Mindestlohn: Die zwei Seiten der Medaille

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Ab dem 1. Januar gilt auch für Taxiunternehmen der gesetzliche Mindestlohn. Wer daraus als Gewinner hervorgeht, bleibt bisher offen. Foto: Nicole Lederer
Ab dem 1. Januar gilt auch für Taxiunternehmen der gesetzliche Mindestlohn. Wer daraus als Gewinner hervorgeht, bleibt bisher offen. Foto: Nicole Lederer
 

Der gesetzliche Mindestlohn betrifft ab Januar auch alle Taxiunternehmen. Welche Konsequenzen sich dadurch für Kunden wie auch für Taxifahrer ergeben, wird sich noch herausstellen.

Ob am Bahnhofsvorplatz oder am Busbahnhof - Tag und Nacht stehen Taxis bereit, um Kunden sicher ans Ziel zu bringen. Dass eine Fahrt im Taxi besonders bei mobilen Engpässen für neue Kundschaft komfortabel erscheint, wissen die Betreiber nur zu gut. Doch bleibt das kontinuierliche Angebot der Taxiunternehmen auch nach der Einführung des Mindestlohns bestehen, oder müssen viele um ihre Existenz bangen?


Erhöhter Lohn ist nicht alles

Festangestellte Taxifahrer sowie Aushilfen profitieren in jedem Fall finanziell von dem Mindestlohn. Wohl auch zu Recht, da kaum ein Taxifahrer bisher mit 8,50 Euro entlohnt wurde. Das gilt auch für die Taxifahrer im Landkreis Lichtenfels, die sich bisher mit rund sechs Euro zufriedengeben mussten und nun einen Anspruch auf eine gerechte Bezahlung erhalten. Der Mindestlohn wird aus Arbeitnehmersicht begrüßend angenommen.

Ungerecht erscheint jedoch die Tatsache, dass Festangestellten der Mindestlohn im Gegensatz zu Minijobbern als Bruttolohn ausgezahlt wird. "Das kann ja wohl nicht sein", sagt Manfred Dütsch vom gleichnamigen Taxiunternehmen.

Für die Kunden heißt das: Taxifahren wird teurer. Es folgen Tariferhöhungen um bis zu 20 Prozent, so Bedri Özcirit, Inhaber des Taxiunternehmens Nötzelmann in Lichtenfels, und betont: "Taxifahren ist mittlerweile schon Luxus." Gleiches bestätigt Sven Schiegel vom Taxiunternehmen Aumüller, der von einer Kilometerpreiserhöhung um 20 Cent berichtet.

"Es ist gut möglich, dass wir Kunden verlieren werden und somit einiges an Umsatz einbüßen", so Özcirit weiter. Auch Sven Schiegel ist sich sicher: "Wer will denn bei den Preisen noch Taxi fahren? Da werden sich die Kunden zweimal überlegen, ob sie nicht eher den Bus nehmen", und er bedauert: "Der Mindestlohn ist der Killer für die Taxibranche."


Irgendwie müsse man die zwei Euro wieder reinholen, erklärt Özcirit.

Dass hierfür eigentlich Kündigungen nötig seien, klingt zunächst plausibel, ist aber nicht realistisch. Denn man muss bedenken, dass Nebenjobber mit dem Mindestlohn schneller auf ihre 450 Euro im Monat kommen, für die sie gleichzeitig weniger Stunden arbeiten müssen.

Zwar werden deswegen keine Fahrer entlassen, die Unternehmer werden sich stattdessen selbst vermehrt ans Steuer setzen und weniger auf Aushilfen zurückgreifen.

Um dann weiterhin das stetige Angebot der Taxiunternehmen aufrechtzuerhalten, müssten eher mehr statt weniger Fahrer eingestellt werden. Mit dem Mindestlohn befürchten viele Unternehmer in einen Teufelskreis zu geraten, aus welchem bisher weder Gewinner noch Verlierer auszumachen sind. "Wir haben ja trotzdem die Aufträge, da muss man irgendwie weitersehen", sagt Annemarie Fischer vom gleichnamigen Taxiunternehmen, "denn als Unternehmer kommt man nicht um den Mindestlohn herum".

Wie es jedoch um die Taxifirma Dütsch steht, ist bisher nicht geklärt. Mit dem kommenden Mindestlohn stehe zum neuen Jahr ebenso ein Inhaberwechsel an. Jochen Pils werde ab Januar seine Nachfolge antreten, so Manfred Dütsch.


Taxis sind noch keine Rarität

Insbesondere unter der Woche ist der Bedarf an Taxis in einem ländlichen Raum wie im Landkreis Lichtenfels sehr gering und meistens eher zum Wochenende rentabel. Schiegel lässt seine Taxis daher unter der Woche in zwei Neun-Stunden-Schichten zwischen acht Uhr morgens bis circa ein Uhr nachts fahren. Am Wochenende gebe es sogar drei Schichten, und die Fahrer stehen dann rund um die Uhr für Kunden zur Verfügung. Ob das Geschäft so weiterlaufen kann, ist jedoch unklar. Zunächst müsse die Umstrukturierung, zu der unter anderem die genaue Dokumentation der Fahrzeiten gehöre, einmal anlaufen, erklärt Schiegel. Nach den ersten drei Monaten wird sich dann eine Bilanz ziehen lassen und zeigen, ob sich die anfallenden Fixkosten dann noch decken lassen.

Daher bleibt eher zu überlegen, zu welchen Tages- oder Nachtzeiten die besten Umsätze zu erzielen sind, das Angebot müsse schließlich entsprechend angepasst werden.