Vier Kulmbacher verübten Einbruchserie aus purer Langeweile

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Auch die Kleingartenanlage im Katzbachtal suchten die vier jungen Einbrecher mehrmals heim. Foto: BR-Archiv
Auch die Kleingartenanlage im Katzbachtal suchten die vier jungen Einbrecher mehrmals heim. Foto: BR-Archiv

Vier junge Männer trieben in Kulmbacher Kleingartenanlagen ihr Unwesen. Sie verübten über 50 Einbrüche - aus Langeweile, wie sie vor Gericht einräumten. Am Mittwoch wurden sie zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Über 50 Einbrüche, fast 18 000 Euro Sachschaden, rund 4000 Euro Entwendungsschaden - es war ein beispielloser Beutezug, den vier junge Männer zwischen 18 und 20 Jahren in mehreren Kleingartenanlagen und Wochenendsiedlungen in Kulmbach unternommen haben. Gestern mussten die sich wegen schweren Bandendieb stahls, Sachbeschädigung und mehrerer anderer Straftaten vor dem Amtsgericht verantworten.

Am Ende standen Jugendstrafen auf Bewährung zwischen einem Jahr und vier Monaten bis hin zu zwei Jahren.
"Eine Serie dieses Ausmaßes ist vor dem Jugendschöffengericht in Kulmbach noch nicht verhandelt worden", sagte Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner.
Auch Staatsanwältin Katharina Truckenbrod sprach von "nicht alltäglich". Wenn das Gericht letztlich aber doch auf die Anhörung von 75 Zeugen verzichten konnte, dann vor allem deshalb, weil alle vier Angeklagten die Straftaten ohne Wenn und Aber einräumten.

Mit brachialer Gewalt

Initiatoren waren ein 20-jähriger arbeits- und berufsloser Mann und ein 18-jähriger Auszubildender, beide aus Kulmbach. Bei einer Vielzahl an Taten dabei waren ein 21-jähriger Auszubildender aus dem Landkreis und ein 20-jähriger Arbeitsloser aus Kulmbach. Alle vier hatten im September 2012 den Plan gefasst, in die Häuschen von Kleingartenanlagen und in Wochenendhäuser einzubrechen und nach stehlenswerten Gegenständen zu suchen.

Teilweise sollen sie dabei mit brachialer Gewalt vorgegangen sein, heißt es in der Anklage. Anders ist es auch nicht zu erklären, dass der Sachschaden den Entwendungsschaden fast um das Vierfache übersteigt. Das Diebesgut, meist Dinge von geringem Wert, warfen die Angeklagten nach den Aufbrüchen einfach weg oder teilten es unter sich auf. Benzinkanister gehörten dazu, Feuerlöscher, Zigaretten, ein Kasten Bier, Dartpfeile, Turnschuhe oder kleine Mengen Bargeld, aber auch schon mal ein MP3-Player, ein Autoradio-CD-Player und einige teure Notstromaggregate.

Mehrfach heimgesucht wurden die KleingartenanlagenBerliner Brücke, Katzbachtal und Zehn Eichen sowie die Wochenendsiedlung Rauher Berg in Leuchau. An den Sicherheitsvorrichtungen scheiterte der Einbruch in ein Geschäft in Weiher, gleichwohl hinterließen die Angeklagten dort einen Sachschaden von 500 Euro.

Teures Gewehr geklaut

Einen Bruch, der unter allen anderen herausragt, hatte der 20-jährige Kulmbacher alleine begangen. Er war dabei in seinen ehemaligen Ausbildungsbetrieb, eine Büchsenmacherei in Kulmbach, eingestiegen und hatte eine Soft-Air-Waffe, den Nachbau eines Sturmgewehrs, ein Zielfernrohr und ein extrem teures Gewehr im Einzelwert von 14 000 Euro gestohlen. Was damit geschehen ist, kam in der Verhandlung nicht zur Sprache.

Etwa die Hälfte des Diebesgutes konnte zurückgegeben werden, berichtete ein Polizist, der die Einbruchserie in mühevoller Kleinarbeit bearbeitet hatte und im Zeugenstand mit einem Wäschekorb voller Aktenordner erschienen war.

Die Angeklagten selbst konnten sich ihre Taten selbst nicht mehr genau erklären. "Es war alles ganz spontan", sagte der 20-Jährige. Man sei frustriert gewesen und habe nicht über die Folgen nachgedacht, so der 21-Jährige. "Wir hatten nichts zu tun, uns war langweilig", beklagte der 18-Jährige, und der vierte bekannte offen: "Ich habe aus Blödheit mitgemacht."

Mehrere Vorstrafen

Alle vier Angeklagten hatten bereits eine oder mehrere Vorstrafen, vor allem wegen verschiedener Drogengeschichten.

Staatsanwältin Roggenbrod forderte für die vier Angeklagten Bewährungsstrafen von einem Jahr und vier Monaten sowie bis zu zwei Jahren, jeweils in Verbindung mit Arbeitsstunden und einer Geldauflage. Die vier Verteidiger sprachen sich für deutlich geringere Arbeits- und Geldauflagen aus.

Das Gericht schloss sich der Staatsanwaltschaft an. Zu den Bewährungsstrafen kommen zwischen 100 und 200 unentgeltliche Arbeitsstunden. In zwei Fällen gab es Geldauflagen von jeweils 700 Euro.