Landrat Klaus Peter Söllner sieht die Möglichkeit, dass der 23-jährige Mann aus Afghanistan, der in Kulmbach versucht hat, sich das Leben zu nehmen, einen zweiten Asylantrag stellt.
Landrat Klaus Peter Söllner sieht die Möglichkeit, dass der 23-jährige Mann aus Afghanistan noch einen zweiten Asylantrag stellen kann. Nachdem er bei der Polizei mit dem Asylbewerber gesprochen hat, beantwortet er die Fragen von inFranken.de.
Herr Landrat, was wollte der Mann von Ihnen?Klaus Peter Söllner: Er wollte mit mir reden, mit dem Chef der Ausländerbehörde. Das habe ich selbstverständlich gemacht.
Musste er befürchten, abgeschoben zu werden?Diese Sorge war völlig unberechtigt. Er hat eine Duldung, und die Erfahrung zeigt, dass Deutschland derzeit nicht nach Afghanistan abschiebt. Das Landratsamt Kulmbach hat in der Regel die Duldungen immer wieder verlängert. Wir legen Wert darauf, dass wir das Asylrecht gerade im Fall Afghanistan extrem zugunsten der Asylbewerber auslegen. Selbstverständlich sind wir aber an die Entscheidungen des Bundesamts und an geltendes Recht gebunden.
Was haben Sie ihm geraten?Er war natürlich psychisch sehr aufgewühlt. Er fühlt sich offensichtlich von Al Kaida bedroht. Wenn dem so ist, kann er durchaus einen zweiten Asylantrag stellen.
Offenbar hat es dem Mann sehr zu schaffen gemacht, dass seine Arbeitserlaubnis nicht mehr gültig ist.Das ist richtig. Im Status der Duldung erlischt die Arbeitserlaubnis. Wenn er einen zweiten Asylantrag stellt, dann dürfte er aber auch wieder arbeiten.