Todesdrohungen per WhatsApp

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Todesdrohungen hat ein 19-Jähriger per WhatsApp an eine Bekannte verschickt - und das alles wegen 35 Euro. Symbolbild: Michael Kappeler dpa
Todesdrohungen hat ein 19-Jähriger per WhatsApp an eine Bekannte verschickt - und das alles wegen 35 Euro. Symbolbild: Michael Kappeler dpa

Statt geliehenes Geld an eine Freundin zurückzuzahlen, hat ein 19-Jähriger die junge Frau in Handy-Nachrichten auf das Übelste beschimpft und ihr sogar den Tod angedroht. Dafür kassierte er 150 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Schimpfworte der übelsten Sorte gelten auch dann als Beleidigung, wenn sie über die Nachrichtenplattform WhatsApp verschickt werden. Diese Erfahrung musste am Mittwoch vor dem Jugendrichter in Kulmbach ein 19-jähriger Mann aus dem Landkreis machen.
Er hatte sich von einer ehemaligen Schulfreundin in einer schwierigen Situation 50 Euro geliehen. Anstatt das Geld wieder zurückzuzahlen, reagierte der Angeklagte auf eine entsprechende Aufforderung mit einer Kanonade aus Beleidigungen der allerübelsten Sorte. Sogar den Tod wünschte der junge Mann der Frau an den Hals. Weil der Mann zur Zeit der Tatbegehung mit 19 Jahren nach dem Gesetz noch als Heranwachsender gilt, wurde er nach Jugendstrafrecht zu 150 Stunden gemeinnütziger und unentgeltlicher Arbeit verurteilt.


Absolut uneinsichtig

Größtes Problem bei der Sache war, dass sich der Mann vor Gericht absolut uneinsichtig zeigte.
Er hatte sich bis zur Verhandlung weder bei der ehemaligen Mitschülerin entschuldigt, noch das Geld vollständig zurückgezahlt. Im Gegenteil: Vor Gericht triumphierte er auch noch mit den Worten: "Ich habe nur die Wahrheit gesagt." Lediglich 15 Euro hatte er der jungen Frau bislang wieder gegeben. Angeblich wisse er gar nicht, wo die Frau genau wohnt.


"Drecksnutte"

Das alles wollte Richter Christoph Berner so nicht stehen lassen. "Sie sollten einmal über ihren Sprachgebrauch nachdenken", wurde der Jugendrichter schon mal etwas lauter. Ausdrücke, von denen das Wort "Drecksnutte" noch der harmloseste ist, müsse sich niemand gefallen lassen. Noch dazu den Tod an den Hals zu wünschen, wegen 35 Euro, das gehe schon gar nicht und müsse geahndet werden, zumal die Frau Strafantrag gestellt hatte.
Auch er sei von der ehemaligen Mitschülerin beleidigt und als "Junkie" bezeichnet worden, weil er angeblich nichts auf die Reihe bekomme, machte der Angeklagte geltend.
Ganz unrecht hatte die Frau allerdings nicht, wie sich später beim Lebenslauf des jungen Mannes herausstellen sollte. Zum einen hatte der Angeklagte mehrere Ausbildungen begonnen, aber immer wieder abgebrochen, zum anderen hatte er bereits zwei Mal mit der Justiz zu tun. Im August 2014 wurde er in Bayreuth wegen einer gefährlichen Körperverletzung zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, im März 2015 hatte die Staatsanwaltschaft wegen einer Drogengeschichte ermittelt, von einer Strafverfolgung aber abgesehen.
Staatsanwalt Bernhard Böxler forderte in seinem Plädoyer die letztlich auch verhängten 150 Sozialstunden nach näherer Weisung durch die Geschwister-Gummi-Stiftung. Die Qualität der Beleidigungen sei extrem heftig, Schuldeinsicht sei nicht vorhanden, so der Anklagevertreter.
Amtsgerichtsdirektor Berner schloss sich dem Staatsanwalt mit seinem Urteil an. Der Angeklagte habe aus einer Kleinigkeit eine große Geschichte gemacht.


Nichts aus Fehlern gelernt

Der junge Mann habe sich eine erste Verurteilung nicht als Warnung dienen lassen und keinerlei Reue gezeigt. Um wenigstens ein bisschen Struktur in das Leben des Mannes zu bringen, sei die relativ selten verhängte Zahl von 150 Arbeitsstunden notwendig, sagte Jugendrichter Berner.