Mit einer Aktenmappe als Sichtschutz vor dem Gesicht sitzt ein angeklagter Mann zum Prozessbeginn im Sitzungssaal des Strafjustizzentrums des Landgerichts Nürnberg-Fürth ...
Daniel Karmann (dpa)
Mit einer Aktenmappe als Sichtschutz vor dem Gesicht sitzt ein angeklagter Mann zum Prozessbeginn im Sitzungssaal des Strafjustizzentrums des Landgerichts Nürnberg-Fürth ...
Daniel Karmann (dpa)
Ein Sommerabend nimmt auf einem Spielplatz im Kreis Nürnberger Land ein blutiges Ende: Vor den Augen zahlreicher Menschen sticht ein Mann seine Frau und Tochter nieder. Er wird verurteilt, doch damit ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Update vom 05.06.2025: Mordversuch auf Spielplatz - Revision eingelegt
Ein wegen Mordversuchs an seiner von ihm getrennten Frau und gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen verurteilter 41-Jähriger hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts in Nürnberg eingelegt. Das bestätigte eine Justizsprecherin auf Nachfrage. Die Kammer hatte den Syrer am Montag vergangener Woche (26. Mai 2025) verurteilt.
Der Angeklagte hatte die Frau laut dem Urteil im Juli 2024 auf einem Spielplatz im mittelfränkischen Hersbruck mit einem Messer angegriffen und etwa 20 Mal auf sie eingestochen. Die Frau überlebte demnach nur, weil ihr ihre Tochter, ihr Sohn und zwei Freundinnen halfen und den Angreifer in die Flucht schlugen.
Seiner 15-jährigen Tochter stach der Mann demnach in den Bauch und in den Arm. Eine der beiden anderen Frauen habe Schnittverletzungen erlitten.
Update vom 27.05.2025: Mordversuch auf Spielplatz - lebenslange Haft für Ehemann
Nach dem Mordversuch an seiner von ihm getrennten Frau ist ein heute 41-Jähriger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Ausgerechnet am 18. Juli, dem Hochzeitstag des Paares, habe der Syrer im vergangenen Jahr 22 Mal mit einem Messer auf einem Spielplatz auf sie eingestochen, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bader am Landgericht in Nürnberg. "Das ist nicht nur einfach ein Angriff auf das Leben, es ist der Versuch einer Hinrichtung."
Selbst vor der eigenen Tochter machte der Hass des Mannes laut Bader an dem schönen Sommerabend im mittelfränkischen Hersbruck nicht halt: Weil sie sich schützend vor die Mutter stellte, stach er ihr erst in den Bauch und später in den Arm. Dadurch habe die Jugendliche der Frau damals das Leben gerettet, betonte Bader.
Doch sie ging nicht als einzige dazwischen, als der Mann sich seiner Frau von hinten mit einem Klappmesser näherte, sie an den langen Haaren zu Boden riss und ihr immer wieder in den Rücken, den Kopf und ins Gesicht stach. Auch der damals elfjährige Sohn und zwei Freundinnen der Frau versuchten, den Angreifer von seinem Opfer herunterzuziehen. Dieser flüchtete schließlich und wurde später von der Polizei in der Nähe festgenommen. Im Gerangel wurde eine der Frauen ebenfalls verletzt.
Angeklagter will die volle Verantwortung für seine Tat übernehmen
"Diese Tat war die Strafe für die Trennung", sagte Bader. Die Frau hatte den Ermittlern zufolge die Beziehung bereits Ende 2022 beendet und ein Kontaktverbot gegen ihren Mann erwirkt, weil er gedroht hatte, sie zu töten und gewalttätig geworden war. Der Angeklagte war nach eigenen Angaben als Flüchtling nach Deutschland gekommen, seine Familie folgte später.
Bereits vor der Trennung sei der Mann einmal mit einem Messer in der Wohnung auf die Frau losgegangen, sagte Bader. Damals schon habe die Tochter die Mutter gerettet, indem sie diese ins Schlafzimmer geschoben, dem Vater den Weg versperrt und ihm gemeinsam mit ihrem Bruder das Messer abgenommen habe.
Der heute 41-Jährige hatte am ersten Prozesstag die Tat gestanden. Er wolle Verantwortung übernehmen für das Leid, das er seiner Familie zugefügt habe, hieß es in einer schriftlichen Erklärung von ihm vor Gericht.
Urteil nicht rechtskräftig
Bader griff diese Aussage in der Urteilsbegründung auf. Er sagte, der Angeklagte könne Verantwortung übernehmen, indem er seiner Familie einen weiteren Prozess erspare - also das Urteil akzeptiere. Dieses ist noch nicht rechtskräftig.
Update vom 26.05.2025: Prozess um Messerattacke auf Spielplatz - Anklage fordert harte Strafe
Wegen Mordversuchs an seiner von ihm getrennten Frau soll ein 41-Jähriger nach Ansicht der Staatsanwaltschaft lebenslang in Haft. Außerdem forderte die Anklagebehörde vor dem Landgericht in Nürnberg die besondere Schwere der Schuld festzustellen, wie eine Justizsprecherin mitteilte. Dadurch wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.
Die Verteidigung plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Kammer will am Nachmittag das Urteil verkünden. Der Syrer soll im vergangenen Juli auf einem Spielplatz in Hersbruck mit einem Messer mehr als 20 Mal auf die Frau eingestochen haben. Das Motiv für die Tat war aus Ansicht der Staatsanwaltschaft übersteigertes Besitzdenken, weshalb der Mann die Trennung von seiner Frau nicht habe akzeptieren wollen.
Die Frau überlebte demnach nur, weil ihre Tochter, ihr Sohn und zwei Frauen ihr zu Hilfe eilten - und diese schnell in ein Krankenhaus für eine rettende Operation kam. Die Tochter und eine der anderen Frauen wurden ebenfalls verletzt. Seiner Tochter soll der Angeklagte unter anderem in den Bauch gestochen haben, als sich diese ihm in den Weg gestellt habe.
Update vom 28.04.2025: Prozess um Messerattacke auf Spielplatz - Angeklagter gesteht
Schockierender Fall: Vor den Augen zahlreicher Menschen soll ein Mann auf einem Spielplatz mehr als 20 Mal mit einem Messer auf seine von ihm getrennte Frau eingestochen haben. Wegen Mordversuchs steht der 41-Jährige aus Syrien seit Montag (28. April 2025) vor dem Landgericht in Nürnberg. Die Frau überlebte nur, weil ihre Tochter, ihr Sohn und zwei andere Frauen ihr zu Hilfe eilten - und diese schnell in ein Krankenhaus für eine rettende Operation kam.
Der Angeklagte räumte am ersten Prozesstag den Angriff auf seine Frau ein. Er übernehme die Verantwortung für das Leid, dass er seiner Familie zugefügt habe, sagte er laut einer schriftlichen Erklärung, die seine Verteidigerin verlas. "Ich war sprichwörtlich blind vor Wut." An die Tat selbst könne er sich nicht erinnern. Er sei erst wieder in seinem Badezimmer zu sich gekommen, wo er die Blutflecken an sich bemerkt habe. Die Polizei nahm den Verdächtigen kurz nach der Tat fest.
Das Motiv für die Tat war aus Ansicht der Staatsanwaltschaft übersteigertes Besitzdenken, weshalb er die Trennung nicht habe akzeptieren wollen. Demnach soll er die Frau im vergangenen Juli auf dem Spielplatz in Hersbruck mit einem Klappmesser angegriffen haben. Als seine Tochter sich ihm in den Weg gestellt habe, habe er ihr in den Bauch gestochen und sie am Arm verletzt, sagte Oberstaatsanwältin Renate Steinheimer. Auch eine Freundin seiner Ehefrau verletzte er mit dem Messer.
Die Ehefrau sollte am Nachmittag des ersten Prozesstages als Zeugin aussagen. Auf eine Zeugenaussage der Tochter will das Gericht dagegen verzichten. Es sollen stattdessen Videoaufzeichnungen von ihren Aussagen bei der Polizei und dem Ermittlungsrichter in der Verhandlung gezeigt werden.
Update vom 22.04.2025: Prozess um Messerattacke auf Spielplatz beginnt
Weil er seine von ihm getrennt lebende Frau und seine Tochter auf einem Spielplatz in Mittelfranken mit einem Messer attackiert haben soll, steht ab Montag (28.4.) ein Mann vor dem Landgericht in Nürnberg. Ihm werde versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen und gefährliche Körperverletzung in drei Fällen vorgeworfen, teilte eine Justizsprecherin mit.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Mann, seine getrennt lebende Ehefrau, seine 15-jährige Tochter und eine Zeugin im vergangenen Juli abends auf dem Spielplatz in Hersbruck mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben. Sein Motiv: Er habe die Trennung aus übersteigertem Besitzdenken nicht akzeptieren wollen, heißt es vom Gericht.
Den Ermittlungen zufolge hatte der damals 40-jährige Syrer die Frau mehrfach in den Kopf und den Oberkörper gestochen. Sie überlebte nur dank einer Notoperation. Seiner 15-jährigen Tochter soll er zudem in den Bauch gestochen und am Arm verletzt haben, als sie versuchte, ihn von der Tat abzuhalten. Auch sie musste notoperiert werden.
Termine bis Anfang Juni angesetzt
Eine Freundin der Mutter war nach Angaben der Staatsanwaltschaft ebenfalls eingeschritten und erlitt Schnittwunden. Erst als der zwölfjährige Sohn den Mann festhielt und zahlreiche Passanten hinzukamen, stoppte dieser demzufolge den Angriff. Der Verdächtige floh damals zu Fuß. Die Polizei konnte ihn jedoch kurze Zeit später in der Innenstadt festnehmen.
Der Mann befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Landgericht hat für den Prozess insgesamt zehn Termine bis Anfang Juni angesetzt.
Ursprungsmeldung vom 10.02.2025: Messerattacke auf Spielplatz in Franken - Notoperationen notwendig
Am Donnerstag (18. Juli 2024) hat sich der 40-jährige Familienvater mit einem Messer bewaffnet zu einem Spielplatz in Hersbruck begeben, um seine von ihm getrenntlebende Ehefrau zu töten. Die Frau war mit den drei gemeinsamen Kindern dort. Das berichtet am Montag (10. Februar 2025) die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.
"Der Angeschuldigte stach mehrfach auf den Kopf und den Oberkörper der Frau ein, die schwerste Stichverletzungen erlitt und nur aufgrund einer sofortigen Notoperation überlebte", heißt es. Der 15-jährigen Tochter, die ihn von der Tat abhalten wollte, stieß er mit dem Messer einmal in den Bauch und verletzte sie darüber hinaus schwer am Arm, sodass auch sie notoperiert werden musste.
Eine Freundin der Mutter, die sich ebenfalls auf dem Spielplatz aufhielt, erlitt Schnittverletzungen, als sie versuchte den Mann von der am Boden liegenden Mutter wegzuziehen. Erst als der 12-jährige Sohn und zahlreiche Passanten einschritten, ließ der Mann von der Mutter ab.
Vater geht mit Messer auf Mutter los: Wird das Hauptverfahren eröffnet?
"Die Anklage sieht hinsichtlich der versuchten Tötung der Ehefrau das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erfüllt an, weil dieser aus übersteigertem Besitzdenken die Trennung nicht akzeptieren wollte", heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Der Angeschuldigte befindet sich seither in Untersuchungshaft und äußert sich nicht zum Tatvorwurf.
Insgesamt gibt es 33 Zeugen. "Die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Es wird darauf hingewiesen, dass der Angeschuldigte bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt", so die Staatsanwaltschaft.
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