Wegen Drogenhandels in 25 Fällen hat das Landgericht Bayreuth am Freitag einen 27-jährigen Mann aus dem Raum Stadtsteinach zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt.
Die Richter der Ersten Großen Strafkammer sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte über 13 Kilogramm Haschisch in einem Zeitraum von rund vier Jahren von einem Lieferanten übernommen und weiterveräußert hat.
Letztlich war es die Menge, die den Angeklagten hinter Gitter brachte. Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich sogar von 35 Kilogramm ausgegangen, Zeugen hatten von bis zu 50 Kilogramm gesprochen, letztlich waren es aber "nur" 13,4 Kilogramm, die zweifelsfrei feststanden. Doch auch diese 13 Kilogramm reichen in der Regel für mindestens 30 000 Konsumeinheiten aus. Das Gericht setzte im Urteil außerdem den Verfall von über 87 000 Euro fest. Die Richter gingen davon aus, dass der Angeklagte diesen Betrag mit dem Verkauf des Rauschgifts erzielt hatte.
Dabei wurde ein Grammpreis von zwischen sechs und sieben Euro angenommen.
Von der Menge einmal abgesehen, sprachen eigentlich viele Dinge für den Angeklagten. Er hatte noch während der Ermittlungen ein umfassendes Geständnis abgelegt und umfangreiche Angaben zum Lieferanten, einem Kfz-Meister aus dem Raum Bayreuth, und zu den Abnehmern gemacht. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung konnten ihm eine positive Sozialprognose mit auf den Weg geben. Und auch vorbestraft war der Angeklagte bislang nicht.
Keine "Hau-Drauf-Kammer" "In anderen Ecken der Republik" wäre die Strafe trotzdem wesentlich höher ausgefallen, gab der vorsitzende Richter Michael Eckstein dem Angeklagten mit auf dem Weg. Die Kammer sei aber keine "Hau-Drauf-Kammer" und habe sich die Entscheidung wirklich nicht leicht gemacht.
"Letztlich ist die Menge aber einfach zu hoch, um noch einmal Bewährung zu geben", sagte Eckstein.
Genau das hatte Verteidiger Karsten Schieseck zuvor beantragt. Der Anwalt machte besondere Umstände geltend und forderte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Anders Staatsanwalt Matthias Burkhardt. Der Anklagevertreter nannte zu Lasten des 27-Jährigen unter anderem den langen Zeitraum der Tatbegehung von vier Jahren. "Das war kein einmaliger Ausrutscher." Außerdem sei alles abgesprochen und organisiert gewesen.
Zu Gute könne er dem Angeklagten auch nicht halten, dass er letztlich nur drei feste Abnehmer hatte. Diese Tatsache spreche vielmehr dafür, dass der Angeklagte in der Verteilungshierarchie relativ weit oben stand. Nach unten gehe der Drogenhandel immer weiter und setze sich weit verzweigt fort. Unter dem Begriff "Ameisenhandel" sei diese Vorgehensweise in Drogenkreisen weithin bekannt.
Staatsanwalt Burkhardt hatte in seinem Plädoyer eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und vier Monaten beantragt.