DHL, Hermes, Müllabfuhr - wem darf ich, wie viel Trinkgeld geben?

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Gerne schenkt man zu Weihnachten dem Paketzusteller oder Mitarbeitern der Müllabfuhr ein kleines Trinkgeld oder Sachgeschenke. Doch wie viel ist überhaupt erlaubt? Und wer darf vielleicht gar nichts annehmen?

In der Zeit vor Weihnachten werden zahlreiche Pakete verschickt. Die Zusteller von Deutscher Post, DHL, Hermes und DPD haben im wahrsten Sinne alle Hände voll zu tun. Viele Menschen geben daher gerne ein Trinkgeld oder überreichen kleine Geschenke, wenn das ersehnte Paket geliefert wird.

Allerdings dürfen nicht alle Postboten und Paketzusteller einfach so Trinkgeld und Geschenke annehmen - es könnte ja sein, dass sich andere dadurch einen Vorteil verschaffen wollen und Korruption im Raum stehen könnte. Ähnlich sieht es auch bei Mitarbeitern von Müllabfuhren aus. Auch hier sollte man sich vorab informieren, ob und wie viel man schenken darf. Wie viel ist also jeweils drin?

Paketzusteller und Mitarbeiter von Müllabfuhren: Wer darf Trinkgeld in der Weihnachtszeit annehmen?

Zum einen ist es so, dass vertraglich geregelt ist, wer Trinkgelder und Geschenke in welcher Höhe annehmen darf. Wo bei der Deutschen Post Sachgeschenke bis zu maximal 25 Euro angenommen werden dürfen, gelten bei Mitarbeitern von Kommunen und Städten - wie es bei der Müllabfuhr der Fall ist - strengere Regelungen. Hier sind Geldgeschenke oftmals untersagt, kleine Sachgeschenke - wie Schokolade - sind in Ordnung

Wer als Mitarbeiter*in entgegen der vertraglichen Vereinbarungen handelt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen oder schlimmsten Falls mit einer Kündigung rechnen. Wie viel Paketzusteller annehmen dürfen, hat unter anderem t-online erfragt: 

  • DHL: Zusteller, die bei DHL arbeiten, dürfen Sachgeschenke und Trinkgelder bis maximal 25 Euro annehmen. 
  • Hermes: Arbeiten die Zusteller direkt bei Hermes, dürfen sie kleine Sach- und Geldgeschenke, die unter 10 Euro liegen, annehmen. Liefern Mitarbeiter von regionalen Unternehmen für Hermes aus, können andere Regelungen gelten. 
  • DPD: Maximal dürfen hier Zusteller Trinkgelder in Höhe von 9,50 Euro annehmen. Das geht sogar digital. Es ist möglich, den Mitarbeitenden das Trinkgeld via PayPal zu schicken. 
  • Deutsche Post: Wie oben genannt, dürfen Mitarbeitende der Deutschen Post Sach- und Geldgeschenke bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro annehmen. 

Fazit

Wer gerne etwas geben möchte, sich aber völlig unsicher ist, sollte bei seinem Paketzusteller des Vertrauens nachhaken. Ebenso bei den Mitarbeitern der Müllabfuhr. Wer kein Geld geben möchte, kann auch auf Gutscheine zurückgreifen oder eben kleine Sachgeschenke. Viele freuen sich auch über ein paar Weihnachtsplätzchen, Lebkuchen oder eine Tasse mit heißem Tee oder Kaffee. 

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