Lichtenfelser muss wegen sexuellen Missbrauch ins Gefängnis

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Während einer Verhandlungspause im Landgericht Bamberg: Der Angeklagte (rechts) und seine beiden Verteidiger warten auf den Urteilsspruch des Richters. Foto: Matthias Einwag
Während einer Verhandlungspause im Landgericht Bamberg: Der Angeklagte (rechts) und seine beiden Verteidiger warten auf den Urteilsspruch des Richters. Foto: Matthias Einwag

Ein 59-Jähriger aus dem Kreis Lichtenfels wurde am Montag vom Landgericht Bamberg schuldig gesprochen, seine Stiefenkelin in 42 Fällen sexuell missbraucht zu haben. Der Mann wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsentzug sowie zur Zahlung von 4000 Euro ans Opfer und zur Übernahme der Kosten des Verfahrens sowie des Revisionsverfahrens wurde am Montagnachmittag ein 59-Jähriger aus dem Kreis Lichtenfels vom Landgericht Bamberg verurteilt.

Die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Manfred Schmidt sah es als erwiesen an, dass der 59-Jährige in den späten 1990er Jahren seine Stiefenkelin sexuell missbraucht hat. Der mann wurde des sexuellen Missbrauchs in 42 Fällen - das ist eine rein rechnerische Größe - schuldig gesprochen.

Das Landgericht Bamberg bestätigte somit das Urteil des Landgerichts Coburg aus dem Jahr 2013, das jedoch vom Bundesgerichtshof aus formalen Gründen aufgehoben worden war.
In den vergangenen Wochen musste deshalb der gesamte Prozess in Bamberg noch einmal aufgerollt werden.

Opfer erneut im Zeugenstand

Am Montag sagte die jetzt 24-jährige Stiefenkelin als Zeugin noch einmal aus. Danach trug eine Psychologin ein Gutachten über die 24-Jährige vor, weil das Opfer von der Verteidigung des Angeklagten zuvor als unglaubwürdig bezeichnet worden war. Die Psychologin kam zu dem Schluss, die 24-Jährige sei uneingeschränkt aussagetüchtig und in der Lage, das Geschehen verständlich zu schildern. Das Gericht wies daraufhin den Beweisantrag der Verteidigung zurück, in dem es um die Unglaubwürdigkeit der Zeugin ging.

Staatsanwalt Matthias Kröner rekapitulierte in seinem Plädoyer die Vorgeschichte des Falles. Der 59-Jährige, so gehe es aus den Indizien hervor, habe seiner sieben- bis achtjährige Stief enkelin beim gemeinsamen Fernsehen im Wohnzimmer immer wieder zwischen die Schenkel gegriffen. Ein minderschwerer Fall sei hier nicht gegeben.

Das Kind habe das, was der Stiefopa mit ihm machte, damals für etwas Normales gehalten und lange geschwiegen. Gleichwohl hätten die Handlungen des Mannes erhebliche Auswirkungen auf die Psyche und Entwicklung der jungen Frau gehabt, sagte Kröner. Der Staatsanwalt zeigte die Zerrüttung der gesamten Familie durch die Tat des 59-Jährigen und die Anzeige seiner Stiefenkelin auf. Der Angeklagte habe das Vertrauen des Enkelkindes und der Mutter missbraucht.

"Stell dir vor, du hast niemanden missbraucht, aber man wirft es dir vor", zitierte Verteidiger Till Wagler aus einem Zeitungsartikel über einen ähnlichen Fall. Auch in diesem Fall hier stehe Aussage gegen Aussage, fuhr er fort. Das Opfer könne auch Täterin gewesen sein. Das Nichtwissen der 24-Jährigen und ihre vorsichtige Ausdrucksweise bei der Befragung habe einen tieferen Sinn, wähnte er. Sie habe Rache nehmen wollen für das, was ihrer Mutter angetan wurde, denn die Vorwürfe, der 59-Jährige habe bereits auch seine Stieftocher missbraucht, standen ebenfalls während des Prozesses immer wieder im Raum. Till Wägler sah jedenfalls keine Indizien, die eine Verurteilung seines Mandanten begründen könnten.

Schweigender Angeklagter

Der Angeklagte schwieg an allen Verhandlungstagen. Erst als Richter Manfred Schmidt dem 59-Jährigen das letzte Wort gab, reagierte dieser: "Ich hab' die Taten nicht begangen, ich bin unschuldig."

In der Urteilsbegründung sagte Richter Manfred Schmidt, dass es sehr schwierig gewesen sei, das Geschehen zu rekonstruieren, weil Aussage gegen Aussage stehe, weil der Angeklagte nichts zur Aufklärung beigetragen habe und weil die Taten lange zurückliegen. Die 24-Jährige sei eine junge Frau, die mitten im Leben stehe und keine Hassgefühle gegen den Angeklagten an den Tag lege, sagte der Richter. Entlastend sei, dass sich die Taten "am unteren Rand des sexuellen Missbrauchs" anzusiedeln seien, was die Schwere betreffe. Zudem sei dem Angeklagten kein einziger Fall der Gewaltanwendung vorgeworfen worden.

Die Kammer könne zudem kein Motiv der jungen Frau erkennen, jemanden zu Unrecht zu belasten, auch Geld scheide aus Motiv aus, sagte Schmidt. Zu Lasten des Angeklagten sei jedoch zu werten, dass er sich an einem sehr jungen Kind vergangen habe, das sich nicht wehren konnte und großes Vertrauen in ihn als Stiefopa hatte.