- Mehr Geld in der Rente
- Steuervorteile für Rentner durch Schwerbehindertenausweis
- Bis zu 3700 Euro mehr
Viele sehnen sich den Ruhestand herbei und hoffen auf einer üppigen Rente. Aus welchen Faktoren sich Ihre Altersvorsorge zusammensetzt, haben wir in einem anderen Artikel bereits erklärt. Was viele nicht wissen: Es gibt eine einfache Möglichkeit, wie Sie Ihren Ruhestand finanziell noch etwas verbessern können: Der Schwerbehindertenausweis.
Schwerbehindertenausweis für Rentner: Deshalb lohnt er sich
Auch wenn es viele Rentner abschreckt: Ein Schwerbehindertenausweis kann sich für Rentner steuerlich lohnen. "Leider ist es nun mal so, dass im Alter die körperlichen Einschränkungen zunehmen", sagt Erich Nöll vom "Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine" in Berlin. Wenn dem tatsächlich so ist, sollte man sich nicht scheuen und einen entsprechenden Antrag stellen. Denn dann können Betroffene den Behindertenpauschbetrag in Anspruch nehmen.
Dabei gilt: Die Höhe des Grades der Behinderung entscheidet über die Höhe des Pauschbetrages. Für das Jahr 2020 liegt er zwischen 310 und 3700 Euro jährlich.
Rente aufbessern: Den Ausweis rechtzeitig beantragen
"Wird der Antrag noch vor dem Jahreswechsel gestellt, aber erst im kommenden Jahr rückwirkend beschieden, gibt es trotzdem für das Jahr 2020 den gesamten Steuerpauschbetrag", so Nöll. Bei allen, die bereits einen Schwerbehindertenausweis beantragt haben, ist es sinnvoll zu prüfen, ob der Grad der Behinderung noch korrekt oder eine Höherstufung erforderlich ist.
Steuerpflichtige, die Einkommensteuern zahlen müssen, sollten spätestens ab dem kommenden Jahr die Antragstellung in Erwägung ziehen. "Die Behindertenpauschbeträge werden nämlich verdoppelt werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist so gut wie abgeschlossen", erklärt Nöll.
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 oder 5 benötigen keinen Schwerbehindertenausweis, um den Behindertenpauschbetrag steuerlich geltend machen zu dürfen. Sie bekommen stets den höchsten Behindertenpauschbetrag, wenn sie den Pflegegrad in der Einkommensteuererklärung angeben.
dpa/aa