Nur noch wenige Tage möglich: Hecke abschneiden ist ab März verboten

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Ab dem 1. März ist es in Deutschland für mehrere Monate verboten, Hecken "auf Stock" zu setzen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mitunter mit sehr hohen Bußgeldern rechnen.

Wenn der Winter langsam dem Frühling weicht, wird es Zeit für Gartenarbeiten. Doch Vorsicht: Auch im eigenen Garten ist nicht alles erlaubt. Vielmehr müssen Gartenbesitzer mitunter mit hohen Bußgeldern rechnen, wenn sie gegen gesetzliche Vorgaben und Schonzeit verstoßen.

Eine solche Schonzeit greift laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) jährlich zwischen dem 1. März und dem 30. September. In diesem Zeitraum dürfen deutschlandweit Hecken und Bäume nicht geschnitten werden. Das Landratsamt Kitzingen erklärt etwa dazu: "Das zeitlich beschränkte Schneideverbot dient dem allgemeinen Schutz aller Arten, außerdem sollen das Blütenangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres erweitert, brütende Vogelarten geschützt sowie Gehölze als Brutplatz in der Saison erhalten werden." 

Hecken abschneiden zwischen März und September verboten

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt, dass das grundlose Schneiden von Hecken und Bäumen ab dem 1. März verboten ist, da Bäume und Sträucher Lebensraum für Wildtiere und Pflanzen bieten. Ihr Lebensraum darf nicht zerstört werden. Wer also größere Pflege- oder Umgestaltungsmaßnahmen an Hecken und Gehölzbeständen plant, muss diese noch im Februar durchführen. 

Wörtlich heißt es in Satz 5 Nummer 2 des Paragrafen: "Es ist verboten (...), Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden."

Grundsätzlich verboten in diesem Zeitraum ist das "auf-den-Stock-Setzen" (Rückschnitt bis auf wenige Triebe)  oder komplette Beseitigen von Hecken, Bäumen und Sträuchern. Sollten Vögel in einem Baum oder Strauch nisten, darf übrigens zu keiner Zeit ein Hecken- oder Baumschnitt vorgenommen werden. Besitzer sind verpflichtet, darauf zu achten.

Hecke und Bäume schneiden: Was ist ab 1. März im Garten erlaubt?

Nach dem 1. März sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Das heißt, es darf nur der jährliche Zuwachs entfernt werden. Eine vorherige Kontrolle der Gehölze auf mögliche Nester ist aber auch bei diesen erlaubten Schnittmaßnahmen zwingend vorzunehmen. 

Ausnahmen sind außerdem besondere Gründe: Gartenbesitzer dürfen Bäume fällen, auch zwischen März und Oktober, wenn die kommunale Baumsatzung es gestattet. Kranke Gehölze dürfen immer entfernt werden. 

Die wild wuchernde Hecke etwas zurückschneiden, ist also auch im Frühling und Sommer erlaubt. Aber Vorsicht: Man sollte immer nach Nistplätzen Ausschau halten. Wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, muss man hingegen tätig werden. Ist ein Baum nach einem Unwetter umgefallen oder droht er, auf den Gehweg zu stürzen, muss das Gehölz entfernt werden.

Diese hohen Bußgelder drohen

Verstöße gegen den gesetzlichen Heckenschutz gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld bestraft werden, teilt etwa das Landratsamt Bamberg mit. Wie hoch die Strafe für das unrechtmäßige Schneiden der Hecke ausfällt, ist allerdings verschieden und hängt sowohl vom Bundesland als auch von der Länge des Rückschnitts ab.

In Bayern kann ein Verstoß zwischen 50 und 15.000 Euro kosten. Dabei muss bei einer Hecke von zehn Metern mit Bußgeldern zwischen 50 und 1000 Euro gerechnet werden, bei Hecken bis 100 Meter mit bis zu 5000 Euro und bei Hecken über 100 Meter mit der Höchststrafe von bis zu 15.000 Euro.

In anderen Bundesländern kann das Abschneiden von Hecken sogar noch teurer werden: Absoluter Spitzenreiter ist hier Mecklenburg-Vorpommern, wo sogar bis zu 100.000 Euro Strafe möglich sind. Wie hoch das Bußgeld in den einzelnen Bundesländern ausfallen kann, siehst du hier.

Wann ist die beste Zeit, um Hecken zu schneiden?

Garten-Experten empfehlen, zweimal im Jahr die Hecken zu schneiden. Der ideale Zeitpunkt für einen ersten, großen Schnitt ist zwischen Mitte und Ende Februar.

Kleinere Rückschnitte, die mit dem Bundesnaturschutzgesetz verträglich sind, sollten zum Beginn des Sommers erfolgen.

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