Gericht verneint Tötungsabsicht: Warum der Angeklagte für den tödlichen Schlag auf der Baustelle aber trotz Provokation keine Bewährung bekommen kann.
Als der Verteidiger eine Bewährungsstrafe fordert, geht ein Raunen durch den Gerichtssaal: Das wollen die Bekannten des Getöteten aus Kasendorf nicht hören. Der Angeklagte, der auf einer Baustelle in Großheirath mit seiner Schaufel ihren Freund erschlagen hat, soll so billig davonkommen?
Eine Stunde Wartezeit
Nach den Plädoyers von Rechtsanwalt Till Wagler und Oberstaatsanwalt Martin Dippold müssen die Zuhörer und der Angeklagte am Mittwoch eine Stunde warten. So lange braucht die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Coburg zur Beratung. Dann verkündet Vorsitzender Richter Christoph Gillot das Urteil: vier Jahre Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Bewährung, so Gillot, sei nicht drin gewesen. Die Kammer müsse neben dem Handlungsunrecht mit dem Augenblicksversagen des Täters auch das Erfolgsunrecht mit den Folgen der Tat berücksichtigen. Denn: "Es ist ein Mensch gestorben, und es wurde Leid über die Familie des Opfers gebracht."
Das Tatgeschehen ist im Prozess weitgehend aufgeklärt worden. An jenem 22. Juni - es war ein heißer Tag - wird auf der Baustelle des Coburger Haustechnikspezialisten Max Carl KG asphaltiert und gepflastert. Der Streit beginnt nach Überzeugung des Gerichts, weil der Kasendorfer Vorarbeiter (55) glaubt, der Lastwagen, der Beton für die Pflasterer anliefert, sei über den frischen Asphalt gefahren. Was offenbar nicht stimmt. Er nimmt sich die Lkw-Fahrerin ("Ich bin außen rumgefahren") und den Kollegen des Angeklagten zur Brust. Sie lassen ihn schimpfen - und lassen ihn stehen. Der Kasendorfer ist nicht zu beruhigen und geht auf den 38-Jährigen los: ein Schlag ins Gesicht, die Brille fällt runter - und die Situation eskaliert. Der Pflasterer holt mit der Spitzschaufel aus. Ein Rückhandschlag, und der eiserne Stielansatz zertrümmert den Schädel des Opfers, das am 2. Juli stirbt.
Vorwürfe ungerechtfertigt
Oberstaatsanwalt Dippold geht von Totschlag in einem minderschweren Fall aus. Er plädiert auf fünf Jahre Gefängnis und wirft dem Angeklagten vor: "Es war ihm schlichtweg egal, was passiert, als er mit der Schaufel zuschlug." Jedoch seien die Gesamtumstände in einer emotional aufgeladenen Situation - mit den ungerechtfertigten Vorwürfen - für den Pflasterer demütigend gewesen.
Der Kasendorfer habe damit rechnen müssen, dass sich sein Kontrahent wehrt. "Eine Notwehrsituation lag aber nicht vor", so Dippold. Der Täter hätte sich nicht zu dem Schlag hinreißen lassen dürfen.
Der Verteidiger aus Kronach kritisiert, dass sich die Zeugen teilweise an das Motto "Über einen Toten sagt man nichts Schlechtes" gehalten hätten. Nach seiner Ansicht seien "ein Heißsporn" und sein Mandant, "ein ruhiger Mann", aneinandergeraten. Der Angeklagte habe nicht nachgedacht und im Zustand heftiger Erregung zugeschlagen. Das sei "nicht zu entschuldigen", aber es liege eben kein Tötungsvorsatz vor, sondern "ein Augenblicksversagen mit fatalen Folgen". Der Angeklagte, "der sich vorher nie etwas zuschulden hat kommen lassen", leide selbst unter der Tat.
"Habe ich nicht gewollt"
Wagler beantragt wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall eine Strafe von zwei Jahren mit Bewährung. Sein Mandant erklärt: "Mir tut das Ganze leid, das habe ich nicht gewollt."
Nach "umfassender Prüfung" verneint die Kammer einen Tötungsvorsatz. Dafür spricht nach Ansicht des Gerichts, dass der Angeklagte zunächst versucht habe, den Kasendorfer zu beruhigen, und auch nur einmal zugeschlagen habe.
Für den minderschweren Fall, so der Vorsitzende, reiche die Provokation durch das Opfer allein nicht aus: "Es war keine schwere Beleidigung oder Misshandlung." Dazu komme man - "mit Ach und Krach" - erst durch die Gesamtschau: Es sei eine untypische Tat für den Angeklagten gewesen, man müsse seine bisheriger Straffreiheit, sein Geständnis, seine Schuldeinsicht und seine Reue sehen.
Nicht rechtskräftig
Nach dem Urteil wird der 38-Jährige in die JVA Kronach zurückgebracht. Der Haftbefehl bleibt laut Gerichtsbeschluss in Kraft. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Staatsanwalt und Verteidiger behalten sich vor, in Revision zu gehen.
Was heißt da so billig??
Das ist Sandard bei uns im Staat. Wenn ich an Silvester von der Couch aufstehe, an meinen Gewehrschrank gehe, eine Waffe herausnehme, ans Fenster gehe, anlege und ein 11-jähriges Mädchen abknall, das einfach nur draußen rumsteht, dann gibts auch nur 12 Jahre...
Im aktuellen Fall soll der Angeklagte ja provoziert worden sein, was natürlich seine Tat in keinster Weise rechtfertigt. Aber da ist es in unserem Staat schon gut möglich, dass da ein Auge zugedrückt wird. Ich halts auch nicht für richtig, ist halt so. Wir brauchen uns aber dann auch nicht zu wundern, dass neu zu uns ins Land gekommene Menschen sich dadurch geradezu aufgemuntert fühlen Gesetze zu brechen, weil allzu viel hat man von unserem Staat ja nicht zu befürchten.
Haben Sie schon Mal eine Justizvollzugsanstalt von innen gesehen? Falls nein, dann schauen Sie sich am Tag der offenen Tür einmal eine solche an. "Nur" 12 Jahre oder 4 Jahre? Was bringt es den Opfern, wenn man die Täter länger einsperrt? Dass härtere Strafen nicht abschrecken, sieht man am Beispiel USA.
Ein einziger Schlag, unglücklicherweise tödlich, ein bisher unbescholtener Angeklagter, der aggressiv angegriffen wurde, eine Prognose, die sicherlich keine Wiederholung ähnlicher Taten erwarten lässt. Und dafür 4 Jahre in den Bau ohne Bewährung? Hat sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren geändert, hab ich was verpasst? Oder hat sich das Gericht von den Bekannten des Kasendorfers im Gerichtssaal beeindrucken lassen?