28-Jähriger verging sich jede Woche an Elfjähriger - nun wurde er verurteilt

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Der Angeklagte schützt sich im Gerichtssaal vor dem Blitzlichtgewitter der Fotografen. Foto: Pelke
Der Angeklagte schützt sich im Gerichtssaal vor dem Blitzlichtgewitter der Fotografen. Foto: Pelke

Ein 28-Jähriger verging sich in Nürnberg regelmäßig an der Tochter seiner Lebensgefährtin. Nun wurde er verurteilt.

Eine ganze normale Familie wollten sie werden: Vater, Mutter und Kind. Doch dann kommt alles anders. Der Stiefvater vergeht sich an dem elfjährigen Kind. Die Mutter ruft die Polizei. Der Mann (28) wandert ins Gefängnis. "Wir haben es heute mit dem geplatzten Traum eines heilen Familienlebens zu tun", wird Richter Dieter Weidlich am Donnerstag später bei der Urteilsbegründung im Nürnberg Landgericht sagen. Die Strafe: drei Jahre und neun Monate wegen sexueller Übergriffe.

Doch der Reihe nach. Denn zunächst läuft die Sache normal. Oder was man heute eben so normal nennt. Die Frau und der Mann lernen sich im Internet kennen. Die geschiedene Frau lebt mit der Tochter auf Mallorca. Den leiblichen Vater hat das Kind seit Jahren nicht mehr gesehen. In Nürnberg lebt der Angeklagte einsam vor sich hin. Erst wird gechattet, dann telefoniert. Später liest der Angeklagte der Tochter Gute-Nacht-Geschichten am Telefon vor. Alles geht ganz schnell. Frau und Tochter wollen den Umzug nach Franken wagen. Die neue Familie zieht in Nürnberg in eine 3,5- Zimmer-Wohnung.

Zunächst scheint die Sache gut zu laufen. Die Frau arbeitet als Sekretärin, der Mann bei einer Security-Firma. "Dafür dass wir uns relativ spontan zusammengewürfelt haben, hat das Zusammenleben gut funktioniert", erzählt die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten vor Gericht. Das Mädchen nennt den neuen Freund der Mama sogar Papa.

Nach einem Jahr verändert sich das Zusammenleben. Der Mann hat keine Lust mehr, mit seiner neuen Liebe ins Bett zu gehen. Er stellt fest, dass er auf zierlichere Frauen steht. Die vollschlanke Partnerin nimmt es hin. Sie bleiben zusammen und erfreuen sich an dem "normalen" Familienleben. Das spielt sich hauptsächlich im Wohnzimmer auf der Couch vor dem Fernseher ab.

Im Sommer 2013 fängt der Angeklagte an, alleine mit dem damals elfjährigen Mädchen auf dem Sofa zu kuscheln. "Ich war der abstrusen Meinung, dass es ihr gefallen würde", sagt der 28-Jährige im Gerichtssaal und schlägt sich schluchzend die Hände vors Gesicht. Nach dem "ersten Mal" geht es weiter. Einmal pro Woche vergeht er sich an dem Mädchen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, dass Kind gestreichelt, geküsst und unsittlich berührt zu haben. Der Angeklagte habe das Mädchen auch überredet, Hand an ihn anzulegen. "Gott sei Dank", sagt der Angeklagte im Gerichtssaal, habe er nicht mit dem Mädchen geschlafen.

Das Opfer muss nicht vor Gericht aussagen, weil der Angeklagte alle Tatvorwürfe einräumt. Alles in allem legt die Staatsanwaltschaft dem Mann 61 Übergriffe zur Last. So weit hätte es nicht kommen müssen. Einmal sagt das Mädchen der Mutter im Streit: "Du weißt ja nicht, was der mit mir macht, wenn du nicht daheim bist!" Die Mutter wird hellhörig und geht mit dem Kind zur Familienberatung. Dort nimmt das Mädchen die Anschuldigungen aber wieder zurück.

Überwachungskamera installiert

Schließlich findet die Mutter durch Zufall eine SMS auf dem Handy der Tochter: "Magst du nicht raufkommen zum Kuscheln?" Die Mutter ist jetzt hellwach und installiert eine Überwachungskamera. Die Kamera liefert den schlagenden Beweis, dass sich der Angeklagte in ihrer Abwesenheit auf dem Sofa an die Tochter heranmacht. Die Frau ruft sofort die Polizei. Der Mann wandert in U-Haft.

Die Anklage fordert vier Jahre. Die Vertreterin der Nebenklage sogar fünf. Der Richter bleibt mit drei Jahren und neun Monaten leicht darunter.