Unerwartete Gefahr Pfirsischen, Nektarinen & Co.? Was hinter dem seltsamen Kern steckt

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Pfirsiche mit gespaltenem Kern essen - ist das gefährlich?
Pfirsiche und Nektarine haben öfter einen gespaltenen Kern. Muss man sie dann wegwerfen?
Pfirsiche mit gespaltenem Kern essen - ist das gefährlich?
Amin Alizadeh/Unsplash

Gespaltene Kerne in Pfirsichen oder Nektarinen verunsichern viele. Sind sie gefährlich? Experten klären auf und geben Tipps für den Umgang mit den sogenannten Steinspaltern.

Immer wieder finden Verbraucher in Pfirsichen, Nektarinen oder Aprikosen einen gespaltenen Kern. Die Ursache für diesen sogenannten "Steinspalter" ist Stress während der Wachstumsphase, etwa durch Trockenperioden oder nährstoffarme Böden. "Die sogenannten 'Steinspalter' weisen also einen Entwicklungsfehler auf", erklärt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Trotz dieses Fehlers sind die Früchte grundsätzlich unbedenklich, so Experten. "Diese sogenannten Steinspalter können aber ohne Bedenken gegessen werden", erläutert Sabine Hülsmann, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Wichtig sei jedoch, den inneren Kern des Steins nicht mitzuessen. Derzeit gibt es heftige 

Giftige Blausäure in Kernen von Pfirsich, Aprikose & Co.: Wann man aufpassen sollte

"Obstkerne enthalten den Stoff Amygdalin, der sich bei der Verdauung in giftige Blausäure umwandelt. Es droht eine schwere Vergiftung mit Krämpfen, Erbrechen und im schlimmsten Fall Atemnot", warnt Öko-Test. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt daher, nicht mehr als zwei bittere Aprikosenkerne pro Tag zu verzehren oder besser ganz darauf zu verzichten. Im Fruchtfleisch selbst sind die Mengen an Amygdalin jedoch so gering, dass auch Kinder das Obst ohne Bedenken essen können.

Anders ist die Lage, wenn der gespaltene Kern schimmelt oder das Fruchtfleisch ungewöhnlich hart ist. In solchen Fällen sollte die Frucht sicherheitshalber entsorgt werden, rät die Verbraucherzentrale. Für den Handel gelten zudem klare Vorgaben: Laut EU-Vermarktungsnormen sind gespaltene Steine in Klasse I nur zu 10 Prozent toleriert, sofern die Stielgrube geschlossen und das Fruchtfleisch gesund ist. In Klasse II sind gespaltene Steine erlaubt, solange das Fruchtfleisch frei von Mängeln ist, die die Verzehrbarkeit beeinträchtigen. Schimmel oder Fruchtgummiausscheidungen sind nur in sehr geringem Maße zulässig.

Kleine, weiche Kerne wie in Äpfeln, Trauben oder Wassermelonen dürfen laut Öko-Test bedenkenlos mitgegessen werden. "Der Stoff Amygdalin, der sich im Inneren der Kerne befindet, wird nur beim Zerkauen freigesetzt. Wenn Sie die Kerne nicht zerkauen, werden sie unverdaut wieder ausgeschieden", so die Verbraucherschützer.

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