Im Prozess gegen die Metall-Diebe forderte die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten für den Drahtzieher. Für Mittwoch wird das Urteil erwartet.
Im Prozess um die Metalldiebstähle vom Betriebsgelände eines Kulmbacher Unternehmens Ende 2011, Anfang 2012, soll der Hauptangeklagte 27-Jährige zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das hat die Staatsanwaltschaft am zweiten Verhandlungstag beantragt. Für den mitangeklagten 24-jährigen Kulmbacher forderte Anklagevertreter Florian Losert eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Dem dritten Angeklagten, einem 47-Jährigen aus Münchberg, konnte nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Verteidigung keine Mittäterschaft nachgewiesen werden, so dass beide Seiten einen Freispruch forderten.
15 Vorstrafen hat der 27-Jährige, 15 Mal wurde er bereits verurteilt, darunter mehrere Male wegen Eigentumsdelikten. Zuletzt schickte ihn die erste große Strafkammer des Bayreuther Landgerichts vor ziemlich genau einem Jahr wegen einer umfangreichen Straftatenserie für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.
Hauptgrund dafür war eine beispiellose Einbruchserie in Sportheime des Kulmbacher Landes, bei denen er und seine damaligen Mittäter Beute in fünfstelliger Höhe machten.
Bisher hatte die Justiz für den Angeklagten, der in Fußfesseln vor den Richtern sitzt, einen Entlassungszeitpunkt für Juni 2019 ausgerechnet. Nun wird es wohl noch später werden. Immerhin wurde eine Teilstrafe aus dem Urteil vom Oktober 2013 in die jetzige Forderung einbezogen.
Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass die drei Angeklagten bei der Kulmbacher Firma, bei der sie auch beschäftigt waren, regelmäßig Metallreste beiseite geschafft und an eine Recyclingfirma in Kronach weiterverkauft haben.
Der 27-Jährige, der damals im Gegensatz zu den anderen beiden Angeklagten schon nicht mehr für den Verarbeitungsbetrieb tätig war, soll den 24-jährigen Mitangeklagten angestiftet haben, die Reste regelmäßig während der Nachtschicht einzusammeln, in einem Karton zu verpacken und an einen Zaun des Fabrikgeländes abzustellen. Dort soll der Hauptangeklagte den zehn Kilogramm schweren Karton dann zu mitternächtlicher Stunde abgeholt und weiterverkauft haben. Fast 12 000 Euro soll der Hauptangeklagte binnen sechs Monaten erlöst haben, mit bis zu 5000 Euro davon soll der 24-Jährige entlohnt worden sein.
Von wem die Initiative ausgegangen war, das lasse sich nicht mehr klären, sagte der Staatsanwalt. Er plädierte auf zwölffachen gewerbsmäßigen Diebstahl in besonders schwerem Fall. Zu Gute hielt er den beiden Angeklagten ihr Geständnis, zu Lasten beider das planvolle Vorgehen.
Die Forderungen fallen deshalb so unterschiedlich aus, weil der Ältere der beiden erst durch die Angaben des Jüngeren dingfest gemacht werden konnte und weil der Jüngere sowohl bei der Tatausführung als auch bei der Entlohnung eine untergeordnete Rolle spielte. Außerdem wurden beim Hauptangeklagten gleich mehrere Vorstrafen in das Urteil einbezogen und eine Gesamtstrafe gebildet.
Schwere Geschützte fuhr der Verteidiger des Hauptangeklagten, Rechtsanwalt Andreas Piel aus Kulmbach, gegen die Staatsanwaltschaft auf. Die Anklagevertretung habe das Verfahren nur deshalb so hoch gehängt, weil sie keine Revision gegen das hohe Urteil bei den Sportheimeinbrüchen durchsetzen konnte.
Der Verteidiger sah eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten als absolut ausreichend für seinen Mandanten an.
Für den jüngeren der beiden Angeklagten plädierte Verteidiger Wolfgang Schwemmer aus Bayreuth zwar auf schuldig, forderte aber gleichzeitig, von einer Strafe abzusehen. Grund dafür: die Kronzeugenregelung. Nur durch die umfangreichen Angaben seines Mandanten habe der 27-Jährige überhaupt erst angeklagt werden können.
Das Urteil soll bereits am Mittwoch verkündet werden.