Aus der Kirche austreten: Diese Folgen hat ein Kirchenaustritt

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Immer mehr Menschen treten aus der Kirche aus oder werden erst gar nicht getauft. Was sind die Beweggründe und welche Folgen ergeben sich daraus?

Wie Statista berichtet, haben im Jahr 2022 mehr als eine halbe Million Menschen die katholische Kirche verlassen. Das ist ein neuer Rekord. Nicht viel besser sieht es bei der evangelischen Glaubensgemeinschaft aus. Hier trennten sich 2022 rund 380.000 Gläubige von ihrer Kirche. Dennoch ist das Christentum die größte Religionsgemeinschaft in Deutschland. 40 Millionen Menschen gehören dieser Glaubensrichtung an. Das verteilt sich etwa gleichmäßig auf katholische und evangelische Gläubige. An dritter Stelle folgt der Islam mit ca. 6 Millionen Anhänger*innen. Ca. 34 Millionen Deutsche sind konfessionslos.

Einführung in den Kirchenaustritt

Hast du dich für einen Kirchenaustritt entschieden, ist das Standesamt deiner Gemeinde, in der du den Wohnsitz angemeldet hast, zuständig. Du musst persönlich erscheinen und dich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Je nach Bundesland kann es unterschiedliche Regelungen geben. Wir beziehen uns in diesem Artikel auf das Bayerische Kirchensteuergesetz. Für die Aufnahme und Bestätigung des Kirchenaustritts fallen Gebühren in Höhe von ca. 35 Euro an. Alternativ ist es möglich, den Austritt bei einem Notar zu beantragen.

Austreten kannst du aus jeder Glaubensgemeinschaft, die als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt ist, das ist bei der katholischen und evangelischen Kirche der Fall. Deine Daten werden dann automatisch zum Finanzamt, dem Kirchensteueramt und dem Meldeamt weitergeleitet. Lass dir auf alle Fälle den Austritt bescheinigen und bewahre den Beleg gut auf, damit du ihn zur Hand hast, falls es Rückfragen z. B. vom Finanzamt gibt.

Nach deinem Kirchenaustritt wird die Information in dem Kirchenbuch der Gemeinde vermerkt, in der du getauft wurdest, auch wenn dein Austritt an einem anderen Wohnsitz erfolgt. Austreten darf man bereits, wenn man das 12. Lebensjahr erreicht hat. Dafür benötigst du aber noch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Bereits mit 14 Jahren ist für den Kirchenaustritt keine Zustimmung der Eltern nötig. Bei Kindern unter 12 Jahren können die Eltern den Austritt für ihre Kinder beschließen. Sind die Kinder konfessionslos, entfällt die Pflicht, den Religionsunterricht zu besuchen.

Kirchenaustritt und Kirchensteuer

Die Kirchensteuerpflicht endet in dem Monat, in dem du ausgetreten bist. Der deutsche Staat hat dann keinen Anspruch mehr auf deine Kirchensteuer.  Manchmal gibt es allerdings Verzögerungen, bis das Finanzamt die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte durchführt. Dies geschieht in der Regel automatisch. Trotzdem solltest du auf der Lohnabrechnung prüfen, ob keine Konfession eingetragen ist.

Bleibt dein Partner oder die Partnerin in der Kirche, muss er bzw. sie natürlich weiterhin Kirchensteuer zahlen. Ist dein Partner oder die Partnerin ohne eigenes Einkommen oder Geringverdiener*in, fällt ein besonderes Kirchgeld an. Je nach Einkommen der Ehepartner*in erfolgt die Festsetzung der Zahlung im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Das Verfahren ist bei Katholiken und Evangelischen nahezu gleich.

Besondere Fristen beim Kirchenaustritt gibt es nicht. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt spätestens im nächsten Monat nach dem Austritt. Bist du ausgetreten, kannst du natürlich jederzeit wieder eintreten oder zu einer anderen Kirche bzw. Glaubensrichtung wechseln. Beim Wiedereintritt in die katholische Kirche ist es allerdings unumgänglich, direkt mit dem Priester zu sprechen. Eine Taufe ist dann nicht mehr nötig, denn sie gilt bei den Katholiken ein Leben lang. Falls du katholisch bist und noch nicht gefirmt, kannst du das nachholen. In der evangelischen Kirche ist es möglich, bei den in ganz Deutschland verteilten Eintrittsstellen den Wiedereintritt zu beantragen. Auch hier erfolgt keine zweite Taufe, wenn du vorher bei einer anderen christlichen Glaubensgemeinschaft Mitglied warst, wie die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland berichtet.

Auswirkungen auf kirchliche Rituale und Zeremonien

Ein Kirchenaustritt ist natürlich mit gewissen Konsequenzen verbunden. Bist du ausgetreten, war es früher nicht möglich, deine Kinder taufen zu lassen. Inzwischen kann eine Taufe stattfinden, wenn du im Gespräch mit dem Priester oder der Pfarrerin das Vorhaben gut begründest. Du darfst allerdings kein Patenamt mehr wahrnehmen. Falls du schon Pate oder Patin bist, besteht das Amt aus kirchlicher Sicht nicht mehr. Deine private Entscheidung, dich weiter um dein Patenkind zu kümmern, bleibt davon unberührt. Faktisch bist du in der katholischen Kirche von allen Sakramenten ausgeschlossen: Taufe, Eucharistie, Firmung, Ehe, Buße, Weihe und Krankensalbung. Die evangelische Kirche kennt nur zwei Sakramente: Taufe und Abendmahl. Allerdings ist anzunehmen, dass du, wenn du dich entschieden hast, auszutreten, auf diese Rituale keinen großen Wert legst.

Falls dein*e Partner*in noch einer Kirche angehört, und eine kirchliche Trauung wünscht, ist dies in der Regel nicht möglich, wenn du konfessionslos bist. Allerdings ist auch die Kirche hier toleranter geworden und lässt mit sich reden. Je nach Pfarramt und eher in der evangelischen Kirche wird dir dein Wunsch vielleicht erfüllt. Das ist im direkten Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin vor Ort zu klären. Du hast aber die Möglichkeit, neben der offiziellen standesamtlichen Hochzeit eine private Trauungszeremonie durchzuführen. Sogenannte Hochzeitsplaner organisieren die gesamte Feierlichkeit für euch.

Bei deiner Bestattung wird es keinen Gottesdienst geben und kein Pfarrer bzw. keine Pfarrerin wird am Grab sprechen. Es gibt aber genug professionelle Trauerredner*innen und Bestattungsinstitute, die deinen Abschied würdevoll gestalten. Für die Beerdigung auf dem Friedhof hat der Austritt kaum Konsequenzen. Bei der Auswahl des Friedhofs sollte es keine Probleme geben, da diese meist städtisch und nicht kirchlich verwaltet werden. Die Art der Beerdigung muss nur dem Bestattungsgesetz gemäß erfolgen. Das heißt, die Leiche muss eingesargt, oder eingeäschert und in einer Urne beigesetzt werden. Muslime und koptische Christen lehnen den Sarg ab und bestatten ihre Gläubigen im Leinentuch. Manche Friedhöfe haben sich, wie beim Informationsportal Bestattungsplanung zu lesen ist, aber auch bereits darauf eingestellt und bieten spezielle Grabfelder im Friedhofsbereich an.

Konsequenzen am Arbeitsplatz

Neben den Konsequenzen auf die kirchlichen Aktivitäten kann es auch Folgen für deinen Arbeitsplatz haben, wenn dein Arbeitgeber eine kirchliche Institution ist, oder von dieser unterstützt wird. Dann kann es sein, dass dir gekündigt wird.

Es hat sich gezeigt, dass kirchliche Arbeitgeber den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Konfession oft nicht anerkennen. Da stellt sich die Frage, ob eine Kündigung wegen Kirchenaustritts rechtswirksam ist. Wie ver.di schreibt, besagt die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dass die staatlichen Gerichte überprüfen dürfen, ob die Religionszugehörigkeit zwingend notwendig für die Ausübung der Tätigkeit beim kirchlichen Träger ist.

Im konkreten Fall handelte es sich einmal um einen Koch in einer evangelischen Kita, dessen Kündigung unwirksam war, weil er lediglich bei der Getränkeausgabe Kontakt mit den Kindern hat. Im Fall eine Hebamme in einem Krankenhaus der Caritas wurde die Kündigung als rechtens beurteilt, da zu befürchten stand, dass sie sich kritisch gegenüber der Amtskirche bei Patient*innen äußern könnte.

Religionsfreiheit und persönliche Entscheidung

Wie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung schreibt, ist Religionsfreiheit und Weltanschauungsfreiheit ein Grund- und Menschenrecht. Das bedeutet: Du hast das auch das Recht, keine Religion zu haben oder die Religion zu wechseln. Das Recht bezieht sich nicht nur auf dich als Individuum, sondern auch auf die Glaubensgemeinschaft, der du angehörst. Es zum Beispiel erlaubt, gemeinsam Gottesdienste zu feiern, religiöse Stätten zu errichten und Texte zu verbreiten. Die Einstellung der Glaubensgemeinschaft darf den allgemein geltenden Gesetzen jedoch nicht widersprechen. Es darf z. B. kein Zwang sein, die Religion auszuüben.

Falls du noch mit deiner Entscheidung, aus der Kirche auszutreten, haderst, kannst du dich in deiner jeweiligen Kirchengemeinde beraten lassen. Dein ortsansässiger Pfarrer hilft dir gerne. Wie die Evangelische Kirche Deutschland schreibt, sind die häufigsten Gründe für Kirchenaustritt:

  • Fehlende Mitgliederbindung
  • Einsparung der Kirchensteuer
  • Gleichgültigkeit gegenüber der Kirche
  • Unzufriedenheit mit der Institution Kirche
  • Ich glaube nicht (mehr) an Gott
  • Ich glaube an einen anderen Gott
  • Gemeindewechsel

Ein weiterer Grund könnte sein, dass du zwar getauft bist, die Religion in der Familie aber nicht aktiv gelebt wurde. In der Realität ist es vermutlich immer eine Kombination von mehreren Gründen, die dich zum Austritt bewegt.

Der Kirchenaustritt muss nicht bedeuten, dass du nicht mehr an Gott glaubst. Aber der Schritt signalisiert eine gewisse Unzufriedenheit mit deiner Situation. Vielleicht suchst du dein Heil auch in anderen Religionen oder Philosophien. Vielleicht bist du kein spiritueller Typ und orientierst dich an humanistischen Werten. Glaube und Lebenseinstellung sind Privatsache und entwickeln sich aus individuellen Biografien. Im Laufe eines Menschenlebens kann sich viel verändern.

Vorschaubild: © Julia Martin