"Zu verschenken"-Kiste kann teuer werden - in welchen Fällen ein Bußgeld droht

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Wir alle kennen die "zu verschenken"-Kisten oder -Kartons vor Haustüren. Was viele aber nicht wissen: Für das Aufstellen kann schnell ein Bußgeld drohen.

"Die Bücher sind durchgelesen und die alten Kleider trage ich nicht mehr - vielleicht freut sich ja noch jemand darüber und ich bin die Sachen endlich los?" So oder so ähnlich könnten die Gedanken hinter den bekannten "Zu verschenken"-Kisten aussehen, die man immer mal wieder vor einer Haustür auf dem Gehweg sieht. 

Die Kartons sind meist extra mit der Aufschrift "zu verschenken" oder "zum Mitnehmen" versehen und laden mal mehr, mal weniger dazu ein, tatsächlich auch darin herumzustöbern. Das Konzept geht aber nur bedingt auf, denn was viele Menschen nicht wissen: Solche Kisten können teuer werden - egal, welch nachhaltige Idee auf den ersten Blick möglicherweise dahintersteckt.

"Wilde Müllablagerung": Hohe Geldstrafen wegen "zu verschenken"-Kiste möglich

Wie die Versicherungsgruppe ERGO informiert, handele es sich beim Abstellen ausgemisteter Sachen auf öffentlichem Grund nämlich um eine nicht erlaubte "wilde Müllablagerung".  Und die kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bleibt eine Kiste mehrere Tage an der Straße stehen, ohne dass sich jemand bedient, handelt es sich um wildes Ablagern von Müll. Daran ändert auch ein "zu verschenken"-Hinweis nichts. Das Ordnungsamt kann diese Handlung mit einem Bußgeld ahnden. Wie teuer solch ein Karton werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem spielt die Art des Inhalts und die Menge der Gegenstände eine Rolle. Außerdem können Entsorgungskosten durch die Stadtreinigung anfallen, die zum Bußgeld hinzukommen.

Mit folgenden Strafen muss man laut Bußgeldkatalog in Bayern beispielsweise rechnen, wenn man eine "zu verschenken"-Kiste vor dem Haus auf öffentlichem Grund abstellt:

  • Unbedeutende Produkte (wie zum Beispiel Pappbecher, -teller oder Farbreste bis 0,5 Liter): 20 Euro
  • Einzelne Haushaltssachen bzw. mehrere unbedeutende Produkte einer Art (zum Beispiel Geschirr, Kochtöpfe und Kleidungsstücke): 35 Euro
  • Gegenstände mit scharfen Kanten (wie Glasflaschen) oder mit ätzenden Eigenschaften: bis zu 80 Euro
  • Flüssigkeiten über zwei Liter: bis zu 320 Euro 
  • einzelne Gegenstände größeren Umfangs (Kühlschrank, Waschmaschine): bis zu 500 Euro

Versicherung warnt vor "zu verschenken"-Kisten auf öffentlichem Grund

Wer große und schwere Dinge über den Bürgersteig loswerden möchte, muss noch tiefer in die Tasche greifen und zahlt womöglich bis zu 2500 Euro. Bei Elektrogeräten ist sogar ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro möglich, erklärt die Versicherung. Ein weiterer Nachteil ist, dass solche Kisten manchmal unerwartet Zuwachs erhalten. Nicht selten nutzen andere die Kartons, um eigenen Sperrmüll danebenzustellen oder unbrauchbare Dinge schnell und einfach zu entsorgen. Auch für diese Gegenstände haftet dann aber derjenige, der den Karton ursprünglich aufgestellt hat. 

Aber Entwarnung: Solange niemand gefährdet und der Karton für andere nicht zur Stolperfalle wird, sind Geldstrafen in der Praxis eher selten. Werden die Dinge in der Kiste nach einer Weile aber nicht mitgenommen, sollte man sie am besten selbst wieder entfernen. Laut der ERGO-Versicherung sollte man die Kisten höchstens einen Tag stehen lassen. Legal ist das Aufstellen der Kisten auf dem eigenen Grundstück, beispielsweise im Vorgarten. 

Auch wenn das Ordnungsamt in der Regel ein Auge bei "zu Verschenken"-Kisten zudrückt, sollte man sich wegen des hohen Strafrisikos von ausgemisteten Sachen lieber gleich vorschriftsmäßig trennen. Dafür gibt es etwa folgende Möglichkeiten: Über Kleinanzeigenseiten im Internet oder auf dem Flohmarkt lässt sich manchmal mit ausgemisteten Dingen noch ein wenig Geld verdienen. Ansonsten könnt Ihr saubere und brauchbare Dinge sozialen Einrichtungen anbieten oder Altkleider an Hilfsorganisationen wie ans Deutsche Rote Kreuz (DRK) spenden. Für gelesene Bücher findest du vielleicht einen öffentlichen Bücherschrank. Sollte man wirklich überhaupt keinen Abnehmer für mehr finden, können die Sachen via Sperrmüll oder beim Wertstoffhof entsorgt werden.

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