Ein 32-Jähriger aus dem Landkreis Kulmbach machte seiner Freundin das Leben zu Hölle. Dafür muss er sechs Monate ins Gefängnis.
Er hat seine damalige Lebensgefährtin immer wieder bedroht und geschlagen. Auch gegenüber einem Kumpel war ein 32-Jähriger aus dem Landkreis
Kulmbach nicht gerade zimperlich und verpasste ihm einen Faustschlag mitten ins Gesicht, so dass der Mann eine Woche lang unter Schmerzen litt. Als Quittung dafür muss der Beschäftigte einer Sicherheitsfirma jetzt für sechs Monate ins Gefängnis.
Dauergast vor Gericht
Dabei dürfte es aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht bleiben. Seit den Taten vom Mai vergangenen Jahres, die dem Urteil zugrunde liegen, hat die Staatsanwaltschaft bereits fünf neue Anklagen erhoben. Der 32-Jährige wird also auch in den kommenden Wochen und Monaten Dauergast am Kulmbacher Amtsgericht sein.
Am 1. Mai 2015 hatte der Angeklagte einem Bekannten so heftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen, dass der Mann ein blaues Auge erlitt.
Den Grund für den Ausraster wusste keiner der Beteiligten mehr, beide hatten zuvor heftig dem Alkohol zugesprochen.
Deutlich schwerer dürfte der zweite Anklagepunkt wiegen. Mindestens fünf Mal soll der Mann seine damalige Lebensgefährtin mit dem Tod bedroht haben, wenn sie vor Polizei und Gericht gegen ihn aussagen sollte und er daraufhin ins Gefängnis muss. Einmal soll er sie dabei auch heftig geschlagen haben.
Ein wahres Martyrium
Die junge Frau ließ sich davon aber nicht einschüchtern. Allerdings zahlte sie einen hohen Preis dafür. Ganz offensichtlich traumatisiert, schilderte sie vor Gericht ihr Martyrium, berichtete von einem Selbstmordversuch und von einem dreimonatigen Klinikaufenthalt. Es habe ständig irgendwelche Vorfälle gegeben, die Bedrohungen seien ein Dauerzustand gewesen, sagte sie, während sie mit den Tränen kämpfte.
"Ich kann es in Worten gar nicht ausdrücken, was er mir angetan hat", so die Zeugin. Ihren einstigen Freund beschrieb sie als hochgradig aggressiv und völlig unberechenbar. "Er hat mich ständig beleidigt, bedroht und bestohlen, ich war einfach zu gutgläubig."
Keinerlei Erinnerung an irgendwelche Vorfälle hatten die übrigen Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten. Ob sie ihren Kumpel schützen wollten oder tatsächlich jedes Mal so betrunken waren, konnte das Gericht nicht klären. Sogar der Mann, der vom Angeklagten einen Faustschlag aufs Auge bekommen hatte, stellte sich schützend vor dem 32-Jährigen. Es sei schon viel Alkohol im Spiel gewesen, der Angeklagte habe sich bei ihm entschuldigt, seitdem vertrage man sich wieder.
Schon mehrmals hinter Gittern
Zehn Vorstrafen hatte der Angeklagte im Register, mehrfach musste er schon Haftstrafen absitzen.
Zuletzt wurde er im Dezember wegen Körperverletzung und Bedrohung in mehreren Fällen zu einem Jahr und ein Monat verurteilt. Da er diese Strafe noch gar nicht angetreten hatte, wurde er am Verhandlungstags in seiner Wohnung aufgrund eines Vollstreckungsbefehls festgenommen. Offensichtlich hatten die Beamten spitz bekommen, dass der Mann seine Wohnung auflösen wollte.
Eine Gefängnisstrafe von elf Monaten beantragte Staatsanwalt Julius Klug. Der Angeklagte sei vielfach vorbestraft, die Auswirkungen beim Opfer seien enorm, sagte Klug.
Verteidiger Johannes Driendl aus Bayreuth sah dagegen eine Haftstrafe von fünf Monaten als ausreichend an. Wenn die Drohungen wirklich an der Tagesordnung gewesen seien, dann könne sie die Zeugin gar nicht mehr ernst genommen haben.
Viele Vorstrafen
Vor allem im Hinblick auf die kommenden Verhandlungen urteilte Richterin Sieglinde
Tettmann auf sechs Monate Haft. Zum einen gebe es keinen Zweifel an den Angaben der Zeugin, zum anderen habe der Kumpel gar kein Strafverfolgungsinteresse gezeigt. Aufgrund der vielen Vorstrafen und aufgrund der offenen Bewährung aus einem der zurückliegenden Urteile sei nur eine Haftstrafe möglich.