Der Mainleuser Bürgermeisterkandidat in spe räumte vor dem Verwaltungsgericht ein, dass er kurzzeitig als "Reichsbürger" aktiv gewesen ist. Jetzt sei er geläutert. Ob der Mann damit die Kammer überzeugen konnte?
Der Vereinsvorsitzende war da, Schützenkameraden waren da, der Parteivorsitzende war da - an moralischer Unterstützung mangelte es Marco Oettinghaus am Dienstag beim Verwaltungsgericht Bayreuth nicht. Hier klagte der Ex-Schützenmeister gegen einen Bescheid des Landratsamts Kulmbach.
Die Behörde hatte ihm - wie berichtet - im März 2017 die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen. Wegen Zugehörigkeit zu der staatsfeindlichen Gruppierung der "Reichsbürger" wurde er als unzuverlässig eingestuft und musste seine neun Waffen abgeben, die er wiederhaben will.
Botschaft an die Siegermächte
Worauf beruhte die Annahme, dass der Kläger den "Reichsbürgern nahesteht? Er hatte 2015 beim Landratsamt einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und dabei als seinen "Wohnsitzstaat" das Königreich Preußen und als seinen "Geburtsstaat" das Königreich Bayern angegeben. Die Polizei hatte ermittelt, dass er als "vorläufiger Gemeindevorsteher" eine "Landgemeinde Schwarzach" gegründet habe. Dabei habe er sich auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 berufen, auf die Bayerische Gemeindeordnung von 1896 und auf die deutsche Verfassung von 1871. Das Gründungsprotokoll der "Landgemeinde" sei an die Botschaften der vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs und Italiens verschickt worden. Insgesamt eine Vorgehensweise, wie sie in der "Reichsbürger"-Szene üblich ist.
"Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik, das Grundgesetz und die Gesetze des Landes, also auch das Waffengesetz, nicht an, stellte Vorsitzende Richterin Angelika Schöner fest. Der Kläger habe sich in diesem Sinne geäußert, deswegen sei er als unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts einzuschätzen gewesen. Dabei handle es sich um einen sicherheitsrelevanten Bereich, und das Landratsamt müssestrenge Maßstäbe anzulegen.
"Nie unzuverlässig gewesen"
Der Kläger betonte: "Ich bin nicht der Meinung, dass ich je unzuverlässig gewesen bin. Er sei seit 25 Jahren Reservist bei der Bundeswehr und bereit, "mit Leib und Leben für diesen Staat einzutreten".
Rechtsanwalt Stefan Walder, der ebenfalls in Schwarzach wohnt, verbürgte sich für seinen Mandanten: Dieser stehe nicht außerhalb der Rechtsordnung, habe immer straffrei gelebt und bezahle seine Steuern. Er, Walder, kenne die Familie, "ordentliche Leute". Oettinghaus habe sich nach kurzer Zeit bei den "Reichsbürgern" gleich wieder distanziert und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgegeben.
Überzeugung falsch
Er sei damals überzeugt gewesen, richtig zu handeln, sagte Oettinghaus, der gegenüber dem Gericht angab, fürs Bürgermeisteramt in Mainleus kandidieren zu wollen. Nach einigen Wochen sei ihm klar geworden, dass er nur auf politischem Weg etwas ändern könne. Deshalb auch die Gründung der Wertepartei.