Mit Bolzenschussgerät bedroht

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Weil er seine damalige Freundin mehrfach geschlagen und misshandelt hat, ist ein 31-Jähriger gestern zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt worden. Das Urteil fiel vor allem wegen seiner zahlreichen Vorstrafen so hoch aus. Symbolbild: Maurizio Gambarini/dpa
Weil er seine damalige Freundin mehrfach geschlagen und misshandelt hat, ist ein 31-Jähriger gestern zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt worden. Das Urteil fiel vor allem wegen seiner zahlreichen Vorstrafen so hoch aus. Symbolbild: Maurizio Gambarini/dpa

Ein Handwerker aus dem Landkreis muss wegen Körperverletzung und Fahrens ohne Führerschein für 13 Monate ins Gefängnis.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine frühere Freundin unter anderem mit einem Bolzenschussgerät bedroht und verletzt hat. Der Angeklagte hatte die Tat bis zuletzt bestritten. Wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss der 31-jährige Mann aus dem Landkreis Kulmbach jetzt für 13 Monate hinter Gitter.


Gegen die Wand gestoßen

In der Anklage hatte Staatsanwalt Roland Köhler dem Mann vorgeworfen, die gleichaltrige Frau misshandelt und verletzt zu haben. Sogar die Küchenzeile in der gemeinsamen Wohnung sei dabei einmal beschädigt worden. Nur wenige Tage später soll er die Frau so heftig gegen eine Wand gestoßen haben, dass die Frau etliche Verletzungen davon trug. Schwerwiegendster Vorwurf waren Schläge mit einem Bolzenschussgerät.
Nicht nur, dass der Mann mit der Waffe fünf bis zehn Mal gegen die Frau geschlagen hatte, danach soll er ihr das Gerät mehrere Minuten lang an den Kopf gehalten und sie mit dem Tod bedroht haben.
Die Frau habe sich selbst mit dem Bolzenschussgerät verletzt, sagte dagegen der Angeklagte. Die drogensüchtige Ex-Freundin habe unter Wahnvorstellungen gelitten und sich damals selbst das Leben nehmen wollen. Die Angriffe seien auch in den anderen Fällen stets von der Frau ausgegangen, er habe sich nur zur Wehr gesetzt.
In ihrer Zeugenaussage hatte die Frau dagegen angegeben, dass sie vom Angeklagten oft geschlagen worden sei, besonders dann, wenn der Mann betrunken war. Die Frau räumte ein, Crystal konsumiert zu haben, auch einen Selbstmordversuch gab sie zu.
Die Sache mit dem Bolzenschussgerät habe aber tatsächlich so stattgefunden. Sie sei danach in panischer Angst um ihr Leben querfeldein zum Haus ihres Vaters gerannt. Mehrere Personen aus ihrem Umfeld hätten die Verletzungen, unter anderem eine Platzwunde unter dem Auge gesehen. So habe sie ihr Bruder auch zu der Anzeige gedrängt. Bei der Aufnahme hatte auch eine Polizistin die heftigen Verletzungen attestiert. Wenn die Frau die Anzeige später wieder zurücknehmen wollte, dann nur aus purer Angst. Der Angeklagte hatte gedroht, die Frau umzubringen, wenn er "in den Knast" muss.
Staatsanwalt Köhler forderte in seinem Plädoyer eine Gefängnisstrafe von eineinhalb Jahren. Der Angeklagte sei gleich mehrfach gegen die Frau tätlich geworden, er ist mehrfach vorbestraft, darunter auch einschlägig, und er hat eine offene Bewährung.
Verteidiger Johannes Driendl aus Bayreuth machte dagegen geltend, dass sein Mandant ein geordnetes Leben führe und stets einer Arbeit nachgegangen sei. Das Opfer sei damals drogenabhängig und psychisch labil gewesen, damit habe sein Mandant nicht umgehen können. Driendl bezeichnete deshalb eine Freiheitsstrafe von einem Jahr als ausreichend.


Er war schon in Haft

Richterin Sieglinde Tettmann urteilte schließlich auf ein Jahr und ein Monat. Das Opfer habe einen überaus glaubwürdigen Eindruck gemacht und sogar den eigenen Drogenkonsum eingeräumt. Aufgrund der schwierigen Beziehung und der Verletzungen im unteren Bereich ging die Richterin "wenn auch mit Bedenken" sogar von einem minderschweren Fall aus. Wenn der Angeklagte trotzdem ins Gefängnis muss, dann vor allem wegen der insgesamt zehn Vorstrafen. Teilweise hatte er sogar schon Haftstrafen verbüßt.
Außerdem darf der Angeklagte vor dem Ablauf von zwei Jahren keinen neuen Führerschein beantragen. Hintergrund ist, dass er viele Monate lang mit einem Kleinkraftrad innerhalb des Landkreises von seiner Wohnung zu seinem Arbeitsplatz gefahren war, ohne einen Führerschein zu besitzen. Das Gericht ging dabei von exakt 101 Fällen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aus. Die Strafe dafür wurde in das gestrige Urteil bereits einbezogen.