Wegen 140 Einzelfällen des Drogenhandels hat das Landgericht am Freitag einen 57-jährigen Mann aus Bayreuth zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die zweitägige Verhandlung galt als spektakulär, da es sich bei dem Angeklagten um einen der führenden Köpfe der örtlichen Rauschgiftszene handelte.
Der Mann hatte in Sachen Crystal Speed jahrelang eine Schlüsselrolle in der Stadt eingenommen. Staatsanwalt Michael Hofmann sprach von einem guten Tag für Bayreuth, die Verurteilung des 57-Jährigen habe Folgen für die Sicherheit in der gesamten Stadt. Sämtliche Polizeistreifen hätten ihm bereits bestätigt, dass Bayreuth seit dem 18. März sicherer geworden ist.
An diesem Tag wurde der Mann nach einer Großrazzia in der Drogenszene festgenommen. Mehrere Häuser und Wohnungen wurden damals durchsucht, mit dem Angeklagten wurde auch dessen 20-jährige Freundin verhaftet. Dem Angeklagten wurden 34 Fälle des unerlaubten Handeltreibens in nicht geringer Menge und 106 Fälle des gewerbsmäßigen Handels mit Drogen nachgewiesen. Dahinter stecken rund 700 Gramm Crystal Speed sowie eine nicht unerhebliche Menge Haschisch. Rechnerisch soll der Mann damit einen Gewinn von fast 68.000 Euro gemacht haben.
Die Summe steht allerdings nur auf dem Papier. Sichergestellt wurden bei dem Angeklagten damals gut 10.000 Euro, das Gericht ordnete in seinem Urteil vorsorglich den Verfall von 24.500 Euro an.
Staatsanwalt Michael Hofmann hatte zuvor eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten, Verteidiger Karten Schieseck aus Bayreuth von vier Jahren und neun Monaten gefordert. Die Anträge lagen deshalb so nah beieinander, da das Gericht unter Vorsitz von Michael Eckstein zum ersten Mal seit Jahren einen sogenannten Deal mit dem Angeklagten eingegangen war. Inhalt dieser durchaus zulässigen Übereinkunft zwischen allen Prozessbeteiligten war, dass der Angeklagten reinen Tisch macht, sämtliche Vorwürfe ohne wenn und aber einräumt, komplett mit seiner kriminellen Vergangenheit bricht und das Gericht dafür eine Strafe von viereinhalb bis fünfeinhalb Jahren in Aussicht stellte.
So geschah es dann auch.
Lediglich Verteidiger Schieseck hatte zusätzlich wegen der Alkoholsucht seines Mandanten eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gefordert. Er sei mittlerweile an einem Punkt angelangt, an dem er nicht mehr weiter weiß, hatte der Angeklagte zuvor eindrucksvoll zu Protokoll gegeben.
Das schonungslose Offenlegen der Vergangenheit seines Mandanten sei auch ein Hilfeschrei, begründete Schieseck seinen Antrag. Ziel seines Mandanten sei es, sich für den Rest seines Lebens straffrei zu führen. Dafür sei aber eine Therapie notwendig. Das Gericht sah dafür keinen Anlass, da die Drogendelikte nicht unbedingt mit der Alkoholsucht des Angeklagten in Zusammenhang zu bringen waren. Der vorsitzende Richter Eckstein schlug stattdessen vor, die letzten zwei Jahre der verhängten Strafe in einer sogenannten sozialtherapeutischen Einrichtung zu vollstrecken.
Aufgeflogen waren der Angeklagte und eine ganze Reihe weiterer Tatverdächtiger, die teilweise bereits verurteilt sind oder noch auf ihren Prozess warten, weil sich einer der Beteiligten zum Ausstieg aus der Szene entschlossen hatte und sich als Kronzeuge zur Verfügung stellte. Bei dem 57-Jährigen wurde außerdem eine frühere Haftstrafe von sechs Monaten in das Urteil einbezogen. Insgesamt hatte der Mann 23 Vorstrafen auf seinem Konto. Er saß bereits wegen schwerer Gewaltdelikte mehrere Jahre ein.