Über das Kultusministerium kann man sich nur wundern

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Leistungen, die nicht erbracht wurden, sollen in das bayerische Abiturzeugnis einfließen. Symbolbild: picture alliance / dpa
Leistungen, die nicht erbracht wurden, sollen in das bayerische Abiturzeugnis einfließen. Symbolbild: picture alliance / dpa

Was das Kultusministerium in der Corona-Krise fabriziert, muss man nicht verstehen. So sollen Leistungen, die nicht erbracht wurden, ins Abi-Zeugnis einfließen.

Was unsere obersten Schulherren in der Corona-Krise fabrizieren, muss man nicht unbedingt verstehen. Ich spreche da jetzt nicht vom Homeschooling, bei dem ja viel in die Hose ging. "Setzen, 6" würde ich Kultusminister Michael Piazolo auch zurufen, wenn ich die Verrenkungen bewerten müsste, die man in München unternimmt, um die Leistungen der Elftklässler ins Abitur-Zeugnis einzubringen.

Die Lösung des Ministeriums

Die Abi-Note setzt sich ja aus den je zwei Halbjahrswertungen der elften und zwölften Klasse sowie der Abschlussprüfung zusammen. Doch was macht man nun, wenn Corona-bedingt in einem Halbjahr gar keine Leistung erbracht werden? Die Lösung des Ministeriums: Die Schüler erhalten für das zweite Halbjahr einfach noch mal die Zensur, die sie im ersten Halbjahr erzielt haben. Das ist ja auch wunderbar für alle, die da auf 15 Punkte gekommen sind und jetzt, ohne den Finger krumm machen zu müssen, ein zweites Mal die Eins plus bekommen. Weniger schön allerdings für diejenigen, die das erste Halbjahr versemmelt haben, denn auch die schlechte Note zählt halt doppelt. Die Ersatzprüfung ist als Rettungsanker dann auch nur bedingt tauglich, da man sich nicht nur verbessern, sondern auch verschlechtern kann.

Das verwirrt nicht nur Schüler

Schüler, die seit Wochen über den für sie richtigen Weg grübeln, wurden durch einen erneuten Vorstoß aus München jetzt noch mehr verwirrt. Da heißt es, dass alle, die auf eine Ersatzprüfung verzichten, sich später noch überlegen können, ob sie die Leistungen, die sie im ersten Halbjahr der zwölften Klasse erzielen, auch für das zweite Halbjahr der elften Klasse einbringen wollen.

"Ja geht's noch?", habe ich mich gefragt und gewundert, wie viel Hirnschmalz die Damen und Herren im Ministerium investieren, um so ein Bewertungsmodell zu kreieren. Welchen Wert hat denn ein Zeugnis, in das Bewertungen für Leistungen einfließen, die gar nicht erbracht wurden? Statt Punkt e hin- und herzuschieben, wäre mein Tipp an Herrn Piazolo: Streichen Sie doch einfach das Corona-Halbjahr und setzen sie die Abi-Note statt aus vier einfach nur aus drei Halbjahresleistungen zusammen. Das wäre, so denke ich, eine Lösung, mit der man der allgemeinen Hochschulreife sicher mehr gerecht würde.