Im Kreis Lichtenfels gilt für bestimmte Haushalte ab sofort ein Abkochgebot für Trinkwasser. Konkret betroffen ist ein Ortsteil von Bad Staffelstein.
In Franken kommt es regelmäßig zu Abkochgeboten, insbesondere bei Verunreinigungen des Trinkwassers oder technischen Schwierigkeiten wie etwa Rohrbrüchen. Diese zeitlich begrenzten Maßnahmen gelten in der Regel, bis die Wasserqualität durch Schritte - wie etwa einer Chlorung - wiederhergestellt ist. Solche Abkochgebote haben vor allem den Zweck, die Bevölkerung vor möglichen bakteriellen Infektionen zu schützen.
Entsprechende behördliche Anordnungen waren zuletzt beispielsweise im Landkreis Hof und im Raum Bayreuth in Kraft. Ab sofort gilt auch für manche Haushalte im Kreis Lichenfels ein Abkochgebot für Trinkwasser.
Landratsamt Lichtenfels verkündet Abkochanordnung für Bad Staffelsteiner Ortsteil Horsdorf
Bei einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung im Bad Staffelsteiner Ortsteil Horsdorf sind bakteriologische Verunreinigungen festgestellt worden. Die Stadt Bad Staffelstein hat daraufhin umgehend Sofortmaßnahmen eingeleitet. Ab sofort darf das Leitungswasser in Horsdorf nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Laut Angaben des Landratsamts Lichtenfels betrifft dies sowohl das Trinken als auch die Zubereitung von Speisen, das Zähneputzen und die Reinigung offener Wunden. Von Behördenseite wird darauf hingewiesen, dass das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht werden muss und anschließend mindestens zehn Minuten langsam abkühlen sollte. Aus praktischen Gründen wird die Verwendung eines Wasserkochers empfohlen.
Trinkwasser verunreinigt: Das müssen die betroffenen Haushalte beachten
Wie das Landratsamt bekanntgab, seien folgende Anweisungen unbedingt zu beachten:
Leitungswasser nur abgekocht trinken.
Für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser verwenden.
Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte ebenfalls abgekochtes Wasser verwendet werden.
Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen lassen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Das Leitungswasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung genutzt werden.
"Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse", erklärt das Lichtenfelser Landratsamt in seiner am Donnerstag (18. September 2025) veröffentlichten Mitteilung. In der Regel dauere dies zwischen sechs und zehn Tagen.
Erneute Wasserverunreinigung in Horsdorf - Behörde weist auf weiteres Vorgehen hin
Für die Information der betroffenen Verbraucher sowie die Umsetzung der Maßnahmen ist dem Landratsamt zufolge der Wasserversorger zuständig - in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein.
Das Landratsamt Lichtenfels wird als zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen und über verschiedene Kanäle wie Pressemitteilungen, Facebook, Instagram und gegebenenfalls Warn-Apps über die aktuelle Lage und die Aufhebung der Abkochanordnung informieren, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.