Behörde ordnet Abkochgebot an: Diese Haushalte müssen jetzt reagieren

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Im Kreis Bayreuth wurde ein Abkochgebot für Trinkwasser erlassen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit den derzeit hohen Temperaturen. Betroffen sind Teile von Pegnitz.

In Franken werden immer wieder Abkochgebote erlassen, insbesondere bei Trinkwasserverunreinigungen oder technischen Problemen wie Rohrbrüchen. Diese temporären Maßnahmen gelten in der Regel so lang, bis die entsprechende Wasserqualität durch Maßnahmen wie Chlorung wiederhergestellt ist. Solche Abkochgebote dienen vor allem dem Schutz der Bevölkerung vor möglichen bakteriellen Erkrankungen.

Entsprechende behördliche Anordnungen gab es zuletzt etwa im Lohrer Stadtteil Steinbach (Landkreis Main-Spessart), in Würzburg sowie in Regnitzlosau und Rehau im Raum Hof. Ab sofort gilt auch in einigen Pegnitzer Ortsteilen ein Abkochgebot für Trinkwasser. Wie das Landratsamt Bayreuth am Freitag (4. Juli 2025) mitteilt, muss das Leitungswasser in einem Teilbereich von Neuhof, in Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof abgekocht werden.

Abkochgebot im Kreis Bayreuth: Diese Pegnitzer Ortsteile sind betroffen

Laut Behördenangaben darf das Wasser aus der Trinkwasserversorgungsanlage der im Stadtbereich Pegnitz gelegenen Ortsteile Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof, des Juragruppe Zweckverbandes Wasserversorgung seit Donnerstag (3. Juli 2025) nur noch in abgekochtem Zustand für den menschlichen Gebrauch verwendet werden. "Das Wasser muss mindestens einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden", erklärt das Landratsamt.

Das Abkochgebot gilt demnach nicht für die Wasserverwendung zur Körperpflege (etwa Duschen und Baden), zum Reinigen von Bedarfsgegenständen (zum Beispiel Geschirr), zum Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung. In den betroffenen Ortsteilen werden derzeit Kanalbauarbeiten durchgeführt. "Die im Bau befindlichen Kanaltrassen kollidieren mit den Bestandsleitungen des Wasserversorgers", heißt es in der Verlautbarung des Landratsamts.

Um die Wasserversorgung aufrechtzuerhalten, habe der Wasserversorger die Möglichkeit der Versorgung der wenigen betroffenen Haushalte mittels einer oberirdischen Notleitung sichergestellt. Wegen der aktuellen Temperaturen könne sich das Wasser in solchen oberirdischen Leitungen stark erwärmen, was zu einer Aufkeimung führen könne. "Daher ist das Abkochverbot als Vorsichtsmaßnahme notwendig", betont die oberfränkische Behörde. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamts Bayreuth veröffentlicht.

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Vorschaubild: © Ralf Welz / inFranken.de (Symbolbild)