Windparks Schimmendorf und Rugendorf: Wer hat einen Vogel?

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Der Schwarzstorch ist in Deutschland besonders geschützt. Sein Lebensraum und der Bau von Windenergieanlagen wie bei Schimmendorf und Kirchleus sowie bei Rugendorf- das geht nicht zusammen. Fotomontage: Michael Beetz
Der Schwarzstorch ist in Deutschland besonders geschützt. Sein Lebensraum und der Bau von Windenergieanlagen wie bei Schimmendorf und Kirchleus sowie bei Rugendorf- das geht nicht zusammen. Fotomontage: Michael Beetz
Die fünf 200-Meter-Rotoren im Windpark Hain bei Küps sind vom Landratsamt Kronach jetzt genehmigt worden. Grafik: privat
Die fünf 200-Meter-Rotoren im Windpark Hain bei Küps sind vom Landratsamt Kronach jetzt genehmigt worden. Grafik: privat
 
Ob die sieben Windräder auf der Kirchleuser Platte - die Windparks Schimmendorf Nord und Nordost - gebaut werden dürfen, hat das Landratsamt Kulmbach noch nicht entschieden. Grafik: privat
Ob die sieben Windräder auf der Kirchleuser Platte - die Windparks Schimmendorf Nord und Nordost - gebaut werden dürfen, hat das Landratsamt Kulmbach noch nicht entschieden. Grafik: privat
 

Der Schwarzstorch, der kleine Bruder des Weißstorchs, ist in Deutschland besonders geschützt. An dem gefiederten Burschen hängt es, ob die umstrittenen Windräder auf der Kirchleuser Platte gebaut werden.

Er ist nur knapp einen Meter groß, wiegt gerade mal drei Kilo und hat zwei Meter Flügelspannweite: der Schwarzstorch. Der kleinere Bruder des Weißstorchs könnte aber tonnenschwere und 200 Meter hohe Windradgiganten zu Fall bringen. Denn es liegt nur noch an dem in Deutschland besonders geschützten Vogel und seinen Flugrouten, ob die beiden umstrittenen Windparks Schimmendorf Nord und Nordost (mit sieben Windrädern) sowie Rugendorf-Fichtich bei Grafendobrach (mit drei Anlagen) genehmigt werden.

Kulmbacher Stadtrat: Nicht vermittelbar

Das Windkraft-Thema beschäftigt am Donnerstag (17 Uhr) erneut den Kulmbacher Stadtrat, der bei den genannten Projekten schon einmal sein Einvernehmen verweigert hat. Nach Ansicht der Stadtratsmehrheit ist es nicht vermittelbar, dass hier noch 200-Meter-Windräder gebaut werden dürfen, obwohl am 1.
November das 10 H-Gesetz - die zehnfache Höhe als Mindestabstand zur Wohnbebauung - in Kraft treten soll.

"Dadurch, dass die Anträge vor dem Stichtag 4. Februar vollständig eingereicht worden sind, besteht ein Vertrauensschutz", erklärt aber Hans-Dieter Vießmann, stellvertretender Abteilungsleiter für Bauwesen und Umwelt am Landratsamt Kulmbach. Das Landratsamt habe die Stadt erneut angeschrieben, ihr Einvernehmen doch noch zu erteilen. "Die Regierung von Oberfranken und wir sind zu der Auffassung gelangt, dass beide Vorhaben planungsrechtlich zulässig sind und dass das Einvernehmen zu Unrecht verweigert worden ist", erläutert Vießmann.

Wenn der Stadtrat sich erneut weigert, wovon auszugehen ist, kann das Landratsamt das fehlende Einvernehmen rechtsaufsichtlich ersetzen. Was das Landratsamt Kronach im Fall des Windparks Hain - wo es heftige Proteste gegeben hat - nach der Weigerung der Gemeinde Küps bereits praktiziert hat. Dort ist vergangene Woche die Genehmigung für die fünf Windräder zwischen Spitzberg (bei Schimmendorf) und Reinberg (bei Wildenberg/Weißenbrunn) erteilt worden.

In Küps bleibt es spannend

Doch auch hier bleibt es spannend. Am Dienstag (18.30 Uhr) findet eine Sitzung des Küpser Marktgemeinderats statt, bei der es darum geht, ob Küps die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht überprüfen lässt. "Ich bin mir sicher, dass eine Klage Aussicht auf Erfolg hat", sagt der Sprecher der Windkraftgegner, Helmut Schiffner von der Initiative "Wind gerne - aber mit Abstand". Anknüpfungspunkte sieht er bei dem vom Investor MVV Energie AG aus Mannheim finanzierten naturschutzfachlichen Gutachten. Es sei "absolut fehlerhaft, das muss nicht mal böswillig sein". 2013 sei ein ganz schlechtes Brutjahr für die Schwarzstörche gewesen. "Allein dadurch ist ein falsches Ergebnis rausgekommen", meint der Besitzer des Hainer Schlosshofes. Außerdem sei immer noch nicht geklärt, "ob der Bauantrag wirklich rechtzeitig vollständig eingereicht worden ist".

Schiffner glaubt überdies, dass die Zufahrt von der B 85 bei Kirchleus, die auch der Investor GP Joule von den Schimmendorfer Windparks mitnutzen möchte, ebenfalls noch nicht gesichert ist. Er appelliert an alle Grundstückseigentürmer, nicht zu unterschreiben. "Es gibt keine Möglichkeit für die Betreiber, eine Enteignung in die Wege zu leiten."

Nach seiner Ansicht ist das Hainer Projekt der Schlüssel, um auch die Vorhaben in der Nachbarschaft zu verhindern. Deshalb fordert Schiffner dazu auf, zahlreich zur Sitzung im Küpser Rathaus zu kommen. "Es sind viele Leute nötig, um unseren Gemeinderat bei seiner Entscheidungsfindung zu unterstützen."


Auch der Bayerische Rundfunk beteiligt

Kurios am Rande: Beim Hainer Windrad 5, das direkt am Schimmendorfer Spitzberg steht, muss sich der Investor mit dem Bayerischen Rundfunk absprechen. "Der BR hat dem Antrag mit Blick auf eine mögliche Beeinträchtigung der Richtfunkstrecke Ochsenkopf-Coburg an sich nicht zugestimmt", erklärt der Sender. Der Windparkbetreiber habe aber die Möglichkeit, in Verhandlungen mit dem BR Lösungen zu finden, "die beiden Seiten gerecht werden".

Bei den drei Projekten im Landkreis Kulmbach ist die Entscheidung erst zum Jahresende zu erwarten. Am Schwarzstorch hängt's, was rauskommen wird. "Wir können noch nicht entscheiden, weil die abschließenden fachlichen Stellungnahmen des Naturschutzes noch aussteht. Die heuer im Sommer durchgeführten Kartierungen müssen ausgewertet werden. Es geht um ergänzende Erhebungen zum Flugverhalten des Schwarzstorchs und die Abstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung", so Vießmann. Zu einer Tendenz will er sich nicht äußern: "Das wäre verfrüht."

Wie aus informierten Kreisen zu erfahren ist, gibt es bisher aber nichts, was planungsrechtlich gegen die Windräder bei Kirchleus und Grafendobrach spricht. Es kommt also allein auf den gefiederten Burschen an.