Ladenöffnungen: Es ist oft wirklich verzwickt

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Kosmetikgeschäfte bleiben zu. Diese dürfen nur Kunden bedienen, die wegen gesundheitlicher Probleme beispielsweise zur Fußpflege kommen, sagt Jurist Oliver Hempfling vom Landratsamt. Symbolbild: Ronny Hartmann/dpa
Kosmetikgeschäfte bleiben zu. Diese dürfen nur Kunden bedienen, die wegen gesundheitlicher Probleme beispielsweise zur Fußpflege kommen, sagt Jurist Oliver Hempfling vom Landratsamt. Symbolbild: Ronny Hartmann/dpa
Nur Geschäfte, die wie Apotheken der Grundversorgung dienen, haben in Einkaufszentren wie dem Fritz geöffnet. Foto: Alexander Hartmann
Nur Geschäfte, die wie Apotheken der Grundversorgung dienen, haben in Einkaufszentren wie dem Fritz geöffnet.  Foto: Alexander Hartmann
 
Oliver Hempfling
Oliver Hempfling
 

Ab Montag dürfen viele Läden wieder öffnen. Jurist Oliver Hempfling vom Kulmbacher Landratsamt spricht im Interview darüber, was erlaubt ist und was nicht.

Am Montag folgt in Sachen Lockerung der nächste Schritt: Nach den Bau- und Gartenmärkten dürfen dann auch Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen wieder öffnen. Auch Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern. In Einzelfällen ist die Lage allerdings recht verzwickt, wie Jurist Oliver Hempfling vom Landratsamt im Interview erläutert. Herr Hempfling, nach mehreren Wochen Shutdown können viele Ladenbesitzer aufatmen. Geschäfte mit nicht mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen unter Auflagen öffnen. Aber nicht alle profitieren von der Lockerung. Oliver Hempfling: Grundsätzlich geöffnet werden dürfen ab Montag, unabhängig von ihrer Größe, Autohäuser, der Buch- und Fahrradhandel. Zudem gilt die Regelung, dass Inhaber von Läden bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche den Geschäftsbetrieb unter Auflagen aufnehmen dürfen. Es gibt allerdings Branchen, die davon ausgenommen sind. Friseure etwa dürfen erst am 4. Mai öffnen. Auch Kosmetikgeschäfte bleiben vorerst zu. Diese dürfen nur Kunden bedienen, die wegen gesundheitlicher Probleme beispielsweise zur Fußpflege kommen. Die medizinische Dringlichkeit muss allerdings gegeben sein. Was ist mit Geschäften, die eigentlich größer sind, die aber durch Absperrungen auf unter 800 Quadratmeter verkleinert wurden? Die dürfen leider nicht aufmachen. Von der 800-Quadratmeter-Regelung profitieren nur Ladengeschäfte, deren Verkaufsfläche schon bisher nicht mehr als 800 Quadratmeter groß war. Eine Verkleinerung der Fläche auf unter 800 Quadratmeter im Nachhinein durch Maßnahmen wie Absperrungen ist nicht möglich. Für die Anzahl der Kunden gibt es strikte Vorgaben. Ja. Die Betreiber dieser Geschäfte müssen sicherstellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Laden anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 Quadratmeter. Bei 800 Quadratmetern wären das also maximal 40 Personen gleichzeitig. Für Geschäfte, die der Daseinsvorsorge dienen und schon in den vergangenen Wochen offen hatten, gilt das aber wiederum nicht. Sind Einlasskontrollen erforderlich? Läden müssen ein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen. Dazu zählt auch eine Einlassregelung, um die Kundenzahl zu kontrollieren. Viele Lebensmittelläden oder auch Baumärkte behelfen sich damit, dass sie nur Leute einlassen, die einen Einkaufswagen mit sich führen. Deren Zahl ist begrenzt. So hat man die Besucherfrequenz immer im Blick. Müssen Geschäfte, die aufmachen, dieses Schutz- und Hygienekonzept vorab genehmigen lassen? Nein. Das Konzept muss erarbeitet und bei einer eventuellen Kontrolle oder auf Verlangen vorgezeigt werden. Zum Schutz- und Hygienekonzept gehört auch, dass der Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Kunden im Ladengeschäft sowie im Eingangsbereich gewährleistet werden muss. Bodenmarkierungen sind so anzubringen, dass sich keine dichten Warteschlangen bilden. Auch auf die Einhaltung der ab dem kommenden Montag geltenden Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist zu achten. Für Einkaufscenter wie das Fritz entspannt sich die Lage nicht. Das ist richtig. Kaufhäuser und Einkaufszentren bleiben weiterhin geschlossen. Dort dürfen nur Geschäfte, die der Grundversorgung dienen, wie zum Beispiel die Apotheke im Fritz, öffnen. Läden, die beispielsweise Kleidung verkaufen und in einem Einkaufszentrum angesiedelt sind, müssen leider zu bleiben, auch wenn ihre Verkaufsfläche unter 800 Quadratmeter ist. Das Landratsamt ist in diesen Tagen als Genehmigungsbehörde gefordert wie nie. Und hat bei den klaren Vorgaben aus München selbst wenig Spielraum, oder? Spielraum gibt es kaum. Und das führt dazu, dass man verständliche Wünsche mancher Geschäftsleute leider nicht erfüllen kann. So gibt es Betreiber von Fitnessstudios, die darüber klagen, dass sie Mitglieder verlieren und die deshalb unbedingt wieder öffnen wollen. Aber die Öffnung von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Sport- und Spielplätzen oder Sporthallen ist weiterhin untersagt. Da sieht das Gesetz auch keine Ausnahmemöglichkeiten vor. Gaststätten dürfen nach wie vor nur einen Liefer -und Abholservice anbieten. Welche Erfahrungen hat das Landratsamt da gemacht? Der Liefer- und Abholservice läuft zum allergrößten Teil in geordneten Bahnen ab. Es ist uns aber auch zu Ohren gekommen, dass eine uns nicht bekannte Gaststätte um die 100 Essen an eine Adresse geliefert haben soll. Die Vermutung liegt nahe, dass das Essen für eine große Feier bestimmt war. Sollte so ein Fall publik werden, werden wir dem in Absprache mit der Polizei natürlich nachgehen. Denn das wäre eine Straftat. Veranstaltungen und Zusammenkünfte sind nach wie vor untersagt. Im Mai beginnt normalerweise die Badesaison. Glauben Sie, dass Schwimmbäder in diesem Jahr öffnen dürfen? Das ist eine Frage, auf die man derzeit keine Antwort geben kann. Die jetzige Regelung, nach der Freizeit- und Schwimmbäder sowie vergleichbare Freizeiteinrichtungen wie Badeseen geschlossen bleiben müssen, gilt bis zum 3. Mai. Dann findet die nächste Konferenz der Ministerpräsidenten statt. Danach wissen wir vielleicht mehr.