Zur weiteren Prüfung hat die Staatsanwaltschaft Grundbuch und Grundbuchakten herangezogen. Daraus ergibt sich, dass der notarielle Verkauf des Grundstücks Jean-Paul-Straße 7 (Wohnhaus, Hofraum, Garten zu 862 Quadratmetern) an die Ehefrau Schramms zu einem Kaufpreis von 145.000 Euro am 30.10.2013 erfolgte. Am gleichen Tag erfolgte der Weiterverkauf an Henry Schramm. Schramm habe erklärt, dass er aus rechtlichen Gründen (Paragraf 181 BGB, der Insichgeschäfte verbietet - also Geschäfte, bei denen man in unterschiedlichen Rollen gleichzeitig Käufer und Verkäufer ist) den Kauf nicht habe durchführen können, dass er aber aus Transparanzgründen den Weiterverkauf an sich selbst habe beurkunden lassen. Die Staatsanwaltschaft dazu: "Hinreichende Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Beschuldigten durch den Kauf des Grundstücks über seine Ehefrau haben sich nicht ergeben."
Untersucht wurde auch der Kauf des Grundstücks Herbert-Hofmann-Straße 19 (Gebäude und Freifläche zu 363 Quadratmetern) und Nähe Herbert-Hofmann-Straße (Gebäude und Freifläche zu 543 Quadratmetern) durch Schramm am 22. August 2019. Genehmigt wurde der Kaufvertrag durch Bürgermeister Ralf Hartnack (WGK) - zu den Bedingungen, die der Stadtrat für das Baugebiet Forstlahm festgelegt hatte. Die Staatsanwaltschaft dazu: "Der Tatbestand der Untreue zum Nachteil der Stadt Kulmbach ist daher mangels Schadenseintritt ersichtlich nicht gegeben."
Die Staatsanwaltschaft prüfte auch die Umstände, unter denen Schramm in den Besitz weiterer Grundstücke kam (unter anderem Basteigasse, wo ihm ein Penthouse samt Terrasse und Garagenstellplatz gehören). In allen Fällen verneint die Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte, die auf den Straftatbestand der Untreue hindeuten könnten.
Letztlich gibt die Staatswaltschaft in der Einstellungsverfügung auch eine Bewertung zu einem Sachverhalt ab, der in der öffentlichen Diskussion bisher keine Rolle gespielt hat. Dabei geht es darum, dass die Stadt Kulmbach einem Stadtsteinacher Bauunternehmer im Spiegel ein Grundstück trotz der auf dem Grundstück liegenden Belastungen über dem Bodenrichtwert abgekauft hat. Die Staatsanwaltschaft: "(Hier) ist ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Beschuldigten nicht erkennbar."
Weitere Vorwürfe hinsichtlich Untreuehandlungen zum Nachteil der Stadt Kulmbach
Sanierung der Fassade Webergasse 13
In einer der Strafanzeige wurde dem Oberbürgermeister in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Städtebau zur Last gelegt, dass die Fassade des Hauses Webergasse 13 saniert worden sei. Das Gebäude gehört dem Geschäftsführer der Städtebau, Simon Ries. Weil ein Nachbargebäude abgerissen wurde, das die Städtebau im Zuge der Sanierung des Eku-Platzes und des Baus eines Kreisels erworben hatte, sei es zu Beschädigungen an der Fassade gekommen. Es sei gängige Praxis, dass dies der Verursacher in Ordnung bringe.
Vorwurf Pflege des Privatgrundstücks Schramms durch den Bauhof
Der Leiter des Bauhofs der Stadt , der seit Oktober 2010 dort tätig ist, hat dies der Staatsanwaltschaft gegenüber zurückgewiesen. Er habe bestätigt, dass kein Bauhofmitarbeiter während der Dienstzeit Pflegearbeiten auf dem Grundstück des Beschuldigten durchgeführt habe.
Vorwurf Erledigung privater Bankgeschäfte und Steuererklärungen für die gesamte Familie Schramm
Schramm hatte der Staatsanwaltschaft gegenüber geltend gemacht, er habe dafür eine Steuerkanzlei. Der städtische Mitarbeiter habe seinerseits angegeben, dass er steuerliche Tätigkeiten gar nicht ausführen könne, weil er keine Kenntnis von der Materie habe. Er lege lediglich die ihm von Schramm ausgehändigten Unterlagen in Akten ab. In Ausnahmefällen tätige er nach Dienstschluss aus reiner Gefälligkeit für den Oberbürgermeister eine private Überweisung.
Vorwurf Nutzung privater Gutscheine und Privatessen auf Kosten der Stadt
Hier schreibt die Staatsanwaltschaft: "Soweit dem Beschuldigten in der vorgenannten Anzeige pauschal zur Last gelegt wird, er habe unendlich viele Privatgutscheine und verschiedene Privat-Essen auf dienstliche Essen bei der Stadt Kulmbach abgerechnet, fehlen diesbezüglich konkrete tatsächliche Anhaltspunkte, mit denen ein strafrechtlicher Verdacht und die Durchführung von Ermittlungen begründet werden könnten. Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird daher abgesehen."
No coment, traurig für die kleinen Leute in Kulmbach
Damit wäre alles geklärt und es bleibt nichts hängen.
Der Worte sind genug gewechselt, jetzt ist der Vorgang klein gehäckselt!
Prost!
Da habt ihr`s, all ihr boshaften Menschen. Dieses ganze Gerede, dass seit Jahren in Kulmbach die Runde macht. Wo man in Einzelfällen, weil selbst betroffen, sich auch noch sicher war, es stimmt. So ein Quatsch. Alles Einbildung. Herr Schramm hat sich untadelig verhalten. Er sollte sich deshalb nicht verunsichern lassen und - zum Wohle der Bürger Kulmbachs - weiter machen wie gehabt. Ach ja, die Erde ist eine Scheibe.