Keine getrennten Rechnungen - darf ein Wirt das so machen?

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Ein Restaurant in Schwaben hat eine pragmatische Lösung für die Abwicklung der Rechnung eingeführt – inspiriert von der Praxis in südeuropäischen Lokalen.

Verlässlich kommt am Ende jedes Restaurantbesuchs die Frage: "Zahlen Sie getrennt oder zusammen?" Jetzt sorgt ein Gastronom in Esslingen bei Stuttgart Schlagzeilen, weil er das Aufteilen einer Rechnung strikt ablehnt und seinen Gästen eine deutliche Ansage macht: Ein Tisch, eine gemeinsame Rechnung, heißt es in seinem italienischen Restaurant.

Was aber in Italien, Spanien und Griechenland üblich ist, sorgt im Schwäbischen - aber auch im Rest Deutschlands - für aufgeregte Debatten. Zwar sei es bei ihm nicht verboten, getrennt zu zahlen. Die Frage müssten seine Gäste aber schon vorher klären, erklärt Salvatore Marrazzo.

Rechnung splitten kostet zu viel Zeit

Der Auslöser für seine strenge Regel: An einem Freitagabend, das Restaurant gut besucht, werden zwei Bedienungen an Tischen aufgehalten, weil Gruppen die Rechnungen aufteilen möchten und diskutieren, während andere Gäste ungeduldig warten. "Da ging es darum, ob der eine aus der Weinflasche 0,1 Liter gehabt hat oder nicht, und ob das dann der Kellner raussplitten kann", erinnert sich Marrazzo. "Und am Schluss bleiben in der Rechnung ein Kaffee offen und ein Mineralwasser. Und dann diskutiert man noch darüber, wer das Wasser und den Kaffee hatte, um das zu bezahlen."

Fast alle Gäste sind  mit einem Vorgehen einverstanden, auf das Marrazzo auch auf einem Schild an der Eingangstür, den Speisekarten und online aufmerksam macht. Das gilt auch für die Branche, wie der Italiener erzählt. "Meine Kollegen sagen alle: "Endlich sagt das jemand", denn sie haben das Thema natürlich auch täglich." Aber ein pauschales Verbot, wie ihm vereinzelt nachgesagt wird? Nein, davon könne keine Rede sein, betont Marrazzo. Gäste könnten auch weiter getrennt bezahlen. Sie müssten das dem Kellner nur kurz mitteilen, bevor sie bestellen. So lasse sich das an der Kasse ordentlich umsetzen.

Vielleicht lohnt sich auch einfach mal ein Blick nach Südeuropa: "In Italien ist meistens 'alla Romana', so nennt man das", erklärt der Gastronom. "Da kommt die Rechnung in die Mitte und dann teilt man sich den Betrag." Natürlich könnte die Frage aufkommen, welchen Anteil derjenige am Tisch übernimmt, der nur einen Espresso getrunken hat. "Aber da beteiligt er sich halt nicht an der Rechnung und er wird von den anderen in der Runde eingeladen auf einen schönen Espresso, ganz einfach."

Gäste haben Verständnis für die Splitting-Regel

Marrazzos Gast Manuel Veile zeigt volles Verständnis für die Sammelrechnung: "Ich mache es mit Freunden auch immer so", erklärt er. "Ob dann der eine zwei Euro mehr zahlt oder nicht, ist dann auch völlig egal." Übrigens haben unsere Leserinnen und Leser in einer Umfrage die 10 besten Restaurants in Franken gekürt

Marrazzos Freund und Stammgast Sascha Hägele kennt das Thema aus eigener Erfahrung: "Ich habe selbst live miterlebt, wie das ist, wenn dann große Diskussionen am Tisch sind und der Kellner ewig dort steht." Fast alle Gäste des Esslinger Restaurants kommen wunderbar mit der Regelung zurecht - "vor allem, weil er es ja nicht verbietet", äußerte Hägele. "Man muss es nur vorher ankündigen, dann ist es überhaupt kein Problem."

Aber ist die Regel rechtlich überhaupt in Ordnung? Zumindest nicht in letzter Konsequenz. "Pauschal darf eine getrennte Bezahlung nicht verboten werden, denn es kommt darauf an, wer was bestellt hat.", sagt Heike Silber von der Verbraucherzentrale. "Rein rechtlich schließt jeder Gast seinen eigenen Vertrag mit dem Wirt ab und muss deshalb auch nur das bezahlen, was er oder sie bestellt." In Gruppen bestellt in der Regel jeder und jede das Essen und müsste somit auch nur diese Speise bezahlen.

Bei Getränken gilt die Splitting-Regel allerdings nicht

Bei Getränken verhält es sich anders. Häufig wird gemeinsam Mineralwasser oder Wein geordert, erläutert Silber. "Genau genommen müsste die Person das Getränk bezahlen, die oder der es bestellt hat."

Um Unannehmlichkeiten und Diskussionen zu vermeiden, raten die Verbraucherschützer daher zum Esslinger Modell auf freiwilliger Basis. Gäste sollten bereits bei der Order klarstellen, ob in der Gruppe oder individuell gezahlt wird, wie Silber erklärt. "Wenn feststeht, dass einzeln bezahlt wird, dann kann die Bedienung die Bestellungen zuordnen und es erleichtert die Abrechnung."

Vorschaubild: © Sina Schuldt/dpa