Über ein Jahr hatten die Anwohner des Lichtenfelser Laubenwegs gegen den Bau eines Mehrfamilienhauses protestiert. Trotz Zugeständnissen der Baufirma und Genehmigung des Landratsamts landete der Fall jetzt vor dem Verwaltungsgericht.
Die Anwohner des Laubenwegs haben ihre Drohung wahrgemacht. "Auf die Barrikaden" wollten sie gehen, wenn das Landratsamt seine Zustimmung zu einem Bauvorhaben gibt, das vorsieht, ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen im beschaulichen Laubenweg zu errichten.
Am heutigen Mittwoch, um 11 Uhr, beschäftigt sich nun das Verwaltungsgericht in Bayreuth mit dem Fall.
Vier Anwohner des Laubenwegs hatten Klage eingereicht, nachdem der Bau genehmigt worden war.
Ein kurzer Rückblick Der ursprüngliche Bauplan der Firma Zauritz Obermain Wohnhaus GmbH & Co. KG hatte eine dreigeschossige Wohnanlage vorgesehen - mit 17 Wohnungen; über zwei Bauplätze sollte sich der Bau erstrecken. Diesen Bauantrag hatte der Bauausschuss der Stadt Lichtenfels im Juli 2013 abgelehnt.
In der Begründung hieß es, dass die Zufahrt über einen 3,65 Meter breiten Weg nicht den Sicherheitsanforderungen genüge - eine Zufahrt müsse mindestens 4,5 Meter breit sein. Für Begegnungsverkehr sei der Weg nicht geeignet und, was noch schwerer wog, im Notfall würde die Zufahrt für die Feuerwehr nicht ausreichen.
Eine Feuerwehrübung wurde durchgeführt. Der Kreisbrandrat hatte damals die Bedenken der Stadt nicht bestätigt, das Grundstück sei im Falle eines Brandes erreichbar. Das Landratsamt, zuständig für die Vergabe der Baugenehmigung, hatte schon damals keine Gründe gesehen, die gegen eine Genehmigung sprächen.
Den Anwohnern war das zu wenig, sie beklagten weiter, dass sie zu kurzfristig über die Baupläne informiert wurden und dass der kleine Weg den zusätzlichen Verkehr nicht verkraften und die Stellplätze für Autos und Mülltonnen nicht ausreichen würden.
Ein neuer Bauplan wird vorgelegt Im Januar 2014 schließlich war Bauunternehmer Folker Zauritz auf die Bewohner zugegangen. Er hatte sich die Sorgen der Bewohner angehört und seine Lösungsvorschläge vorgebracht. So sicherte er beispielsweise zu, dass keine Flächen für Zufahrten oder Stellplätze versiegelt würden, die Hochwassergefahr also nicht zunehme.
"Wir haben nichts dagegen, wenn dort jemand hinbaut, aber nicht so hoch, nicht so groß", hatte die Anwohnerin Helga Löffler damals gesagt.
Zwei Monate später, im März 2014, hat Folker Zauritz dann einen neuen Bebauungsplan vorgelegt. Der sah nun vor, lediglich eines der Grundstücke zu bebauen, so dass aus den vormals 17 Wohnungen acht wurden: sechs Zwei-Zimmer-Wohnungen und zwei Drei-Zimmer-Wohnungen - mit einer Gesamtwohnfläche von 526 Quadratmetern. Er wolle nicht mehr streiten, hatte Zauritz damals gesagt. Außerdem hatte der Eigentümer des zweiten Grundstücks durch das Zeitspiel der Stadt sein Interesse verloren.
Im März 2014 hatte die Stadt Lichtenfels den neuen Bauplan schließlich gebilligt.
Acht Wohnungen bedeuteten weniger Verkehr, weniger Parkplätze und weniger Mülltonnen - ein "kaum nennenswerter Zuwachs" an Autos, wie Zauritz es ausdrückte.
Den Anwohnern war das immer noch zu viel - würden sich doch künftig mindestens acht, wahrscheinlich doch eher zehn Autos mehr durch den schmalen Weg zwängen. Und dann war da immer noch die Sache mit dem Rettungsweg. Die durchgeführte Feuerwehrübung hatten die Anwohner damals schon für mangelhaft befunden.
Folker Zauritz konnte das nicht nachvollziehen: "Nicht umsonst haben Feuerwehrautos zwei Kilometer Schlauch - die müssen nicht durch den Laubenweg fahren." Außerdem würde die Feuerwehr ja auch zu dem Haus der Kläger kommen können - auf die fünf Meter zum neuen Wohnhaus käme es dann auch nicht an.
Die Kläger aus dem Laubenweg werden nicht persönlich in Bayreuth sein, das regelt ihr Anwalt. Dass sie vor Gericht erfolgreich sein werden, so richtig glauben sie nicht daran.