Wird bereits eine Verspätung von 60 Minuten erwartet, du hast die Reise aber noch gar nicht angetreten, kannst du von der Reise zurücktreten und dir den Fahrkartenpreis erstatten lassen. Bist du bereits losgefahren, kannst du die Reise abbrechen und dir den Anteil des Fahrkartenpreises für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen. Zuletzt kannst du Reise abbrechen, wenn sie sinnlos geworden ist, zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und dir den Fahrkartenpreis erstatten lassen.
Weitere Fahrgastrechte bei der Deutschen Bahn
Wirst du von dem Eisenbahnunternehmen nicht innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit des verspäteten oder ausgefallenen Zuges oder des verpassten Anschlusses darüber informiert, welche Möglichkeiten dir für die Weiterreise zur Verfügung stehen, gilt für dich: Du hast nun das Recht, die Fahrt mit anderen Eisenbahnen, einem Reisebus oder einem Bus des Regionalverkehrs außerhalb der tariflichen Nutzungsmöglichkeiten deiner Fahrkarte fortzusetzen. Sind für dich dadurch zusätzliche Kosten entstanden, werden dir diese ersetzt, sofern sie notwendig, angemessen und zumutbar sind.
Kommst du planmäßig zwischen 0:00 und 05:00 Uhr am Zielbahnhof an und gibt es eine zu erwartende Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof, werden dir die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis maximal 120 Euro erstattet. Dies gilt nur dann, wenn dir das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und du mit dem Eisenbahnunternehmen aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht in Kontakt treten kannst. Stellt dir das Eisenbahnunternehmen ein anderes
Verkehrsmittel zur Verfügung, musst du dieses verwenden. Es hat Vorrang vor einer Kostenerstattung für selbstorganisierte Alternativen. Kontakt kannst du beispielsweise vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder mit dem Personal des genutzten Zuges aufnehmen. Diese Regelung gilt auch bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann. Musst du wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung irgendwo übernachten und ist eine Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden dir angemessene Übernachtungskosten erstattet. Die Erstattung findet nur dann statt, wenn das Eisenbahnunternehmen dir keine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt und du mit dem Eisenbahnunternehmen aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht in Kontakt treten kannst. Wird dir hingegen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, hat dies Vorrang vor einer Kostenerstattung für selbstorganisierte Alternativen.
Als Fahrgast bekommst du keine Entschädigung, wenn es sich beispielsweise deiner Meinung nach um einen schlechten Service gehandelt hat. Versendest du dein Reisegepäck mit dem DB Gepäckservice, erhältst du einen Schadensersatz, wenn das Gepäck verloren geht. Bei gänzlichem oder teilweisem Verlust des Gepäcks wird bei Nachweis eine Entschädigung bis maximal 1.350 Euro je Gepäckstück gezahlt. Ohne Nachweis der Schadenshöhe erhältst du eine Pauschalentschädigung in Höhe von circa 338 Euro je Gepäckstück. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet. Wichtige und wertvolle Gegenstände solltest du am besten im Handgepäck behalten.
Unter diesen Voraussetzungen kannst du Fahrgastrechte geltend machen
Grundsätzlich gelten diese Voraussetzungen, um Fahrgastrechte geltend machen zu können:
- Du hast eine zum Ereigniszeitpunkt gültige Fahrkarte für die verspätete oder ausgefallene Fahrt.
- Du kannst für die gesamte Reisekette, also auch für Züge verschiedener Eisenbahnunternehmen mit einer Fahrkarte, eine Entschädigung beanspruchen. Beachte jedoch, dass nur Verspätungen oder Ausfälle von teilnehmenden Eisenbahnen berücksichtigt werden können.
- Jede Fahrkarte stellt einen eigenen Beförderungsvertrag dar. Die Verspätungsentschädigung wird separat für jede Fahrkarte berechnet.
- Bei Hin- und Rückfahrkarten, die auf einer Karte abgebildet sind, wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben gezahlten Fahrpreises berechnet.
- Die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr gelten auch im Nachtreiseverkehr, zum Beispiel bei EuroNight.
- Für Fahrten in Verkehrsverbünden und im Geltungsbereich von Landestarifen gibt es möglicherweise zusätzliche Regelungen. Wenn du eine Fahrkarte eines Verkehrsverbundes hast, erkundige dich bitte beim entsprechenden Verbund nach den dort gültigen Regelungen zu Fahrgastrechten. U-Bahnen und Straßenbahnen sind nicht von der einheitlichen Fahrgastrechteregelung erfasst.
- Beträge unter 4 Euro werden nicht erstattet.
Nur dann, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du deine Ansprüche geltend machen. Weitere detaillierte Informationen zu den Fahrgastrechten erhältst du unter www.bahn.de/fahrgastrechte. Bei individuellen, sehr spezifischen Fragen kannst du dich an eine DB Verkaufsstelle wenden, beim Zugbegleitpersonal nachfragen oder an der DB Information.
Fazit: Rechte sollten geltend gemacht werden
Als Fahrgast kannst du deine Rechte nur geltend machen, wenn du sie kennst. Den Entschädigungsanspruch kannst du einfach online ausfüllen. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, den Entschädigungsanspruch per Post einzureichen. Bei konkreten Fragen zu deinem Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten, Beratung zu erhalten. So beispielsweise durch das Zugbegleitpersonal, die DB Information oder die DB Verkaufsstellen.