Ein 49-Jähriger Kulmbacher, dessen Wohnung im März von einem Sondereinsatzkommando gestürmt wurde, musste sich jetzt wegen des Besitzes verbotener Schusswaffen und Munition verantworten. Mit einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung blieb das Gericht an der unteren Grenze des Strafrahmens.
Ein komplettes Waffenarsenal haben Beamte eines polizeilichen Sondereinsatzkommandos in einem spektakulären Zugriff am 2. März dieses Jahres in der Nähe des ehemaligen Paul-Gerhardt-Kindergartens ausgehoben. In der Wohnung eines 49-jährigen ehemaligen Beamten und jetzigen Frührentners fanden die Ermittler unter anderem mehrere Schusswaffen, darunter eine Pumpgun, eine Vielzahl verbotener La-Bomba-Böller sowie zehneinhalb Kilogramm Patronen-Munition. Jetzt hat sich der Mann vor Gericht verantworten müssen.
Wegen des vorsätzlichen Besitzes verbotener Schusswaffen und Munition wurde der stadtbekannte Kulmbacher zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss er 150 Stunden unentgeltliche und gemeinnützige Arbeit leisten. Im Raum steht, dass der Mann aufgrund des Urteils auch seine Beamtenpension verliert.
Waffenkauf auf dem Flohmarkt
Vor Gericht gab der Mann an, Waffen und Munition einzig und allein zu Dekorationszwecken besessen zu haben. Die Munition habe er beim Sperrmüll in einer "Militaria-Kiste" entdeckt ("ein echter Zufallsfund"), die Waffen habe er für 450 Euro auf einem Flohmarkt in Burgkunstadt erworben. Sein Ziel sei es gewesen, die Waffen zusammen mit einem Hirschgeweih über dem Kamin aufzuhängen, als Erinnerung an den Vater oder Großvater, der Jäger gewesen sei. Letztlich kam der Angeklagte mit dieser Einlassung aber nicht durch. Das Gericht fand gleich mehrere Widersprüche und Ungereimtheiten. Zum Beispiel soll der Erwerb der Waffen bereits vor dreieinhalb Jahren stattgefunden haben. Dreieinhalb Jahre hätte der Mann also Zeit gehabt, sein Dekorationsvorhaben in die Tat umzusetzen. Die Erklärung, warum er dies nicht getan hat, blieb der dem Gericht schuldig, denn zum Zeitpunkt des SEK-Einsatzes lagen die Waffen offen in der Wohnung herum.
Außerdem hatte der Angeklagte der Polizei gegenüber geäußert, dass er die Munition aus einem Abbruchhaus habe, also nicht vom Sperrmüll, wie er jetzt behauptete. Ein seltener Zufall sei es schließlich auch, dass sämtliche Munitionsteile genau zu den erworbenen Waffen passten.
"Es war mir nicht bewusst, dass das strafbar ist", sagte der Angeklagte vor Gericht. Er sei blauäugig gewesen und habe geglaubt, echte Waffen seien wesentlich teurer.
Im Verlauf der Verhandlung wurde allerdings schnell klar, dass der Mann durchaus schon Kontakt mit Waffen hatte. So soll er gerüchteweise in einem früheren Job mit Waffen zu tun gehabt haben. Sicher ist, dass er einen kleinen Waffenschein für Schreckschuss- und Signalwaffen besitzt und dass er mit seinen beiden Söhnen zu einem öffentlichen Schießstand nach Tschechien gefahren ist, angeblich um den Jungs zu demonstrieren, dass Ballerspiele kein Spaß sind.
Der ermittelnde Polizeibeamte sprach von einem Wäschekorb mit über 2000 Schuss Munition, mehr als jeder Sportschütze pro Jahr verballert. Bei ihm habe der Angeklagten eine Ausrede nach der anderen vorgebracht, wurde der Polizist deutlich. "Das war alles sehr undurchsichtig und unglaubwürdig."
Gestohlene Waffen
Einem Gutachten des Landeskriminalamts zufolge war die Pumpgun wegen Diebstahls in Tschechien ausgeschrieben, die anderen Schusswaffen waren auf ehemalige Besitzer im Raum Bayreuth und Nürnberg eingetragen. "Aber alles war voll funktionsfähig", stellte der Polizist klar. Gesichert oder gar verschlossen, wie beispielsweise bei Sportschützen vorgeschrieben, waren die Waffen dagegen nicht.
Das Waffenarsenal des Mannes wurde polizeibekannt, weil einer seiner Söhne Anzeige erstattet hatte. Der Sohn war auch zur Verhandlung geladen, machte dort aber von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Der zweite Sohn dagegen machte gleich zu Beginn seiner Aussage klar, dass er dem Vater helfen möchte, was so natürlich auch wieder nicht Sinn einer Zeugenaussage ist. Allerdings wusste der Schüler kaum etwas, außer, dass er einmal einen Schlüsselanhänger in Patronenform hatte.
Staatsanwalt Peer Ludwig hatte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung gefordert, während Verteidiger Tobias Liebau aus Bayreuth ein Jahr auf Bewährung beantragte.
Kein minderschwerer Fall
Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Nicole Allstadt erkannte dagegen auf Vorsatz und entschied gegen einen minderschweren Fall. Trotzdem blieb das Gericht mit einem Jahr und drei Monaten an der unteren Grenze des Strafrahmens. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
Als Verurteilter muss der 49-Jährige auch die Kosten des Verfahrens tragen.