"Schwarzbau" wird abgerissen

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Ingeborg und Hermann Hugel haben im Außenbereich von Ebersbach eine Scheune zum Wohnhaus ausgebaut. Das Landratsamt wird das Haus samt Keller und Carport in wenigen Wochen abreißen lassen. Foto: Alexander Hartmann
Ingeborg und Hermann Hugel haben im Außenbereich von Ebersbach eine Scheune zum Wohnhaus ausgebaut. Das Landratsamt wird das Haus samt Keller und Carport in wenigen Wochen abreißen lassen. Foto: Alexander Hartmann

Nachdem Ingeborg und Hermann Hugel auch beim Landtags-Petitionsausschuss abgeblitzt sind, müssen sie die zum Wohnhaus umgebaute Scheune räumen. Sie geben sich noch nicht geschlagen.

"Wäre es kein Schwarzbau, wäre es wohl ein Musterbau." Dr. Jürgen Meins, Chefjustiziar am Landratsamt, spricht über das schmucke Anwesen von Ingeborg und Hermann Hugel, die im Außenbereich von Ebersbach eine Feldscheune zum Wohnhaus ausgebaut haben. Ein Haus, an dem wohl bald der Abrissbagger ansetzen wird. Die Ausschreibung zur Vergabe der Abbrucharbeiten ist bereits erfolgt, wie Dr. Meins auf Anfrage der BR bestätigt.

Baustelle wurde versiegelt

Zur Vorgeschichte: Die Eheleute Hugel wollten 2002 zwei Feldscheunen umbauen: eine zum Pferdestall, die andere zum Wohnhaus. Obwohl der Wohnhausbau gegen geltendes Recht verstieß, wurde dieser laut Dr. Meins vorangetrieben. Das Landratsamt habe ihn mehrfach eingestellt und sogar versiegeln lassen.
Die Eheleute hätten sich dadurch nicht bremsen lassen und in der Folge noch ein Carport und einen Keller errichtet, teilt Ulrich Wagner von der Bauabteilung am Landratsamt mit.

Da ein Wohnhaus im Außenbereich als privilegiertes Vorhaben nur Landwirten gestattet werden kann, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das vom Amt für Landwirtschaft erstellt wurde. Das Ergebnis: Hermann Hugel verfügt über keine Landwirtseigenschaft.

Im August 2007 wurde vom Landratsamt die vollständige Beseitigung von Wohnhaus, Keller und Carport angeordnet. Hugels Ehefrau hat daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Bayreuth erhoben, die ebenso abgelehnt wurde wie die Zulassung zur Berufung, die in der Folge beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München beantragt worden war.

Ingeborg und Hermann Hugel haben sich aber nicht geschlagen gegeben. Sie haben den Petitionsausschuss des Landtags angerufen, sind laut Dr. Meins auch dort abgeblitzt. "Nachdem die Eheleute den Bau nicht wie gefordert selbst beseitigt haben und die Rechtsmittel inzwischen ausgeschöpft sind, werden wir jetzt die Ersatzvornahme vornehmen", erklärt der Justiziar. Sprich: Das Wohnhaus soll im Frühsommer von einer Baufirma abgerissen werden, da ein Rückbau zur Scheune nicht mehr möglich ist.

Hermann Hugel will das nicht hinnehmen. "Wir werden weiterhin alle rechtlichen Mittel ausschöpfen", erklärt der Ebersbacher, der davon überzeugt ist, dass das Wohnhaus genehmigungsfähig ist. Sollte die Abrissfirma anrücken, werde er ein Zelt aufstellen und zivilrechtlich Schadensersatzansprüche stellen, so Hugel, der das Gutachten des Amts für Landwirtschaft nach wie vor nicht akzeptiert. Dies sei eine "Momentaufnahme" gewesen, erklärt Hugel und stellt fest: "Ich bin Landwirt." Er habe deshalb Klage zum Verfassungsgerichtshof erhoben, über die noch nicht entschieden sei.

Wie Ulrich Wagner vom Landratsamt mitteilt, ist die Klage bereits abgewiesen worden. Für ihn und Dr. Meins steht im übrigen fest: Auch wenn es sich um ein privilegiertes Vorhaben eines Landwirts gehandelt hätte, wäre der Umbau nicht genehmigungsfähig gewesen.

Der vom Ehepaar Hugel geschaffene Pferdestall wird geduldet. "Inwieweit wir eine Beseitigung des ungenehmigten Stalles betreiben werden, werden wird zu gegebener Zeit entscheiden", sagt der Justiziar. Um die Beseitigung des Wohnhauses samt Keller und Carport komme man aber nicht umhin. "Wenn wir so was dulden würden, dann könnte im Außenbereich künftig jeder machen, was er will", betont Dr. Meins, für den eines ganz eindeutig feststeht: "Das, was die Eheleute Hugel errichtet haben, ist ein Schwarzbau."