Zum zweiten Mal binnen weniger Monate musste sich ein Pärchen aus dem Landkreis Kulmbach wegen Ladendiebstahls vor dem Amtsgericht verantworten. Sie konnten gefasst werden, weil sie am Tatort Fingerabdrücke hinterlassen hatten.
Waren es beim ersten Mal unter anderem ein Lockenstab, ein Radiogerät und Wäsche, so ließen der 29-Jährige und seine vier Jahre jüngere Freundin Anfang Dezember 2013 im Real-Markt in Kulmbach CDs und DVDs mitgehen.
Geldstrafen von 1925 und 5200 Euro Nachdem der jetzt verhandelte Diebstahl schon sehr lange zurückliegt, bildete das Gericht eine Gesamtstrafe und verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 1925 Euro, den Mann zu 5200 Euro. Der große Unterschied bei der Strafhöhe trotz des gleichen Tatbeitrags erklärt sich daher, dass der Mann bereits vier Vorstrafen, darunter zwei Mal wegen E-Bay-Betrügereien, hat.
Für den Angeklagten wird es langsam eng, beim nächsten Mal könne er nicht mehr mit einer Geldstrafe rechnen, sagte Richterin Sieglinde Tettmann.
Dennoch zeigte sie sich fest davon überzeugt, die beiden künftig nicht mehr vor Gericht zu sehen. Sie gehen mittlerweile einer Arbeit nach und haben ihr Leben offensichtlich wieder in den Griff bekommen.
Abdrücke beim Landeskriminalamt gespeichert
Trotzdem hatte der Ladendiebstahl diesmal sogar das Landeskriminalamt beschäftigt. Die beiden Angeklagten hatten von den CDs und DVDs die Schutzfolien entfernt und die Ware dann irgendwie aus dem Markt geschmuggelt. Ein wegen eines anderen Ladendiebstahls gerufener Polizeibeamter aus Kulmbach fand später im Zuge seiner Ermittlungen die Folien im Regal, entdeckte darauf auswertbaren Fingerabdrücke und schickte sie an das Landeskriminalamt zur Auswertung. Tatsächlich gab es Treffer, denn die Fingerabdrücke des Pärchens waren längst gespeichert.
Gleich bei der ersten Vorladung räumten beide die Taten ein.
"Wir hatten kein Geld", sagte die Angeklagte kleinlaut und sichtlich geknickt. "Es war ein Blödsinn, so etwas kommt bestimmt nicht mehr vor", versprach der Mann. Beim letzten Mal waren sie von einem Ladendetektiv auf frischer Tat ertappt worden. Schon damals hatten sie vor Gericht nicht groß um den heißen Brei geredet. Das Motiv war auch damals Geldmangel. Tatsächlich haben beide Schulden, weil sie lange Zeit über ihre Verhältnisse gelebt hatten.
Leben eine neue Richtung gegeben Staatsanwalt Ludwig Peer hielt den beiden zugute, dass sie geständig waren und glaubhaft machen konnten, ihrem Leben eine neue Richtung gegeben zu haben. Er plädierte auf genau die Strafhöhe, die schließlich auch ausgesprochen wurde.
Wie bei der ersten Verhandlung müssen die Angeklagten auch noch für die Kosten des Verfahrens aufkommen.