Der Berg der Franken ist Schutzgebiet - und darf nur mit Ausnahmegenehmigung befahren werden. Einem 27-Jährigen war das völlig egal: Er kurvte mit seinem Auto auf dem Plateau des Staffelberges herum. Das Naturschutzgesetz sieht Bußgelder bis 50.000 Euro vor.
Mit dem Auto auf den Berg der Franken. Das geht nur mit Ausnahmegenehmigung - und auch nur auf den befestigten Wegen. Montag, kurz nach Mitternacht, melden sich Zeugen bei der Polizei, die auf dem Plateau einen VW Passat herumkurven sahen.
Von einer Streife konnte das Fahrzeug kurze Zeit später in Wolfsdorf angehalten werden. Der 27-jährige Fahrer aus Lichtenfels war alleine im Auto und gab den Verstoß zu. Er erhält nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz. Zuständig ist hier das Landratsamt. Nachdem der Staffelberg ein Schutzgebiet ist, sieht das Gesetz ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro vor.
tb
... sollte mit einer möglichst hohen Geldstrafe ein Zeichen gegen alle potentiellen Nachahmer setzen!
Ich finde es sehr rücksichtsvoll, n a c h t s rumzukurven, da stört er wenigstens keine Touristen. Außerdem sind die Kelten vor 3000 Jahren sicher auch schon mit ihren Fuhrwerken da rumgefahren. ( Ist das eigentlich verjährt ? Sonst sollte unsere Polizei sofort die Ermittlungen aufnehmen !)
Da steht "bis zu"! Also wenn er weiter keinen Schaden angerichtet hat wird es wohl 2- oder höchstens 3stellig werden. Er wird nie und nimmer 50.000 € zahlen müssen.
Es wird sehrwohl nachts jemand auf dem Staffelberg gewesen sein, sonst wäre ja nicht so schnell die Polizei gekommen. Von daher wäre es nicht sinnvoll den Verstoß "nicht" zuzugeben. Außerdem gibt es nicht umsonst den Naturschutz, das hat schon Gründe warum man nicht hochfahren darf. Und Schilder mit dem Bußgeld stehen auch überall.
Solange keiner das Kennzeichen abgelesen hat, hätte er gar nichts zu befürchten gehabt. Den Staffelberg sieht man weit, da ist es nicht unbedingt erforderlich, dass man sich auf dem Berg befindet um die Polizei zu rufen. In Deutschland gilt, dass man vor der Polizei nicht aussagen muss, sondern nur vor Gericht und daran sollte man sich tunlichst meiden. Ich erinnere an den Artikel vor wenigen Wochen im Fränkischen Tag wo es um einen Brand nach einer Studentenparty ging. Hier hatte die Polizei auch ganz schön massiv Druck auf einen Zeugen ausgeübt bis dieser etwas gesehen hat, was den anderen beschuldigt hat. Vor Gericht hat er dann die Aussage zurückgezogen. Polizisten werden speziell geschult um Aussagen zu erhalten, das kann soweit gehen, dass sie auf Kumpel machen nach dem Motto "uns kannst du es erzählen, ist doch alles halb so schlimm".