Aber Vorsicht: Die Stadt Nürnberg weist ausdrücklich darauf hin, dass Anträge, die vor dem Verwaltungsgericht Ansbach gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg vom 29. November 2020 zum Feuerwerksverbot (teilweise) erfolgreich sind, nur in dem Bereich der Antragsteller gelten. Das Abbrennen von Pyrotechnik auf eigenen Flächen ist damit nur ihnen erlaubt. Ansonsten bleibt die Allgemeinverfügung bestehen. Damit gilt weiterhin ein Feuerwerksverbot auf öffentlichen und privaten Flächen für den Donnerstag, 31. Dezember 2020, und den Freitag, 1. Januar 2021, im Stadtgebiet von Nürnberg.
Ob andere Städte dies genauso handhaben werden, ist derzeit noch offen. In jedem Fall sollten Feuerwerks-Fans sich vor dem Abbrennen ihrer Böller und Raketen informieren, wie ihre Stadt oder ihr Landkreis das Verbot handhaben.
In Nürnberg bleibt das Böllerverbot bestehen: Ausgenommen sind nur erfolgreiche Antragsteller
In aller Ausführlichkeit teilt die Stadt Nürnberg mit: "Anträge vor dem Verwaltungsgericht Ansbach gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg vom 29. November 2020 zum Feuerwerksverbot, die (teilweise) erfolgreich sind, gelten nur in dem Bereich der Antragsteller. Das Abbrennen von Pyrotechnik auf eigenen Flächen ist damit nur ihnen erlaubt. Ansonsten bleibt die Allgemeinverfügung bestehen. Damit gilt weiterhin ein Feuerwerksverbot auf öffentlichen und privaten Flächen für den Donnerstag, 31. Dezember 2020, und den Freitag, 1. Januar 2021, im Stadtgebiet von Nürnberg.
Darauf weist die Stadt Nürnberg noch einmal ausdrücklich hin. Unabhängig davon gelten die Kontaktbeschränkungen und die nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr auch in der Silvesternacht, 31. Dezember 2020, uneingeschränkt. Ein Aufenthalt außerhalb einer
Wohnung ist deshalb auch um Mitternacht nur aus den in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Gründen erlaubt. Der Blick von der Burg oder das Treffen auf Straßen und Plätzen sind nicht zulässig. Die Polizei wird Kontrollen in der gesamten Stadt durchführen. Im Bereich der Burg kontrolliert auch der städtische Außendienst das Aufenthaltsverbot.
Zum Bereich der Wohnung zählen auch der Balkon, die Terrasse oder der eigene Garten. Dort kann man sich ebenso wie in der Wohnung mit den Angehörigen des eigenen Hausstands aufhalten. Treffen mit anderen Personen sind nur mit Angehörigen aus maximal einem anderen Hausstand erlaubt, wenn dabei insgesamt nicht mehr als fünf Personen zusammenkommen, zusätzlich zu diesen beiden Hausständen gehörender Kinder unter 14 Jahren.
Nicht zum Bereich der Wohnung zählen private Gemeinschaftsflächen von Wohnanlagen, zum Beispiel Grünflächen, Spielplätze, Höfe oder Garagenhöfe. Für solche Bereiche gilt die nächtliche Ausgangssperre. Das Feiern mit Nachbarn auf der Straße oder im Garagenhof ist deshalb nicht möglich.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist auf allen öffentlichen und privaten Flächen verboten, also auch im Garagenhof oder im Garten. Ausgenommen vom Feuerwerksverbot sind Feuerwerkskörper der Kategorie F1, die als Tisch- oder Jugendfeuerwerk verkauft werden, da von diesen nur eine geringe Gefahr ausgeht und sie auch zum Gebrauch
in Innenräumen zugelassen sind.
Die Stadt Nürnberg bittet dringend alle Bürgerinnen und Bürger, die Kontaktbeschränkungen, die nächtliche Ausgangssperre und das Feuerwerksverbot zu beachten, damit die sonst an Silvester üblichen Kontakte mit Nachbarn und Freunden auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben. Die Infektionszahlen und die Auslastungen im Rettungsdienst und in den Krankenhäusern in Nürnberg sind leider weiterhin so kritisch,
dass ein Rückgang der Fallzahlen dringend erforderlich ist."
Ursprüngliche Meldung zum Böllerverbot: Corona-Pandemie - Krankenhäuser auch ohne Silvester ausgelastet
"Hintergrund ist, dass die Belastungssituation in den Kliniken ein Ausmaß erreicht hat, das es unbedingt erfordert, feuerwerksbedingte Verletzungen zu vermeiden", sagte ein Sprecher der Stadt Nürnberg. Weitere Patienten würden die Arbeit der stark überlasteten Krankenhäuser erschweren.
So seien allein für den Bereich der Rettungsleitstelle Nürnberg an Silvester 2019/2020 zwischen 18 und 6 Uhr rund 186 Notfall- und Notarzteinsätze sowie 90 Brandeinsätze mehr angefallen als an anderen Tagen. Die Notrufzahlen verdoppelten sich erfahrungsgemäß an Silvester.
Bei der derzeitigen Auslastung der Kliniken sei zu befürchten, dass aufgrund vermeidbarer, silvestertypischer Verletzungen die Behandlungs- und Bettenkapazitäten so weit belastet werden, dass die Versorgung von kritisch erkrankten oder verletzten Patienten nicht mehr mit ausreichender Sicherheit gewährleistet werden kann.
Böllerverbot in Augsburg für unzulässig erklärt
In einer Videokonferenz mit allen Oberbürgermeistern, Landräten und der Regierung von Mittelfranken habe man die Lage besprochen, erzählte der Sprecher der Stadt Nürnberg. Das Bayerische Innenministerium billigte die Allgemeinverfügung zum Böllerverbot.
Auch die schwäbische Stadt Augsburg will Knallerei auf Privatgrundstücken in der Silvesternacht verbieten. Das ansässige Verwaltungsgericht hatte aber vergangene Woche solch ein flächendeckendes Feuerwerksverbot in einem Eilverfahren für unzulässig erklärt.
Allerdings hat die Stadt am Montag Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München eingereicht. Die Entscheidung soll spätestens am Mittwoch fallen.
Dass dem Amtsschimmel bei dem ganzen An-und Verbotsanordnungen die wir seit dem Beginn der Coronapandemie erleben die Luft nicht ausgeht grenzt ja fast an Wunder. Unsere obersten "Heichderla" haben doch in der ganzen Pandemie noch nie was Ordentliches und Handfestes auf die Reihe gebracht. Am Ende des Kalten Krieges hat man den Gut aufgestellten Katastrohenschutz mit samt seinen damaligen Schwesternhelferinnen ungespitzt in den Boden gerammt. Jetzt fehlt das ganze. Die Medizinproduktion hat man "freudiger weise" ins Ausland verlagert. Schau mer mal was unsere "Heichderla" noch alles verschlafen. Ich wünsche Euch Allen ein GESUNDES NEUES JAHR!!!
Wie ernst doch die Böllerdeppen ihre völlig sinnlose Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung nehmen....kopfschüttelnd...
Es wäre schön, würden wichtigere Dinge von derlei Personen ebenso ernst genommen......
Die Entscheidung gilt also *angeblich* nur für erfolgreiche Kläger. Gut, Frage dazu: Wenn gegen die (rechtswidrige) Allgemeinverfügung verstoßen und anschließend gegen eine (rechtswidrige) Strafe geklagt wird, vor welchem Gericht landet es dann und wie wird dieses wohl wieder urteilen? Wenn auch dagegen wieder Revision eingelegt wird, vor welches Gericht geht es dann und wie wird auch dieses wieder urteilen? In diesem Sinne: Viel Spaß AN ALLE beim Böllern.
Alle die dann BÖLLERN haben noch welche vom letztem Jahr(illegal Sprengstoff gelagert) oder illegale aus Polen, Tschechien verwendet. Viel Arbeit für unsere Polizei.
Das ist alles reine Ideologie, meines Erachtens nicht verfassungsmäßig und auch nicht Faktenbasiert.
In der Drucksache 18/6877 des Bayrischen Landtags wurde die Verletzungsgefahr neben anderen Themen zum Feuerwerk 2019/2020 analysiert: http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0006877.pdf
Aufgrund des Abbrennens von Feuerwerk gab es in ganz Bayern 25 resistierte Verletzungen im Krankenhaus. Alle anderen die in der Silvesternacht eingeliefert werden gehen damit kausal auch andere Ursachen (vermutlich Alkohol und Gewalt) zurück..
Ich habe gerne alle nachvollziehbaren Maßnahmen in dieser Pandemie gerne mitgetragen. Aber die ideologische Symbolpolitik der zunehmend nicht faktenbegründeten Verbote geht mir langsam zu weit. Ich hoffe dass auch in Mittelfranken erfolgreich gegen das Verbot geklagt wird.
Man nehme auch mal die Maskenpflicht in der Nürnberger Innenstadt asl Beispiel - Ich Mus Maske tragen, aber zum Rauchen darf ich die dann abnehmen. Was ein - man verzeihe mir den Ausdruck - bullshit. Das ist doch für jeden normal denkenden Bürger nicht mehr nachvollziehbar.
Hier versucht man meines Erachtens politische Versäumnisse aus dem Oktober / November mit fadenscheinigen Maßnahmen zu vertuschen. Die eigentlichen Gründe für die weiter Verbreitung des Virus scheinen sich der Kotrolle der Regierenden entzogen zu haben.