Weil er zum wiederholten Mal beim Schwarzfahren im Regionalzug von Kulmbach nach Neuenmarkt erwischt wurde, muss ein 24-jähriger Auszubildender aus dem nördlichen Landkreis jetzt hinter Gitter.
Der junge Mann war im April dieses Jahres in nicht einmal 14 Tagen gleich drei Mal ohne Ticket im Zug erwischt worden.
Weil er schon mehrfach wegen Schwarzfahrens, oder wie es im Gesetz heißt, wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt wurde und deshalb auch noch eine Bewährung offenstand, sah Amtsrichterin Sieglinde Tettmann keine andere Wahl, als eine, wenn auch relativ kurze Haftstrafe auszusprechen.
Er habe damals in Kulmbach ein Praktikum absolviert und wollte nach Hause fahren, sagte der Angeklagte. Geld hatte er nicht, auch nicht die paar Euro, die der Zug gekostet hätte. "Ich möchte gar nicht wissen, wie oft sie schwarz gefahren sind und dabei nicht erwischt wurden", sagte die Richterin.
Geldstrafe und Bewährung In den vergangenen zwei Jahren wurde der junge Mann jeweils wegen zahlreicher Schwarzfahrten verurteilt.
Einmal zu einer Geldstrafe von 1600 Euro (80 Tagessätze zu jeweils 20 Euro), das andere Mal im März 2013 zu vier Monaten auf Bewährung. Dem letzten Urteil liegen gleich neun Schwarzfahren zugrunde, und genau aus diesem Urteil stammt auch die Bewährung, die eigentlich noch bis zum Jahr 2016 läuft.
Die drei Zugbegleiter, die den Angeklagten gestellt hatten, konnten sich nicht mehr detailliert daran erinnern. Einmal soll der 24-Jährige gesagt haben, er habe seine Schülerkarte vergessen, ein anderes Mal will er die Zeitkarte verloren haben.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte sogar eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung beantragt.
Der 24-Jährige zeige zwar Einsicht und Verständnis, doch habe er sich mittlerweile zum wiederholten Male strafbar gemacht.
Bitte um Milde Der Angeklagte selbst bat um eine Bewährungsstrafe und forderte das Gericht auf, noch einmal ein Auge zuzudrücken.
Richterin Sieglinde Tettmann verhängte schließlich die Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung, zusätzlich muss der junge Mann die Kosten des Verfahrens tragen.
Die Fahrten seien notwendig gewesen, der Schaden sei gering und der Angeklagte zeige Einsicht, begründete die Richterin das Strafmaß. Eine Bewährung sei aber aufgrund der einschlägigen Vorstrafen nicht mehr möglich. Für die Richterin war es völlig unverständlich, wie man sich so oft der gleichen Tat schuldig machen könne. Der Angeklagte habe mit seiner Ausbildung eine Perspektive, er habe Ansprechpartner in der Familie und im Betrieb, die er um Rat hätte fragen können. Da sei es einfach nicht nachzuvollziehen, dass man immer wieder schwarz mit dem Zug fährt.
Es sei einfach nicht nachzuvollziehen, dass man immer wieder schwarz mit dem Zug fährt, belegt diese Richterin eine umfassende soziale Inkompetenz. Ein junger Mann in Ausbildung wird vom ausbildenden Betrieb mit einem zu geringen Einkommen an der Ausübung seines Grundrechts auf Mobilität gehindert, die Fahrten seien sogar "notwendig" gewesen, hält die Richterin fest, und dann kann sie nicht nachvollziehen, warum er genötigt ist schwarzzufahren?? Also, ICH kann da SEHR GUT nachvollziehen!
Ich kann nur nicht nachvolliehen, was die angebliche "Perspektive" seiner Ausbildung sein soll, wenn er immer wieder schwarzfahren MUSS und staatlicherseits ins Gefängnis gesteckt werden wird, obwohl er alles richtig macht! Ich kann nicht nachvollziehen, was "Ansprechpartner in der Familie und im Betrieb" mit der Sache zu tun haben sollen, in der es um die JEDEM individuellen Grundrechtsträger zustehenden Grundrechte geht, und ich weiß nicht, was ein "Rat" helfen soll, wenn einfach Geld - Einkommen für ihn selbst - gebraucht wird??
An Deiner Stelle, junger Mann, würde ich jetzt vom Grundgesetz-Artikel 20 Absatz 4, dem Widerstandsrecht Gebrauch machen, denn dieser Unrechtsstaat versucht nicht nur Dich (und andere Azubis) systematisch in den Knast zu treiben, sondern auch auf Grundsicherung angewiesene Rentner_innen und natürlich die extrem ausgepressten und gesellschaftlich nahezu völlig exkludierten Hartz IV-Beziehenden, weswegen auch ich seit mehr als 5 Jahren schwarzfahre, weil bei 19,90 Euro für den ÖPNV im Hartz IV-Regelbedarf ein "Sozialticket" zum Preis von 55,90 Euro nicht bloß eine Verarschung, sondern eine zynische Verhöhnung meiner Menschenwürde und all derer, die in Mainz noch auf Hartz IV angewiesen sind, darstellt!
Die Misshandlung, die der Staat an Dir und mir und so vielen Millionen anderen Betroffenen begangen hat, ist DIE Gelegenheit für die Revolution! Denn "andere Abhilfe" IST nicht in Sicht, wenn selbst eine Richterin Dich auslacht und verarscht!
KÄMPFE!!!