Die Betreiber des Staffelsteiner Kurhotels fragen an, ob sie einen "Bademantelgang" über die Lauter in die Obermain-Therme bauen dürfen. Der städtische Bauausschuss hat nichts gegen das Projekt, wenn die Gestaltung gefällig ist.
Vom Kurhotel über den Lauterbach direkt zur Obermain-Therme soll ein etwa 80 Meter langer "Bademantelgang" führen, den die Betreiber des Kurhotels bauen möchten. Das Projekt sei kostenmäßig "im hohen sechsstelligen Bereich" anzusiedeln, sagte Bürgermeister Jürgen Kohmann (CSU), der die Planung im Bauausschuss vorstellte. Wie der Gang genau gestaltet werde, sei noch nicht klar, denn die Betreiber des Kurhotels ermittelten erst einmal, ob die Stadtverwaltung einem solchen Bau überhaupt zustimmen würde.
Der "Bademantelgang" soll in leicht gekrümmtem Verlauf vom ersten Stock des hinteren Hoteltraktes über die Lauter geführt werden und auf der anderen Bachseite an die Obermain-Therme andocken. Der Gang soll nach ersten Plänen eine Fassade aus Stahlbauprofilen mit vielen Fenstern erhalten. Er soll von Rundstützen aus Stahlbeton getragen werden und eine Blecheindeckung erhalten.
Im Zug der Erweiterung der Therme sei ohnehin ein Anbau in diesem Bereich geplant, sagte der Bürgermeister, so dass sich das Integrieren des "Bademantelganges" an dieser Stelle anbieten würde. Der Zweckverband Thermalsolbad habe bereits signalisiert, dass er dem Ansinnen positiv gegenübersteht. Die Kosten tragen die Eigentümer des Kurhotels.
Die Planskizzen riefen nicht gerade das Entzücken der Räte hervor. "Das sieht aus wie eine Förderbandeinhausung", urteilte Klaus Schnapp (SBUN), und Harald Konietzko (SPD) meinte: "Des wird mit Sicherheit a Gewalt!" Mit einer Gegenstimme stellte das Gremium das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht, allerdings mit dem Hinweis, dass die Gestaltung mit der Stadt abgestimmt werden muss.
Im Bauausschuss notiert
Zustimmung Das gemeindliche Einvernehmen erteilte das Gremium jeweils einstimmig
für folgende Bauanträge: Kerstin Hennemann und Marco Oberst zum Bau eines Einfamilienhauses in Stublang; Christian Dinkel zur Umnutzung vorhandener Büroflächen in Stublang zu Wohnungen; Andrea und Holger Jagla in Bad Staffelstein zur Umnutzung einer Garage in Wohnraum; Anja Mayer zur Errichtung einer Verandaüberdachung an der Staffelsteiner Pizzeria "dal Trullo" in der Bahnhofstraße; die Steinwerke Kaider dürfen auf ihrem Betriebsgelände eine Trocknungshalle für Hackschnitzel errichten; Christian Dorsch darf bei seinem Wohnhaus in Uetzing Dachgauben anbringen; Thomas Meixner aus Bad Staffelstein darf mit kleinen Änderungen des Plans seine landwirtschaftliche Halle in der Angerstraße sanieren; Egon und Ramila Kühnert dürfen einen barrierefrei erreichbaren Raum an ein Reihenblockhaus in der St.-Veit-Straße anbauen.
Die Änderung des Bauantrags von Johannes Hügerich zum Neubau eines Einfamilienhauses in Horsdorf erhielt ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen. Nachbessern muss Matthias Kobelt, der im Staffelsteiner Eichenweg ein relativ voluminöses Carport errichtet hatte; der Kompromiss sieht vor, dass das Carport verkleinert und einfarbig gestaltet wird und dass der Eigentümer die Plexiglasverkleidung entfernt.
Ablehnung Nicht einverstanden sind die Räte mit den Plänen von Gabriele Keller, die nun keine Auffüllungen vor dem neu gebauten Mehrfamilienhaus in Stublang vornehmen möchte. Das Gebäude ragt sehr weit aus dem Boden; die Eingangstür ist 2,75 Meter über Straßenniveau. Der Bauausschuss hatte das Gebäude ursprünglich weiter im Boden versenkt haben wollen, was aber vom Landratsamt aufgehoben wurde mit der Maßgabe, das Umfeld des Hauses nach Fertigstellung zu verfüllen.
Die Ausschussmitglieder sprachen sich einstimmig dagegen aus, auf eine Verfüllung zu verzichten und versagten das gemeindliche Einvernehmen.
Probleme hatten die Räte auch mit dem Bauantrag von Frank Möller, der an eine bestehende landwirtschaftliche Maschinenhalle am Pferdsfelder Weg in Bad Staffelstein zwei Carports anbauen möchte. Das Areal liegt im Außenbereich; wenn der Bauwerber eine Privilegierung nachweist, darf er bauen, wenn nicht, muss aus Gründen der Gleichbehandlung die Genehmigung versagt werden.