahren keine Kassenpatienten mehr behandeln. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies zum Schutz der Patienten für zulässig erklärt. Allerdings durften Privatpatienten weiterbehandelt werden, was dem Patientenschutz widerspricht. Wegen des Ärztemangels wurde das Gesetz 2008 gekippt. Berufsfeuerwehrleute dürfen, abhängig vom Bundesland bereits teils bereits mit 60 Jahren in Rente gehen, da sie einen körperlich sehr anstrengender Beruf ausüben. Aber vermutlich werden auch hier aufgrund des Personalmangels die Altersgrenzen hochgesetzt werden.
Bergleute haben Anspruch auf eine Rente, wenn sie im Bergbau vermindert berufsfähig sind oder langjährig unter Tage gearbeitet haben und mindestens 50 Jahre alt sind. Bei Soldaten und Polizei entscheiden der Dienstgrad und das Bundesland, ob Rente früher im Leben möglich ist. Nach § 45 Soldatengesetzdürfen Berufsunteroffiziere bereits mit 55 Jahren in Rente gehen, ein Jahr später Hauptleute, Oberleutnants und Leutnants. Auch weitere Dienstgrade können mit einem Alter unter 60 Jahren in den Ruhestand gehen, darunter fallen Majore und Stabshauptleute. Für Generale und Oberste sowie einige Offiziere gilt das Renteneintrittsalter von 65. Mit 62 Jahren gehen alle anderen Berufssoldaten in Rente. Laut Angaben des Deutschen Bundestages lag das durchschnittliche Eintrittsalter von Berufssoldaten im Jahre 2022 bei 57,49 Jahren.
Bei Piloten bestimmt die Art der Aufgaben, wann sie aufhören müssen. Für Piloten, die auf Linienflügen eingesetzt werden, gilt in Deutschland ein Rentenalter ab 60 Jahren. Besondere Regelungen gibt es für Verkehrspiloten. Ab 60 Jahren dürfen Piloten nur noch fliegen, wenn ein zweiter Pilot unter 60 Jahren im Cockpit sitzt. Ab 65 Jahren ist das Fliegen im gewerblichen Luftverkehr generell nicht mehr erlaubt (EASA-Regelung). Diese Regelungen gelten in der gesamten EU. Frachtpiloten können in der Regel bis 65 Jahre fliegen. Auch hier gilt die Zwei-Piloten-Regelung ab 60 Jahren. Privatpiloten dürfen theoretisch auch mit über 65 Jahren noch fliegen, müssen sich aber regelmäßig untersuchen lassen. Mit zunehmendem Alter werden die Abstände zwischen den Untersuchungen immer kürzer. Militärpiloten treten wesentlich früher ins Rentenalter ein. Kampfflugzeugführer sogar mit 41 Jahren, Transportflugzeugführer mit 52 Jahren und Heeresflieger, die die Soldaten zum Einsatzort fliegen, mit 52 Jahren. Bei Piloten sind regelmäßige medizinische Tauglichkeitsuntersuchungen in jedem Alter Pflicht. Die tatsächliche Flugdiensttauglichkeit kann, je nach Gesundheitszustand des Piloten, früher enden. Außerdem können Tarifverträge abweichende Regelungen enthalten.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Europäisches und deutsches Recht untersagen grundsätzlich Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, sowohl beim Einstellungs- als auch beim Rentenalter. Unter bestimmten Bedingungen sind jedoch Ausnahmen erlaubt. In Hessen werden beispielsweise nur Bewerber unter 30 Jahren für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst akzeptiert. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass dies rechtmäßig ist, da angenommen wird, dass ältere Personen nicht die körperliche Fitness besitzen, die für den Beruf des Feuerwehrmannes erforderlich ist.
Weitere Berufe, die nur schwer bis zum Rentenalter von 67 Jahren auszuführen sind, sind Berufe, die mit anstrengender körperlicher Tätigkeit verbunden sind, beispielsweise Dachdecker, Fliesenleger, Zimmerer und Gerüstbauer. Allerdings ist es schwierig zu beurteilen, wer wie lange in einem solchen anstrengenden Arbeitsverhältnis und unter welchen Bedingungen gearbeitet haben muss, um vorzeitig in Rente zu gehen. Doch die Gesetzgebung ändert sich und versucht auf diese Arbeitnehmer einzugehen. Wie das Handwerksblatt schreibt, können auch selbständige Handwerker ab 63 Jahren unter gewissen Bedingungen abschlagsfrei in Rente gehen.
Damit folgt man einem Übereinkommen mit der internationalen Arbeitsorganisation, kurz ILO genannt. Die ILO wurde 1919 gegründet und ist seit 1946 eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Hauptsitz der Organisation ist Genf. Ihr gehören weltweit 187 Staaten an. Artikel 15, Absatz 3 des Abkommen Nr. 128 lautet: "Ist das vorgeschriebene Alter 65 Jahre oder höher, so ist dieses Alter unter vorgeschriebenen Bedingungen für jene Personen herabzusetzen, die in Berufen beschäftigt waren, die von der innerstaatlichen Gesetzgebung im Hinblick auf die Gewährung von Leistungen bei Alter als anstrengend oder gesundheitsschädlich betrachtet werden". Da Rentenbezug eine sehr individuelle Sache ist, solltest du dich immer entweder beim VDK oder den Informationsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
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