Wegen eines Wasserschadens beleidigte und bedrohte ein 39-jähriger Mann den Eigentümer seiner Wohnung. Dafür muss er jetzt eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen.
Wegen eines Wasserschadens in seiner Wohnung war ein 39-jähriger Mann aus Kulmbach heftig mit seinem Vermieter aneinander geraten. Er beleidigte ihn auf übelste Art und Weise und drohte sogar, ihm die Kehle durchzuschneiden.
Ganz schön sauer gewesen
Das ließ sich der Vermieter, ein 34-jähriger Makler aus Burgkunstadt, nicht gefallen und erstattete Anzeige. Wegen Beleidigung und Bedrohung wurde der 39-Jährige am Donnerstag am Amtsgericht Kulmbach zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro, also insgesamt 600 Euro, verurteilt.
Er habe es nicht so gemeint, sondern ganz anders, sagte der arbeitslose Angeklagte. Immerhin räumte er offen ein, dass er ganz schön sauer gewesen sei. Schließlich habe er einen Wasserschaden in seiner Wohnung gehabt, an den Wänden hätten sich bereits Schimmelflecken gebildet.
Deshalb laufe bereits ein Verfahren vor dem Zivilgericht.
Beleidigungen auch per Mail
Die Handwerker seien bereits mit Trockengeräten in der Wohnung gewesen, sagte der Eigentümer. Auch ein Gutachter der Versicherung sei beauftragt gewesen. Allerdings sei der Angeklagte mit nichts zufrieden gewesen. 22 Sprachnachrichten voller Beleidigungen habe er auf seiner Mailbox vorgefunden.
Als der Mieter dann die Handwerker kurzerhand rauswarf, sei es ihm zu viel geworden und er habe die Anzeige erstattet. Nicht zuletzt habe er es mittlerweile mit der Angst zu tun bekommen, da sich der Angeklagte nach seiner Familie erkundigt habe.
Mehrmals entschuldigt
Das habe er doch nur getan, um schnellere Hilfe zu bekommen, stellte der Angeklagte klar.
Er habe sich bereits mehrfach entschuldigt, außerdem habe er ohnehin längst die Kündigung erhalten und müsse seine Wohnung demnächst räumen.
"Ich kenne den Angeklagten schon länger und weiß, dass er ziemlich aufbrausend ist", sagte der Polizeibeamte, der die Anzeige in der Dienststelle aufgenommen hatte.
Auch eine noch ganz frische Eintragung in seinem Vorstrafenregister hatte der Mann. Er war erst im März des vergangenen Jahres wegen versuchter Erpressung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er einer Spielhallenbetreiberin in Kulmbach ein Drogengeschäft anhängen wollte.
Freiheitsstrafe im Raum
Staatsanwältin Irena Scrag forderte in ihrem Plädoyer die letztlich verhängte Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro.
Auch wenn der Angeklagte die Tat nicht offen einräumen wollte, sei er doch durch die Aussage des Vermieters überführt.
Diese Meinung vertrat auch Richterin Sieglinde Tettmann. Vor dem Hintergrund eines heftigen Mietstreits hätte sich der Angeklagte nicht dazu hinreißen lassen dürfen, den Vermieter so schwer zu beleidigen. "Sie müssen lernen, sich zu beherrschen", sagte die Richterin zum Angeklagten. Bei einer erneuten Verurteilung könne wegen Beleidigung eine Freiheitsstrafe im Raum stehen.