Ein 43-Jähriger aus dem Landkreis Kulmbach muss ins Gefängnis. Er war mit Crystal Speed erwischt worden, das er in Tschechien erworben hat. Der Verurteilte, der unter Bewährung stand, überraschte am Montag mit einem Geständnis.
Das umfangreiche Geständnis vor der Kammer des Bayreuther Landgerichts kam erst im zweiten Anlauf. Beim ersten Prozesstermin Anfang September hatte ein 43-Jähriger aus dem Landkreis Kulmbach noch vehement bestritten, in Tschechien 30 Gramm Crystal Speed gekauft und das Betäubungsmittel nach Deutschland eingeführt zu haben.
Der Angeklagte hatte vor zwei Monaten ein Geständnis angekündigt, dann aber auch zur Überraschung seines Verteidigers einem 40-jährigen Kroaten die Schuld in die Schuhe geschoben. Auf dessen Drängen hin sei er mit nach Tschechien gefahren, wo sich der Kroate in Asch das Suchtmittel besorgt habe, hatte der Mann aus dem Landkreis Kulmbach damals erklärt.
Eine Lügengeschichte Er hat dem Gericht eine Lügengeschichte aufgetischt. Bei der Neuansetzung des Prozesses vor dem Landgericht Bayreuth am Montag, zu der zahlreiche Zeugen geladen waren, machte der 43-Jährige gleich zu Beginn reinen Tisch. Das Crystal Speed, das die Polizei Anfang Januar bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle auf der Autobahn 9 in seinem Wagen entdeckt hatte, habe nicht seinem Bekannten, der am Steuer des Audi saß, sondern ihm selbst gehört.
Er habe die Droge Ende November 2011 in Asch erworben.
"Warum ist das Geständnis nicht früher gekommen?", fragte der Vorsitzende Richter der Landgerichtskammer, Michael Eckstein, der deutlich machte, dass so eine Vielzahl von Zeugen nicht hätte geladen werden müssen. Eine Erklärung dafür blieb ihm der Angeklagte jedoch schuldig.
Der 43-Jährige gab zu, über zweieinhalb Jahre lang Crystal Speed konsumiert zu haben. Er sei beruflich überfordert gewesen, habe zum Suchtmittel gegriffen, das zu einer Leistungssteigerung geführt habe.
Haus des Bruders durchsucht Mit der Mär, dass ihn sein Bruder anfangs mit Crystal Speed versorgt habe, räumte er auf. Das hatte er im September behauptet, weshalb das Haus des Bruders noch am Tag der Gerichtsverhandlung durchsucht worden war.
"Ich war für drei bis vier Stunden in U-Haft. Das Drogendezernat hat unser Haus auf den Kopf gestellt. Das Gerücht, das ich mit Drogen zu tun habe, hat in unserem Dorf schnell die Runde gemacht. Da bist du gesellschaftlich fast tot", sprach der Bruder gestern im Zeugenstand über die fatalen Folgen der falschen Anschuldigung.
Kein minder schwerer Fall Der Beschuldigte nimmt, wie er dem Gericht wiederholt versicherte, keine Betäubungsmittel mehr zu sich. Was Gutachter Josef Steinmann für glaubhaft hielt.
Er teilte mit, dass ein Drogenscreening im Sommer keine Auffälligkeiten gezeigt habe. Eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt hielt Steinmann daher auch für nicht erforderlich.
Der 43-Jährige muss also nicht auf Entzug, sondern in den Knast. Die Bayreuther Landgerichtskammer verurteilte ihn wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Bei einer Menge von 30 Gramm könne nicht mehr von einem minder schweren Fall die Rede sein, sagte Vorsitzender Richter Michael Eckstein, der in seiner Urteilsbegründung darauf verwies, dass der Verurteilte zur Tatzeit unter Bewährung stand.
Verteidiger will "mildes Urteil" Drei Jahre und neun Monate hatte Oberstaatsanwalt Ernst Schmalz gefordert, Verteidiger Lutz Libbertz aus München das Gericht um ein "mildes Urteil" gebeten. Sein Mandant sei entweder ein Dilettant oder habe zur Tatzeit stark unter Drogeneinfluss gestanden. "Er hatte das Crystal Speed Wochen nach dem Kauf noch im Auto. Dümmer geht es doch gar nicht", sagte Libbertz. Seinem Mandanten wurde jetzt am Bayreuther Landgericht deutlich vor Augen geführt, dass so eine Dummheit von deutschen Gerichten hart bestraft wird.