Weil er in der Wohnung seiner Ex-Freundin im Kulmbacher Oberland wiederholt randaliert hatte, ist ein 30 Jahre alter Mann aus Hof zu einer Geldstrafe von 3250 Euro (130 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro) verurteilt worden. Hintergrund war ein Streit um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind.
Zunächst war der Mann am 29. Mai dieses Jahres durch eine angeblich nur angelehnte Tür in die Wohnung der Frau eingedrungen und hatte dort einen Computermonitor, ein Telefon und einen Stuhl gewaltsam zu Boden geworfen. Nur wenige Tage später, am 4. Juni, das gleiche Spiel. Diesmal war die Ex-Freundin zu Hause, öffnete aber die Tür trotz zehn Minuten andauernden Sturmklingelns nicht. Da stemmte der Angeklagte kurzerhand das Rollo hoch und riss später auch noch die Klingelanlage aus ihrer Verankerung. Insgesamt wurde der Schaden später auf mehrere 100 Euro beziffert.
"Kurzschlussreaktionen"
Zu Beginn der Hauptverhandlung räumte der Angeklagte seine Ausraster ein und bezeichnete sie als Kurzschlussreaktionen. Die ursprüngliche Abmachung, nach der er jedes zweite Wochenende seinen Sohn abholen dürfe, habe nicht geklappt.
Auch habe die Frau nichts von dem Kind hören lassen, so dass er sich ernsthafte Sorgen gemacht habe. Mittlerweile habe er seiner Ex-Freundin schon mehrfach angeboten, den Schaden zu ersetzen, doch die Frau habe gar nicht auf seine E-Mails reagiert.
Sie habe das alleinige Sorgerecht, stellte die Ex-Freundin in ihrer Zeugenaussage klar. "Der Angeklagte hat vor meiner Tür gestanden, wann immer es ihm gepasst hat", sagte sie. Dass es dermaßen eskaliert, habe sie sich allerdings nicht vorstellen können. "Das hätte man doch auch anders regeln können", so die sichtlich geschockte Frau.
Nicht einmal entschuldigt habe sich der Ex-Freund, geschweige denn den Schaden wiedergutgemacht.
Seit den Vorfällen sei es aber zu keinen Ausrastern mehr gekommen, und auch der Umgang mit dem gemeinsamen Sohn sei mittlerweile geklärt.
Wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Grund dafür seien die beiden Vorstrafen des Angeklagten - einmal wegen vorsätzlicher Körperverletzung, einmal wegen Betrugs. Beide Male war der Mann vor den Amtsrichtern in Hof und in Bayreuth mit Geldstrafen davon gekommen.
Richterin Sieglinde Tettmann erachtete im Gegensatz zum Plädoyer des Staatsanwalts auch diesmal eine Geldstrafe gerade noch für angemessen. Der Angeklagte habe die Taten voll umfänglich und ohne zu beschönigen eingeräumt, es habe sich um spontane Taten gehandelt, und der Umgang mit dem Kind sei mittlerweile geklärt.
Als Verurteilter hat der Angeklagte allerdings auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.