Im Januar stehen wieder einige Änderungen an - in den verschiedensten Bereichen des Alltags. Eine wichtige Änderung betrifft Restaurants, Cafés & Co und deren Gäste. Für Verbraucher bringt die Änderung zunächst nur Vorteile - es gibt aber eine Einschränkung.
Ab dem 1. Januar 2023 geht Deutschland den nächsten Schritt im Kampf gegen den Verpackungsmüll. Eine neue Mehrwegpflicht soll helfen, Einwegverpackungen von "To-Go"-Lebensmitteln zu reduzieren.
Restaurants, Cafés und Co. müssen ab dem Stichtag für ihre Speisen zum Mitnehmen neben der Einwegverpackung immer eine Mehrwegverpackung anbieten. Und: Diese darf nicht teurer sein, als die Einweg-Variante, es kann aber ein Pfand erhoben werden.
Neues Gesetz ab 1. Januar betrifft viele Restaurants und Cafés - aber auch Tankstellen
Von dem neuen Gesetz sind alle sogenannten Letztvertreibenden betroffen. Das heißt: Alle, die mit Lebensmitteln oder Getränken befüllte Behälter an die Konsumenten verkaufen. Dazu zählen zum Beispiel auch Cateringfirmen oder Tankstellen.
Die betroffenen Betriebe sind laut Verpackungsgesetz dazu verpflichtet, die Kunden mit einem gut sicht- und lesbaren Informationsaushang auf die Mehrweg-Alternative aufmerksam zu machen.
Speziell für "To-Go"-Getränke gilt: Es müssen passende Mehrwegverpackungen für alle Größen erhältlich sein. Bei einem Verstoß gegen das neue Gesetz droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Mehrwegpflicht ab 2023: Diese Betriebe und Geschäfte sind ausgenommen
Da die Regel sowohl einen bürokratischen als auch einen finanziellen Aufwand bedeutet, sind kleinere Geschäfte mit bis zu fünf Mitarbeitern und einer Ladenfläche von bis zu 80 Quadratmetern von der Pflicht ausgenommen - dazu müssen aber beide genannten Kriterien erfüllt sein. Darunter fallen vor allem Kioske, kleinere Imbisse und Spätkauf-Läden.
Sie müssen allerdings selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter von Kunden akzeptieren und befüllen. Dabei gelten aber gewisse Hygienemaßnahmen. Wenn ein Behälter also schmutzig erscheint, muss der Betrieb ihn nicht annehmen.