Heute müssen Obstbäume mit einem Mindestabstand zu Straßen gepflanzt werden.
Obst zum Anbeißen lockt in den heimischen Gärten. Auch an den Straßenrändern biegen sich die Äste unter der Last von Äpfel und Birnen. Allerdings sind gerade dort die Früchte durch die Abgase der vorbeifahrenden Fahrzeuge mit Feinstaub belastet. Deshalb muss das Obst vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden. Dass schädliche Stoffe in das Obst eindringen, kann nahezu ausgeschlossen werden.
Am Ortsausgang in Buch am Forst in Richtung Lichtenfels stehen direkt am Rand der Kreisstraße und ehemaligen Bundesstraße 289 Apfelbäume, die besonders stark den Abgasen der Fahrzeuge ausgesetzt sind.
Der Leiter des Kreisbauhofs, Heiko Tremel, machte gegenüber unserer Zeitung deutlich, dass nach dem derzeitigen Landschaftspflege-Begleitplan keine Obstbäume mehr so dicht an der Fahrbahn gepflanzt werden dürfen.
Sieben bis acht Meter nötig "Wir
halten einen Mindestabstand von sieben bis acht Meter bei Neupflanzungen ein", sagte er. Darüber hinaus müsse die Verkehrssicherheit gewährleistet sein und in Kurven dürfe die Sicht durch Bäume nicht verdeckt werden. Das gelte insbesondere für Innenkurven. Dicht am Fahrbahnrand, etwa auf einem Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Radfahrweg würden heute Ziergehölze angepflanzt, die aber auch heimisch seien müssten.
Als gutes Beispiel nannte er die Linden am Radfahrweg Richtung Lichtenfels, kurz nach der Abzweigung nach Schönsreuth. Die Linden erinnern an die 1871 gepflanzte Allee anlässlich der Beendigung des siegreichen Krieges gegen Frankreich. Einige der Veteranen stehen gegenüber der neu gepflanzten Bäume.
Vom Staatlichen Straßenbauamt Bamberg bestätigte der stellvertretende Leiter Fachbereich Straßenbau, Norbert Schmidt, die Angabe des Bad Staffelsteiner Bauhofleiters.
Er wies darauf hin, dass der jeweilige Straßenbaulastträger für die Sicherheit verantwortlich sei. Damals war es das staatliche Bauamt und heute, nach Abstufung von der Bundesstraße zur Kreisstraße, der Kreisbauhof. In Buch sei ein straßenbegleitender Radfahrweg angelegt worden, für den das staatliche Bauamt verantwortlich war.
Auf dem Weg liegendes Obst stelle eine Unfallgefahr dar und die Versicherungspflicht schreibe vor, es zu entfernen. "Wir haben da ein personelles Problem, diese Aufgaben immer zu erfüllen", sagte er.
Trotzdem werden weiterhin Obstbäume an den Straßen, oder auf Ausgleichsflächen gepflanzt. Schließlich gehörten Obstbäume von alters her zum Landschaftsbild.
Das Obst ist Eigentum des Staates, des Kreises oder der Kommune. In der Regel wird das kostenlose Ernten von den jeweiligen Behörden gestattet. Allerdings gebe es auch Einschränkungen.
Nur zum Eigenverbrauch "Wer zum Beispiel Obst in größeren Mengen zu Saft verarbeiten will und diesen verkauft, macht sich strafbar", stellte Norbert Schmidt klar.
Die Genehmigung zum kostenlosen Ernten beziehe sich nur auf dem Eigenverbrauch. In Buch wollen paar Einwohner die Äpfel gern zu Saft verarbeiten lassen. Heiko Tremel erteilte die Genehmigung wies aber auch darauf hin, dass der Verzehr nur dann unbedenklich sei, wenn das Obst gewaschen werde.