Mann misshandelte und vergewaltigte 16-jährige Freundin - Sie leidet noch heute

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Symbolbild: Benedikt Borst
Symbolbild: Benedikt Borst

Ein junger Mann, der seine Freundin misshandelt und vergewaltigt hat, kommt um eine Gefängnisstrafe noch einmal herum. Allerdings wird ein "Warnschuss-Arrest" fällig. Damit will das Kulmbacher Jugendgericht verhindern, dass er noch einmal straffällig wird.

Wegen der Vergewaltigung und Körperverletzung seiner damaligen Freundin hat das Amtsgericht am Mittwoch einen 19-jährigen Mann aus dem Kulmbacher Landkreis zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Christoph Berner sah es als erwiesen an, dass der Arbeiter im Oktober des vergangenen Jahres seine erst 16 Jahre alte Freundin nicht nur misshandelt, sondern auch schwerwiegende sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen hat. Als Motiv gab der junge Mann Eifersucht an.

"Ich stech dich ab"

Zunächst gab es bei der Ankunft vor der gemeinsamen Wohnung einige Ohrfeigen, dann schlug der Angeklagte der jungen Frau mit der Hand ins Gesicht. Doch damit nicht genug. In der Wohnung fiel er dann über seine Freundin her, versuchte ihr mehrfach zunächst das T-Shirt, später die Hose auszuziehen. Letzteres war ihm erst dann gelungen, als er die junge Frau zu Boden gestoßen hatte. Dort nahm er trotz heftiger Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vor, packte sie am Hals, drohte, sie zu erwürgen, und warf einen Stuhl auf sie. Als der Lebensgefährte der Mutter die Situation erkannte, wollte er den Angeklagten aus der Wohnung werfen. Ihn bedrohte der junge Mann mit einer Schere und schrie: "Ich stech´ dich ab." Sogar eine leichte Schnittverletzung soll der Lebensgefährte der Mutter erlitten haben.

Für das Gericht war es in der Hauptverhandlung gar nicht so einfach, aus dem Angeklagten etwas herauszubekommen. Der junge Mann gab sich wortkarg, berichtete von knapp zwei gemeinsamen Jahren, aber auch von immer wiederkehrenden Streitigkeiten, bei denen er seine Freundin auch regelmäßig geschlagen habe. Warum, das wusste er angeblich nicht mehr.

Zur Tat selbst sei es gekommen, weil er glaubte, dass die Freundin per Handy mit anderen Männern kommuniziert. "Ich habe sie erwischt, wie sie anderen etwas geschrieben hat", sagte er. Den entscheidenden Punkt der Anklage, die Vergewaltigung, räumte er erst nach langem hin und her ein. Davon war aber abhängig, ob die junge Frau aussagen muss, oder nicht. Sie musste also nicht und konnte erleichtert wieder die Heimfahrt antreten. Vorher hatte sich der Angeklagte noch bei der Frau entschuldigt. Sie hatte noch am Tattag die Beziehung zu dem Angeklagten beendet und lehnt bis heute jeden Kontakt ab.

Die brutalen Schläge gab der Angeklagte offen zu. Er konnte allerdings auch nicht anders, denn ein ärztlicher Untersuchungsbericht hatte der Frau unter anderem Verletzungen am Handgelenk, am Hals und am Oberkörper attestiert. Schlimmer sind allerdings die psychischen Folgen für die junge Frau. Sie leidet seit der Tat unter anderem immer wieder an erheblichen Kopfschmerzen und Alpträumen. Ob der Angeklagte den Lebensgefährten der Mutter tatsächlich mit der Schere verletzt hatte, konnte das Gericht allerdings nicht mehr klären und stellte diesen Punkt kurzerhand ein.

Von schwierigen familiären Verhältnissen, schulischen Defiziten und Heimaufenthalten sprach der Vertreter der Jugendgerichtshilfe. Schon zwei Mal sei der Angeklagte aus Schulen und einschlägigen Fördereinrichtungen geflogen, was auf eine verzögerte Entwicklung und auf Reiferückstände schließen lasse.

Noch einmal Bewährung

Staatsanwalt Matthias Burkhardt beantragte deshalb wegen Körperverletzung, Vergewaltigung und Bedrohung eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Verteidiger Werner Brandl aus Kulmbach forderte dagegen nur eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung. Sein Mandant habe durch das Geständnis dem Opfer die Aussage erspart, so der Verteidiger. Brandl sprach unter anderem von einer Spontanität im persönlichen, intimen Bereich und von einer Vergewaltigung, die im Grenzbereich anzusiedeln sei.

Das Urteil des Schöffengerichts unter Vorsitz von Christoph Berner lautete dann auch auf ein Jahr mit Bewährung. "So geht man mit einer Frau nicht um", sagte der Vorsitzende und sprach von einem entwürdigenden Geschehen. Er erinnerte allerdings auch daran, dass es bei einer Jugendstrafe nicht um "schuld- und tatangemessen", sondern um eine erzieherische Wirkung geht, um künftig ein straffreies Leben führen zu können.
Deshalb legte das Gericht auch eine Reihe von Auflagen fest. Dazu gehören ein sogenannter Warnschuss-Arrest von zwei Wochen und 70 Stunden gemeinnützige, unentgeltliche Arbeit. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, außerdem wird dem Angeklagten ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.